Zulässige Gesamtmasse / Gesamtgewicht 9-Sitzer + Anhänger

  • Hallo,


    wir wollen vom 4. bis zum 7. August auf das Nature One Festival fahren und haben uns für die Fahrt einen Peugeot Boxer als 9-Sitzer (2,9 oder 3,3t zulässiges Gesamtgewicht) gemietet.
    Aus Platzgründen wollen wir einen Anhänger mitnehmen. Dieser hat 750kg zulässiges Gesamtgewicht, da alle von uns nur Führerschein Klasse B haben.
    Ich hab das anfangs gegoogelt und soweit war mir klar, dass das in Ordnung geht, solange wir die 3,5t Gesamtgewicht nicht überschreiten.


    Jetzt würde mich interessieren, welches Vergehen, im Falle der Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse von 3,5t vorliegen würde.
    Zur Verständnis: Wir haben nicht vor die im Fahrzeugschein angegebenen maximalen Gesamtmassen zu überschreiten, aber wenn ich die 2,9 bzw. 3,3t vom Boxer und die 750kg vom Hänger ausnutze, wäre ich ja schon über den 3,5t.


    Wäre das dann Überladung oder fahren ohne die benötigte Fahrerlaubnis?
    Welche Strafen könnten hier entstehen?

  • Überladen würd ich hier ausschließen da man den Peugeot Boxer mit Anhänger fahren darf (Auch mehr wie die 3.5t). Wäre dann mit Führerscheinklasse BE.


    Da du (ihr) aber nur in dem Besitz der Führerscheinklasse B seit, wäre das fahren ohne Fahrerlaubnis...
    Strafen hierzu kann man ja im Bußgeldkatalog nachschlagen ;) Oder der Herr/Frau in blau ist etwas gnädig.

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