Zu fast allen unzulässigen Umbauten gibt es auch Erfahrungsberichte darüber, dass beim TÜV oder in der Verkehrskontrolle nichts beanstandet wurde.
Kann trotzdem jederzeit bei jedem wieder anders laufen.
Wenn es morgen der nächste Polizist in der Kontrolle genauer nimmt, bringt es dir nichts, wenn es der TÜV gestern nicht beanstandet hat.
Technisch gesehen bedeutet der Umbau den Verlust der Zulassung der inneren Leuchtenteile, und da dies dann auch die Nebelschlussleuchte betrifft, auch den Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.