Rechtsfrage: Halten auf der rechten Fahrbahn

  • Tach zusammen. Bin schon wieder auf 180 wegen so einem A******* von Ordnungsamt.
    Zweispurige Fahrbahn breit ausgebaut mit Fahrradweg am rechten Fahrbahnrand in der Bottroper Innenstadt. Dort ist um diese Zeit wirklich überhaupt nichts mehr los, also habe ich kurz rechts angehalten um meine Freundin aussteigen zu lassen und zu warten bis sie im Haus war. Wollte dann gerade wieder los aber schon steht das Ordnungsamt hinter mir und hat mir erstmal ein schönes Bußgeld reingedrückt, weil ich ja leider zu unrecht auf dem Fahrradweg gehalten habe. Die sollten sich mal lieber um das ganze asoziale Pack in der Innenstadt kümmern X(


    Dürfe ich einfach mittig auf der rechten Fahrbahn halten? Dann wäre der Radweg nicht blockiert und links wäre immer noch genug Platz - ich meine es müssen 3,05m sein - für andere Autos.
    Abgesehen davon: Darf das Ordnungsamt selbst überhaupt auf dem Radweg halten?


    Kennt sich damit jemand aus? :D

  • Tach zusammen.

    Hey [Blockierte Grafik: http://www.tausch-buecher.de/images/smileys/4.gif]


    Bin schon wieder auf 180 wegen so einem A******* von Ordnungsamt.
    Zweispurige Fahrbahn breit ausgebaut mit Fahrradweg am rechten Fahrbahnrand in der Bottroper Innenstadt. Dort ist um diese Zeit wirklich überhaupt nichts mehr los, also habe ich kurz rechts angehalten um meine Freundin aussteigen zu lassen und zu warten bis sie im Haus war. Wollte dann gerade wieder los aber schon steht das Ordnungsamt hinter mir und hat mir erstmal ein schönes Bußgeld reingedrückt, weil ich ja leider zu unrecht auf dem Fahrradweg gehalten habe. Die sollten sich mal lieber um das ganze asoziale Pack in der Innenstadt kümmern X(

    Das Halten ist verboten. Macht ein Verwarnungsgeld von 10€. Bei Gefährdung 15€


    Dürfe ich einfach mittig auf der rechten Fahrbahn halten?

    Gute Frage! Habe dazu im Netz diesen Satz gefunden: "2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist."


    Abgesehen davon: Darf das Ordnungsamt selbst überhaupt auf dem Radweg halten?

    Nein. Du könntest sie mit einem Beweisbild anzeigen.

    Life is just a game, but atleast the graphics are awesome!

  • Wenn die dahinter sind fährt man los und gut isses.

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    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

  • Ordnungsamt ist für den ruhenden Verkehr zuständig. Wenn Du am Steuer gesessen hast und der Motor lief bzw. nur wegen Start-Stopp-Automatik nicht lief sind die sachlich unzuständig.


    Hilfsweise ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gegeben. Mündliche Verwarnung mit der Bitte, unverzüglich weiterzufahren hätte dem Zweck genügt.


    Die dürfen in Ausübung hoheitlicher Aufgaben fast überall halten und parken.

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    • Kann deine Wut verstehen,dieses Mistpack :cursing: ....gibt genug andere Sachen wo sie sich kümmern können! Sehe es wie @Ralfer,eine mündliche Verwarnung hätte es auch getan,schließlich standest du ja wahrscheinlich nur einige Sekunden da. Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen.....man man hallo Deutschland X(

    ...

  • Die Frage ist halt, ob man das wegen 10€ ein Fass aufmachen möchte mit Widerspruchsverfahren (das eh nichts bringt) und Gerichtskosten. Die hatten wohl einen schlechten Tag.

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  • Die Frage ist halt, ob man das wegen 10€ ein Fass aufmachen möchte mit Widerspruchsverfahren (das eh nichts bringt) und Gerichtskosten.


    Nein das hatte ich nicht vor, das Geld ist mir auch recht egal. Aber die ganze Aktion war einfach ziemlich lächerlich :D


    Gute Frage! Habe dazu im Netz diesen Satz gefunden: "2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist."

    Das gilt ja nur wenn ich direkt links an der Fahrbahnbegrenzungslinie halte. Wird man leider noch nicht zu 100% schlau draus. Ich werd aber mal nachschauen ob mir da jemand weiterhelfen kann :thumbup:

  • Fährst zu Polizei und fragst einfach nach.
    Die werden das ja wohl am besten wissen.


    Oder in die Fahrschule :D

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


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    Instagram: Tim_R36

  • Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass du nicht der einzige bist der da "mal eben kurz" parkt. Das Ordnungsamt hat in der linke Seite der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung aus liegen. Damit dürfen die überall stehen halten und fahren. Wo hast du denn gestanden? Am Pferdemarkt oder am ZOB?

  • Der Fahrer sass im Auto und hat somit nicht geparkt sondern nur gehalten.(bis zu 3 Minuten sind Halten)
    Die Verhältnismässigkeit der Mittel sehe ich hier nicht gegeben. Somit haben die Dorfsheriffs für mich hoffnungslos überzogen reagiert, wenn sie ein Verwarngeld einfordern. Würde ich Widerspruch einlegen, anders schnallen diese Dilettanten es nicht.

  • Wo hast du denn gestanden?

    An der Peterstraße, da wo es zur Fußgängerzone/Hochstraße reingeht.



    Würde ich Widerspruch einlegen

    Aber mit welcher Begründung? Halten auf dem Radweg ist nunmal leider verboten <X

  • An der Peterstraße, da wo es zur Fußgängerzone/Hochstraße reingeht.


    Aber mit welcher Begründung? Halten auf dem Radweg ist nunmal leider verboten <X

    Damit, das er, wenn er andere NICHT VORHANDENE Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall Radfahrer, behindert HÄTTE, er unverzüglich den Radweg hätte freimachen Können, da das Auto jederzeit wegzubewegen gewesen wäre, weil der Fahrer hinter dem Steuer sass. ( Notfalls hat er einen Be oder Entladevorgang durchgeführt, dann dürfte die Sache auch wieder anders auslegbar sein.)


    Nur weil da so ein Nasenbohrer vom Ordnungsamt die Nacht vorher nicht auf die Mutti durfte und deswegen Frust schiebt und diesen so kompensiert find ich schon a bisserl arg.


    Und wenn ich nur Widerspruch einlege, damit die Mausschubser auf der Behörde was tun müssen für ihr Geld.

  • Das Problem ist, dass man da auch nicht halten darf. Also nichts mit drei Minuten...
    Einen Einspruch, nur als Arbeitsbeschäftigung, macht auch richtig Sinn. Dann bleiben einfach andere Anträge liegen....
    Allerdings könnte man natürlich auch nur eine Verwarnung aussprechen. Du warst bestimmt der dritte innerhalb einer halben Stunde. 8)

  • Nein. Du könntest sie mit einem Beweisbild anzeigen.


    Doch, das dürfen sie, solange es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben (in diesem Fall die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit) erforderlich ist.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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