Unfallwagen - was nun?

  • Hey,


    vor kurzem habe ich mir einen Scirocco 3 2.0 in wirklich hervoragender Ausstattung beim Händler gekauft. Das FZ stand trotz seiner 128.000 KM 1A da, keine Steinschläge, keine Lackkratzer und von Innen sah er aus wie neu. Das einzige Manko war, dass sehr alte Reifen montiert waren und er aus diesem Grund sehr laute Laufgeräusche machte. Weiter vereinbarte ich mit dem Händler, dass ich auf eigene Faust mich um den TÜV, die Reifen und den nun fälligen Service kümmere.


    Kaum hatte ich die Reifen und Service-Arbeiten durchführen lassen, wollte ich den Wagen auch mal richtig fahren. Sobald ich dann jedoch GAS gegeben habe, merkte ich dass der Wagen beim Beschleunigen, und wirklich nur beim Beschleunigen nach rechts zog.


    Daraufhin bin ich natürlich zum Händler zurück und habe den Fehler angemerkt. Trotz intensiver Suche, u.a. auch in einer VW Werkstatt sagte man mir, dass man keinen Fehler finden könne. Der Meister dort bat mich aber darum mal beim Vorbesitzer über die Geschichte des Wagens schlau zu machen.


    Dieses tat ich dann auch, mit dem Ergebniss, dass der Wagen einen Unfall hatte. Im vorderen Bereich. Dieses wurde mir vom Händler verschwiegen.


    Einen Unfallwagen möchte ich natürlich nicht fahren und von daher würde ich nun gerne den Wagen beim Händler zurück geben. Weiter habe ich die Frage, was mit meinen bereits in den Wagen investierten Kosten für Reifen, Service etc ist. Kann ich diese auch geltend machen? Kennt sich damit jmd aus und kann mich beraten, bevor ich zum Händler fahre?


    Danke

  • Soweit mir bekannt kannst du ihn zurück geben. Alle dir entstanden Unkosten kannst du vom Verkäufer zurück verlangen.


    Da er in der Pflicht steht dir den Schaden zu melden. Ausnahme Bagatellschaden, die in deinem Fall ja wohl nicht relevant sind.


    Sollte der Verkäufer nicht darauf eingehen wende dich bitte an einen Anwalt.
    K

  • Danke für die Antwort.
    Der Wagen wird nun die Tage zurückgehen, der Händler wird mir wohl - so wie es sich am Telefon anhörte - sämtliche Kosten erstatten

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