nach Softwareupdate massive Motorprobleme, VW-Werkstatt will 380€ für Diagnose und 1100€ für einen Injektorenwechsel

    • Hallo,
      ich bin normalerweise nicht der Typ der sich ständig beschwert, aber jetzt bin ich sprachlos. Was soll ich tun?Folgendes:
      Letzte Woche Freitag brachte ich meinen Golf 6 Variant 2.0 Diesel aus 2009 zu VW um das Update machen zu lassen. Ich bekomme es Freitag nachmittags zurück, merke sofort dass der Motor in Wellen läuft, also kleine Schübe gibt. Montag dann geht der Motor mehrfach aus während der Fahrt.Der Tüv ist einen Monat alt, und ich war erst damit in Frankreich - er fuhr perfekt ohne das kleinste Problem.Nun brachte ich gestern den Golf zurück zu VW mit dem Hinweis auf diese Probleme. Ich bekomme einen Mietwagen den ich wohl bezahlen muss, liegen die Probleme nicht eindeutig zusammen mit dem Update. Ok, aber für mich war das natürlich sehr klar. Heute ruft VW an und sagt, ein Injektor tanze aus der Reihe, liege zwar noch im Normbereich aber daran könnte es liegen.
      Mich erschleicht das Gefühl dass etwas gesucht wurde um es auf mich abzuwälzen. Weiter heisst es, man werde eine Anfrage an VW schicken ob es hier Kulanz gibt. Möglicherweise würde ein Teil der Instandsetzung übernommen werden, vielleicht aber auch gar nicht da Injektoren eigentlich nicht damit in Verbindung gebracht werden.
      Ich soll nur 380€ für die VW-Werkstatt zahlen, und 1100€ für die Injektorengeschichte. Ich glaub ich spinne!!!!Was oll ich tun? Vielleicht kann mir jemand helfen. ich habe eine schwangere Frau und will nicht im Fall der Fälle auf dem Weg ins Krankenhaus stehenbleiben. Aber was kann ich tun oder sollte ich tun um mich zu wehren?
      Habe extra meinen Berlingo verkauft um einen VW zu kaufen, da ich dachte als Familienvater wäre das die sicherere Wahl - der Wagen hat 50000km drauf. Ich habe den Wagen erst seit Februar. Von Privat, aber der Wagen wurde getestet und hatte neuen Tüv.
      Kann jemand helfen?
  • Sorry, aber selber Schuld wenn man der (aktuell immer noch) FREIWILLIGEN Nachbesserung ("Update") zustimmt, seine Gewährleistungsansprüche somit abtritt, und die am Wagen fummeln und werkeln lässt.


    Ich bekomme einen Mietwagen den ich wohl bezahlen muss, liegen die Probleme nicht eindeutig zusammen mit dem Update.


    Wenn er vorher gefahren ist, hinterher nicht mehr, ist es wohl eindeutig. :!:

  • Sorry, aber selber Schuld wenn man der (aktuell immer noch) FREIWILLIGEN Nachbesserung ("Update") zustimmt, seine Gewährleistungsansprüche somit abtritt, und die am Wagen fummeln und werkeln lässt.


    Wenn er vorher gefahren ist, hinterher nicht mehr, ist es wohl eindeutig. :!:

    Weil ich irgendwie Angst hatte dass er beim TÜV nicht durchkommt später, ach, ja das war sehr dumm. Gewährleistung hatte der Wagen eh nicht mehr.


    "Wenn er vorher gefahren ist, hinterher nicht mehr, ist es wohl eindeutig. :!:" Ja, aber wie beweisen?

  • Gewährleistung hatte der Wagen eh nicht mehr.


    Doch hat er. Da er ab Werk eine zugesicherte Eigenschaft NICHT hat (die Abgasnorm nicht erfüllt) können die, die der (aktuell immer noch) FREIWILLIGEN Nachbesserung ("Update") jetzt nicht zustimmen / diese nicht machen lassen, im Fall das es irgendwann mal eine Gesetzlich / Rechtlich Greifbare Grundlage gibt (zb Entzug der ABE) VAG verklagen und sicher nicht unwesentlich Regress-Ansprüche geltend machen. :D


    "Wenn er vorher gefahren ist, hinterher nicht mehr, ist es wohl eindeutig. :!:" Ja, aber wie beweisen?


    Ich glaube nicht das DU beweisen musst das er gelaufen ist.
    Sondern DIE müssen den Wagen wieder in einen Fahrtüchtigen Zustand versetzen.
    Im Zweifel müssen "die" auch beweisen, das er vorher nicht gelaufen ist. Bzw der Fehler bei Anlieferung vorlag.


    Beweislastumkehr wäre wie in allen Fällen der Gesetzlichen Gewährleistung (die auch hier wie bei jeder Arbeit / Teilekauf oder ähnlichem vorliegt) nach frühestens 6 Monaten.


    Es wurde ja sicher ein Auftrag und eine Übergabe durch geführt. Ergo hätten Probleme/Fahrverhaltensmägel auftreten und festgehalten werden müssen.


    Wenn die das nicht gemacht haben, ist es deren Problem. Dann Job nächtes mal besser machen :D

  • Jap, wie Robin schon sagte.


    Zur not einfach mal mit den Leuten in Wolfsburg telefonieren und den Sachverhalt schildern.
    Die sind dort meisten viel kulanter als das Autohaus..
    Viele Probleme (AGR-Kühler..) wurden nach dem Update sofort und ohne zu mucken zu 90% übernommen.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Intressant wäre mal ein Auszug aus dem Fehlerspeicher.
    Mir ist schleierhaft wie ein Softwareupdate einen defekten Injektor produzieren soll? Das ist für mich nicht plausibel.

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  • Auffällig ist in diesem Fall auch dass hier ein Common Rail der früheren Generation betrlffen ist welche noch die Piezo Injektoren verbaut hatten. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese das Update so einfach mit machen.
    Zum Leihwagen, da muss man ordentlich Druck machen, dann wird der i.dR. auch übernommen, nur nicht vom Autohaus so einfach abspeißen lassen. Evtl. nach einem besseren Vw Partner ausschau halten der sich mehr für seine Kunden einsetzt.

  • Der Händler soll einfach ne technische ANfrage nach , die sich auf Probleme nach dem Update 23R7 bezieht...gibt's ne TPI drüber und sollte er eigentlich wissen....oder warst immer in ner Fremdbude und er will dich hängen lassen ;) ???

  • Ich nehm an die Werkstatt will hier die Asche für den Leihwagen selbst kassieren. Ein Ersatz/Vergütung/Entschädigung steht Dir zu
    Ist in der 23R7 klar geregelt.
    Es gibt ein paar Pakete für den Kunden.
    Hol+Bringservice, Taxikostenübernahme, ÖPNV-Ticket bis zu 30 Euro pro Fall oder aber ein Euromobil Ersatzwagen bzw. ein PKW aus dem Selbstfahrbestand des Händlers (gleiche PKW-Klasse), maximal 65 Euro Kostenvergütung


    Selbst wenn der Motor ein Chiptuning hat gibts was.
    Wenn das Tuning eingetragen ist in den Fahrzeugpapieren werden die Kosten nach dem Flashen pür die Wiederherstellung des getunten Zustandes übernommen

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  • lange Rede, kurzer Sinn!


    Wie Robin schon sagt "Beweislastumkehr" in den ersten 6 Monaten. Das autohaus steht in der Pflicht.


    Bist du rechtschutzversichert?
    Ab zum fachkundigen Anwalt, da einen zu finden sollte aktuell nicht das Thema sein.
    Hier können wir alle viel erzählen aber dein gutes Recht bekommst du eventuell nur auf dem formellen weg.


    Ich würde die ganze Angelegenheit mal in Richtung Presse tragen, dass setzt das Autohaus noch weiter unter Druck. Die haben einen Namen und den gilt es zu schützen.


    Alles andere sind haltlose Spekulationen.


    Tut mir leid für dich. Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe dass zu deinen Gunsten entschieden wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Marius#1 ()

  • Ja, blöderweise hat der Anwalt erst Montag einen Termin.


    Ich bin wirklich Journalist, wenn auch nicht in dem Segment. Und ich werde klar an die Presse gehen.



    Aber das Problem: Die rücken den Wagen sicher nicht raus bevor ich deren Rechnung bezahle und dann habe ich auch noch den defekten Motor. Heisst wohl ich muss "unter Vorbehalt" zahlen und dann via Anwalt mein Recht einfordern, richtig? Und auch mein Geld zurückholen… Wird langwierig!

  • zahlen darfst du nicht.
    solltest dich sofort an WOB wenden..

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    Gruß,
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  • Der Händler soll einfach ne technische ANfrage nach , die sich auf Probleme nach dem Update 23R7 bezieht...gibt's ne TPI drüber und sollte er eigentlich wissen....oder warst immer in ner Fremdbude und er will dich hängen lassen ;) ???

    nein, bei VW. Meinten Sie auch, aber es könne zwei Wochen dauern. Und natürlich müsse ich im Falle dessen dass Sie ablehnen, was wahrscheinlich sei nach dem Mann, die Mietwagenkosten selbst bezahlen. Und wenn ich Glück hätte würden die ein wenig übernehmen, nach dem Tenor…


    Also zwei Wochen warten in Ungewissheit, und dann 1100+380 + Mietwagenkosten und kaputtes Auto!

  • Rechnungen haben Zahlungsziele, in der Regel 2 Wochen.
    Ich denke nicht dass sie dir dein Fahrzeug nicht herausgeben. Das ist dein Besitz. Alles andere wäre grob gesagt Diebstahl bzw. Unterschlagung.
    Lass dir ne Rechnung stellen und dann gehts du am Montag zum Anwalt.


    Wenn du selbst Journalist bist ist das alles gut.
    Wird bestimmt ne gute Story.
    "Werdender Familienvater, kauft guten Gewissens und fester Überzeugung auf Qualität einen Volkswagen, jetzt steht er vor den Scherben ;(;(;( ... bla bla bla :D Weist was ich meine!!!


    Auf sowas werden die keine Lust haben. ;)


    Vielleicht kann man solche Threads mal anpinnen! Sollte ein gutes Beispiel sein warum man das Update erstmal, AUF KEINEN FALL DURCHFÜHREN LASSEN sollte.

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