Mein verunfallter Golf 5 GT wird - evtl. unter falschen Angaben - wiederverkauft - was tun?

  • Mir ist etwas passiert, was an dummem Zufall kaum zu überbieten ist.


    Ich habe in der Nacht vom 30.09. auf den 01.10. unweit von meinem Elternhaus meinen Golf 5 GT 1.4TSI gegen ein parkendes Auto gefahren und so einen Totalschaden verursacht. Ich bin nach Niedersachsen gezogen und bin an dem Tag für die Herbstferien (bin Lehrer) zu Besuch gekommen und habe dann nachts meine Freunden zu ihren Eltern gebracht. Ursache des Unfalls war eine saudämliche Ablenkung durch etwas total unwichtiges und Nebensächliches.


    Am Unfallort war schon ziemlich klar, dass es ein Totalschaden sein würde, was der Dekra-Gutachter mir dann bald bestätigt hat. Nicht nur das die komplette Frontschürze inkl Kühlergrill zerrissen war, das Vorderrad auf der Fahrerseite hatte sich in den Schweller gedrückt und so diesen, den Kotflügel und die Fahrertür deformiert, die Achslenker waren auch verbogen und die Lenkung hätte auch ausgetauscht werden müssen. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 6.850€ und einem Restwert von 3.240€ waren die Reparaturkosten einfach um die 1000€ zu hoch (genaueres müsste ich nachsehen).


    Ich habe den Wagen dann an den Restwertbieter verkauft, einen Schrotthändler aus Dortmund. Erst vor einer Woche habe ich mir Ersatz beschafft - einen 120d Edition Sport.


    Nun komme ich zu Beginn der Weinachtsferien nachhause und entdecke bei einer Karrosseriewerkstatt auf dem Heimweg, keine 200m vom Unfallort entfernt, meinen Golf. Ich konnte es erst gestern im Dunkeln überprüfen, aber es klebt noch meine grüne Plakette mit meinem jetzt wiederverwendeten Kennzeichen sowie die Vignette für die Schweiz aus dem Sommerurlaub an der Windschutzscheibe. Vermutlich würde ich hinter dieser auch den Parkschein finden, der mir dahintergerutscht ist. Die Front wurde allerdings mit einer vom GTI repariert, die NSW samt Halterungen fehlen noch.


    Ich habe natürlich sofort bei den Suchmaschinen überprüft, ob den nun jemand zum Verkauf anbietet, und bin, denke ich, fündig geworden. Es paat alles, EZ, Fabre, Motor, Modell, Anzahl Türen, Ausstattung. Nur der Kilometerstand ist exakt 300km niedriger als auf meinem Abschiedsfoto. Von einem Unfallschaden wird auch nichts erwähnt (aber auch nichts Gegenteiliges) und der Preis entspricht exakt dem Wiederbeschaffungswert.


    Die 300km wären wohl zu wenig, um wirklich von Betrug zu sprechen. Sollte der Verkäufer aber tatsächlich behaupten, der Wagen sei unfallfrei, oder nur einen kleinen Schaden angeben, wovon ich bei dem Preis ausgehe, wäre das imho Betrug. Abgesehen von dem letzten Unfall hatte ich im Mai noch einen weiteren (auf der Bahn die Schutzplanke touchiert), durch den die gesamte Fahrerseite ausgetauscht werden musste. Außerdem hatte der Wagen im Sommer einen Getriebeschaden, der von einem Bekannten nur tlw. behoben wurde.


    Das ganze regt mich ziemlich auf, obwohl es mir egal sien könnte und ich mit dem Wagen eigtl. nichts mehr zu tun habe. Aber wie soll ich darauf reagieren?


    - Zur Polizei? Die wird mir sagen, dass nichts Wesentliches vorliegt.
    - Anzeige bei Autoscout beanstanden? Bringt wahrscheinlich nicht viel, schlimmstenfalls setzt er es woanders rein
    - Händler drauf ansprechen? Der wird sich nicht für mich interessieren.
    - Abwarten und bei Verkauf den Käufer ausfindig machen (über Fahrgestellnummer?) und informieren? Geht das?
    - Als interessierer Käufer ausgeben und aushorchen?

  • Ich verstehe nicht, wo das Problem ist.... wenn der Verkäufer den Unfall angibt und weitere Unfälle nicht ausschließen kann, dann handelt er völlig legal.... wieso sollte er kein Geschäft daraus machen? Wo die 300km geblieben sind ist unklar, aber wer schraubt denn ein Tacho um nur 300km runter? Vielleicht ist es Verkaufstaktik, damit dort eine 122 und keine 123 steht, dann kann er sagen das das Fahrzeug zwischenzeitlich, wofür auch immer, bewegt wurde.

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

  • 300km weniger - und nicht nur abgerundet?
    Das machen aber vorlegende, "versehentlich" den km stand etwas zu niedrig angeben (Und auf Fotos isser dann zu sehen).


    Ansonsten ist doch alles Paletti. Das scheint jetzt kein Schaden zu sein den man nicht reparieren kann/sollte, wie eingedrücktes Dach oder verzogene Längsträger.



    Die Reparatur war unwirtschaftlich, wenn es jemand schafft diese für ihn wirtschaftlich durchzuführen, gibt's nichts einzuwenden.



    Ich habe dieses Jahr einen Unfall gehabt unverschuldet, Wurde nicht gesehen. Reparaturkosten um die 5000€ Vom Gutachter.
    Alles was kaputt war/ich reparieren musste waren Tür, Kotflügel, Stoßstange
    Der Gutachter rechnet Neuteile mit Lackierung und Montage und Unrüstzeit. Ich habe gebrauchten Teile in der richtigen Farbe besorgt und an einem verkürzten Arbeitstag eingebaut. Reparaturkosten: 90€.



    So leicht wird es dein Händler nicht gehabt haben, aber wenn da jemand schwarz mit Billigteilen und/oder gebraucht repariert...

    Zitat

    "...Aber du brauchst ein Fahrzeug, was zu dir passt: Mit Stil, eins mit Charakter. Verstehse. Ein Baby. Zum Liebhaben. Du musst es pflegen, streicheln, tanken - auch Geld reinstecken, so ein Baby will unterhalten werden. Aber dafür bleibt es vielleicht bis zum Ende deines Lebens bei Dir - dein Eigentum." – K.G.

  • Lass das Ding laufen, mit deinem Kaufvertrag bist du raus aus der Nummer.


    1. In der Anzeige steht nichts von Unfallfrei.
    2. Kann der Händler z.B. einen anderern Unfallwagen auf dem Hof stehen gehabt haben, den er geplündert hat und somit deutlich unter den Gutachterkosten geblieben ist. Also absolut legitim und legal. Dann macht er auch Gewinn.


    Was stutzig macht sind die 300 zurückgedrehten Kilometer. Wer ist so bescheuert und dreht den Tacho nur um 300 km zurück wenn er denn meint am Tacho rumspielen zu müssen ?
    2. Das Auto wird im Kundenauftrag verkauft. Warum wohl ? ( Haftungsausschlus ? Wobei man auch bei einem groben Betrugsversuch einer Privatperson dieser den Vetrag um die Ohren hauen kann und auf Rückabwicklung pochen kann.) Notfalls mit Anwalt.


    Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe, gucke ich immer, das ich die Daten vom Vorbesitzer bekomme und kontaktiere diesen. Da bekommt man teilweise einiges interessantes erzählt. 2. fragt man immer nach ob es Vorschäden gab. Die Reparatur bei deinem dürfte mit Sicherheit an einigen Stellen zu erkennen sein.

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