Eigenbau Auspuff und Anlagen ohne Papiere -> Richtlinien und Auflagen für eine Eintragung

  • Hallo!
    Bei mir steht der Kauf einer neuen Abgasanlage an. Fahre momentan eine modifizierte Eisenmann AGA am V5.
    Da diese leider nur den Seriendurchmesser von 55mm hat und ich in absehbarer Zeit den Motor Zwangsbeatmen will muss was anderes/größeres her.


    Generell stehen 3 Anlagentypen zur Auswahl:
    Eine Eigenbauanlage (dementsprechend ohne Papiere), eine Milltek Non Resonated (ebenfalls ohne Papiere) und zu guter Letzt eine Klappenanlage die ich mir fertigen lassen würde (welche natürlich ebenfalls keine Papiere besitzt).


    Meine Frage bezieht sich daher darauf, wie kann ich diese Anlagen eintragen lassen?
    Einzelabnahme ist klar, aber wie geht die Prüfung von Statten, gibt es Richtlinien bzgl selbst gebauter Anlage und wo liegen die dB Grenzwerte zur Eintragung?
    Wie sind die Auflagen bei Klappenanlagen wenn die Klappe geöffnet ist?


    Evtl hat der ein oder andere bereits Erfahrung mit sowas oder stellt sogar selbst Anlagen her und kann deshalb was dazu sagen.
    Vllt entwickelt sich daraus auch eine schöne sachliche Diskussion die man später anpinnen kann.


    Gruß und Danke

  • Bei diesem Thema kannst du zu 3 verschiedenen Prüfern gehen und bekommst 5 verschiedene Antworten.


    Viele trauen sich nicht an das Thema heran, andere haben auf die Bürokratie dahinter keine Lust.


    Wichtig ist, dass du Nachweise (Materialgutachten, Laborberichte, Prüfberichte) von den verbauten Materialien hast (in Bezug auf Eigenbau), du musst nachweisen können, dass die verwendete Mineralwolle sich nicht nach 2 Autobahnfahrten auflöst. Zudem benötigst du Nachweise (Materialzertifikate) der verbauten Rohre und Rohrbögen. Der Kat muss natürlich auch für dein Fahrzeug (insbesondere für deinen Motor) zugelassen und freigegeben sein, da reicht kein "Das ist ein 200 Zeller, der packt die Euro 3 locker". Alles in Allem keine einfache Angelgenheit. Grenzwerte sind 75dB während der Fahrtmessung.


    Klappenanlagen: Müssen im geöffneten Zustand geprüft werden. Also nichts mit 75dB bei geschlossener Klappe und dann bei offener 90+ m Fahrbetrieb. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die originale Steuerung von Werk aus, die erst ab einer gewissen Geschwindigkeit/Drehzahl öffnet. Grauzone ist z.B. das Modul von HG welches die Klappe ähnlich wie das System vom Werk aus ansteuert, allerdings auch gewollt überbrückt werden kann (aus dem Innenraum heraus).


    Kurzum: Firmen die sich auf Abgasanlagen spezialisiert haben, haben es weitaus einfacher mit der Eintragung. Edel01 z.B. arbeitet Hand in Hand mit der Hauptprüfstelle in Chemnitz zusammen mit denen sie sogar ein Abgasgutachten erstellt haben für die HJS 200 Zeller Kat an 1.8T Motoren der G4 Baureihe bis einschließlich Euro 4.

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