Wildunfall Teilkakso

  • Servus,


    ich möchte vorweg nehmen das ich nicht beabsichtige einen Versicherungsbetrug oder ähnliches zu machen, ich möchte mich lediglich über die legalen Möglichkeiten informieren die ich habe.


    Gestern Abend ist mir ein Fuchs vors Auto gesprungen. Dabei hat meine Frontstoßstange vorne rechts am Übergang Lippe-->Stoßstange was abbekommen und ist gebrochen, der Fuchs war auf der Stelle tot, konnte nicht mehr reagieren :(
    Polizei angerufen, die haben den Unfall aufgenommen und im Schreiben stand: Möglicher Schaden 500 € ca.


    Jetzt werde ich mit dem Schreiben morgen zu meinem Versicherungsvertreter gehen.


    Nun meine Frage an diejenigen die sich damit auskennen:


    -Kann ich den Schaden selber reparieren mit dem Geld was ich bekommen?
    -Kann ich, falls die Stoßstange gewechselt wird, auch eine andere Front nehmen?
    -Bekomme ich nur die möglichen 500 € aus Budget ausbezahlt die die Polizei aufgeschrieben hat?


    Vielleicht kann mir da ja jemand helfen der schon ähnliches hatte.



    Mfg



    Simon

  • Klar kannst du den Schaden selber reparieren.
    Wenn du ne andere Front haben möchtest, musst du die Differenz selber zahlen.
    Was die Polizei da fest gelegt hat, kannst eig sofort im Papierkorb werfen.
    Sind ja schließlich keine Gutachter. :D

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Entweder über deine Versicherung oder du selber.

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  • Und wenn du den Schaden fiktiv abrechen möchtest, ist die MwSt. nicht ersatzfähig.

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  • Und bestimmt 150 € Selbstbeteiligung ......


    Da kann man den Schaden gleich aus eigener Tasche bezahlen.

  • Lass dir von deiner Versicherungen durch rechen was du dann mehr an Versicherung bezahlst + die 150 € ....


    und dann überlege was ne Stoßstange + Lack kostet.


    Gruß Rico

  • Einfach mal nachfragen ob man bei einem Teilkaskoschaden hochgestuft wird. Normalerweise kommt ein Gutachter der Versicherung um den Schaden zu begutachten je nachdem welche Schadenshöhe festgestellt wird. Letztes Jahr vor Weihnachten hatte mein Golf einen Unfall mit einem Reh, da kam jemand von der Dekra und er konnte sofort danach repariert werden, die Werkstatt hat dann alles weitere mit der Versicherung geklärt. Übrigens, bist du im ADAC?


    Mfg.

    Golf 7 1.4 TSI R-Line

    8 Mal editiert, zuletzt von MewtoX ()

  • Bei einem Wildschaden kann man die Selbstbeteiligung (je nach Höhe) vom ADAC wiederbekommen, einfach mal nachfragen ;)


    Mfg.

    Golf 7 1.4 TSI R-Line

  • Bei einem Wildunfall wird man doch nicht hochgestuft bzw. das zahlt doch die Versicherung vom Jäger des Waldes? Die Herren in grün waren ja da und du hast den Zettel das es ein Wildunfall war.

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