Wer haftet, Werkstatt zerkratzt Felgen

  • Hallo,


    Bei meinen 19 Zoll Räder sollten die Reifen demontiert werden.
    Werkstatt 1 scheiterte daran. Sie luden am nächsten Tag die Räder in mein Auto und mit dem Hinweis in eine Werkstatt zu fahren die dafür spezialisiert sind. Dies tat ich dann auch gleich ( ohne mir aber die Räder angeschaut zu haben )


    Werkstatt 2 zog dann über das Wochenende die Reifen ab. Am Montag das selbe Szenario, fahr rückwärts ran wir laden ein. Zuhause merkte ich dann beim putzen das alle 4 Beschädigt sind. Alle 4 haben die selbe Beschädigung, 1 langer Kratzer ca. 2 cm auf denn dann ein kleiner Kratzer 1 cm folgt.


    Ich also zur Werkstatt 2 hin gefahren und das Problem geschildert. Aussage: Sie können es nicht sein. Haben eine neue Maschine da passiert sowas nicht mehr. Kann nur von denn Versuchen von Werkstatt 1 kommen.


    So nun die Frage, wer haftet für den Schaden ?
    Und warum sollte Werkstatt 1 versuchen alle 4 Reifen zu demontieren, wenn man schon beim ersten Versuch merkt es funktioniert nicht. Das klingt eigentlich unlogisch. So schildert mir es aber auch Werkstatt 1 nach Rücksprache.


    Werkstatt 2 hat sich zu dem Thema noch nicht weiter geäußert. Der Chef meldet sich nicht bei mir telefonisch. Werde also morgen dorthin fahren müssen. Aber ich kann mir vorstellen das da keine Einsicht kommt weil sonst hätte er sich über die Woche gemeldet. Und auf meine Anrufe ( Chef wäre nie da, und mit der Bitte er soll mich zurückrufen kommt ja keine Reaktion ).


    Was meint ihr ?

  • Werkstatt 2 repariert nun die Felgen. Zum Glück kann ich mir also den Weg zum Anwalt sparen.
    Sie hätten sich aber auch quer stellen können ^^^ er nun mal zuletzt an den Felgen arbeitet haftet ja eigentlich auch.

  • Eben. Selbst schuld, wenn die sich die Felgen bei der Auftragsannahme nicht ansehen und ggf. vorhandene Schäden dokumentieren.


    Für sowas hat man als Gewerbetreibender eine Versicherung. Besser die mal in Anspruch nehmen, als seinen guten Ruf zu versauen, weil man nicht zu Fehlern steht, die einfach passieren können.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • So seh ich das auch. Versteh es auch nicht, dass sich viele Firmen bei offensichtlichen Fehlern von denen oftmals so quer stellen, anstatt das einfach über deren Versicherung zu regeln. Fehler passieren nunmal, dafür hat man ja die Versicherung.

  • Es gibt zweifellos auch Kunden, die versuchen ihre angelieferten Schäden den Versicherungen anzuhängen. Da hlift nur bei Anlieferung alle Vorschäden penibel aufnehmen.


    Und es gibt sicher auch Mitarbeiter, die ihre Fehler nicht einräumen aus Furcht vor Ärger bzw. Angst, haftbar gemacht zu werden.

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  • Klar, schwarze Schafe gibt's da definitiv auf beiden Seiten.


    Auf jeden Fall gut, dass die 2. Werkstatt nun für den Schaden aufkommt.

  • zu früh gefreut.....


    Nach 2 Wochen ist nun endlich ein Angebot vom Felgendoktor eingetroffen.
    Preis für die Instandsetzung 320€.


    Werkstatt 2 ist das nun natürlich viel zu teuer. Er hat mit 120euro gerechnet.


    Er streitet es nun auch ab das er es nicht war und will auch nicht mehr die Kosten für die reparatur übernehmen sondern bietet mir nun als Angebot eine Dienstleistung wie z.B. Achsvermessung an.


    Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und in der Zeit schon ein Käufer gefunden habe der sie beschädigt kauft ( ich natürlich extrem Minus mache ) ist der Fall nun abgeschlossen.


    Natürlich ist das Vertrauen zu der Werkstatt weg und seine 70€ Achsvermessung nehme ich natürlich nicht an.

  • Soll er dir doch die 120€ geben, womit er gerechnet hat... ich würde darauf beharren.

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

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