Bußgeldärger

  • Hallo werte VW-Gemeinde.


    ist ja nicht mehr viel los hier und aufgrund privater Einschnitte habe ich mich auch lange nicht gemeldet.


    Nun kehre ich zurück, weil ich ein Problem habe, für das hier vielleicht die kompetentesten Antworten zu finden sind, bevor ich zu einem Anwalt gehe.


    Ein Freund von mir ist geblitzt wurden, was ihm wohl nicht so selten passiert, wie mir der Herr im Nachhinein noch beichten musste. Mir könnte das ja egal sein, leider saß er in meinem schönen Volkswagen. Sein Auto war besetzt, er brauchte eins, ich ließ mich nicht lumpen. Das hab ich jetzt davon. Denn der Bescheid ging an mich! Das Foto ist besonders schlecht gelungen, hinterm Steuer könnte auch meine Großmutter sitzen. Ich hatte einen ANörungsbogen erhalten, den ich weitgehend leer gelassen hatte doch nun bekam ich die Rechnung und soll zahlen.


    Irgendwie hatte ich gehofft, dass sie mich nicht belangen, wenn sie nicht eindeutig klären können, dass ich hinterm Steuer saß. Fehlanzeige. Und jetzt? Soll ich Einspruch einlegen? Ich habe hier ein "Muster" gefunden: http://www.bussgeldrechner.net/bussgeldbescheid-einspruch/


    Das hätte ich wohl noch selbst hingekriegt. Reicht das denn so? Oder sollte ich lieber zu einem Anwalt gehen? Ich kann mir nämlich vorstellen, dass das auch nach hinten losgeht und ich am Ende noch mehr zahlen muss...


    Was sagt ihr?

  • Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, warum auch immer, kann die Behörde dem Halter die Auflage zum Fahrtenbuch machen.
    Davon wird sie wohl auch Gebrauch machen, wenn du deinen Bekannten nicht verpfeifst oder er sich freiwillig meldet.
    Denn als Halter bist Du für das Fahrzeug verantwortlich und hast zu wissen wer wann dein Auto fährt.

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  • Wenn's nur nen Bußgeld ist, warum akzeptiert du's nicht und dein Kollege soll einfach zahlen?

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Danke für die schnellen antworten.


    Also ich habe bereits den Bescheid bekommen. Das Fahrtenbuch wurde mir nicht aufgedonnert. Die Bußgeldstelle tut so, als sei ich zu erkennen.


    Es stimmt schon, mein Kumpel könnte einfach zahlen. Ich dachte, dass mir das auch noch irgendwie negative Folgen haben kann, auch wenn ich keinen Punkt kassiere. Wenn dem nicht so ist, sollte ich wohl besser keine Wellen machen, is nur Stress.

  • Ich dachte, dass mir das auch noch irgendwie negative Folgen haben kann, auch wenn ich keinen Punkt kassiere. Wenn dem nicht so ist, sollte ich wohl besser keine Wellen machen, is nur Stress.



    Doch hat es. Wirst Du innerhalb eine Jahres erneut geblitzt, die sehen den Eintrag, kann sich die Strafe verdoppeln.


    Zitat

    Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.


    Zum Bescheid, rücksenden mit dem Vermerkt, Fahrer ist nicht zu erkennen und kann nicht ermittelt werden.
    Dann kommt zur Beweisaufnahme ein Lichtbildvergleich zur Anwendung. (zb beim Einwohnermeldeamt oder Strassenverkehrsbehörde)
    Ist es nicht zu ermitteln, kommen ggf die Blau/ weissen vor Ort zum Abgleich des Fotos/Halters.
    Ist es dann immer noch nicht zu ermitteln, senden die es erstmal zurück mit dem Vermerk: "Fahrer konnte nicht ermittelt werden".


    Und dann, dann entscheiden die, was zu machen ist. Einstellung, Bußgeldbescheid weiter laufen lassen (geht dann bei Widerspruch vor Gericht).
    Und ob man ein Fahrtenbuch auferlegt, was beim ersten mal nicht passieren wird (Unverhältnissmäßigkeit)

  • Es gibt 3 Sachen die man nicht ausleiht;
    1) Frau
    2) Auto
    3) Schlagzeug (wenn man Drummer ist, wie ich)

    VW Golf V GTI Edition 308)

    VW GOLF VII GTI PP Facelift8)

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