Fahrzeugpapiere

  • Nein, der Verkäufer muss dazu an Eides statt versichern, dass die Papiere verloren gegangen sind und er der rechtmäßige Eigentümer ist.


    Der Kaufvertrag allein sagt nichts aus. Wenn ich mit Jettachris einen Kaufvertrag über Robins Auto mache, erwirbt dadurch Jettachris niemals das Eigentum.

    1.4 Comfortline DeepBlack: R-Front | R-Line Seitenschweller | R-Dachkantenspoiler |GTI Heck mit GTI ESD | Bi-Xenon | R-LED Rückleuchten | Eibach Sportline |19" VW Talladega Silber mit 225/35 | 17" VW Porto Winter| R-Line Mufu Lenkrad | MFA Premium | R20 Top-Sportsitze| OEM LED KZB | FSE Premium | RNS310 | DWA |
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  • Nein, der Verkäufer muss dazu an Eides statt versichern, dass die Papiere verloren gegangen sind und er der rechtmäßige Eigentümer ist.


    Aufbieten muss es der aktuelle Besitzer, das ist in dem Fall nicht mehr der Verkäufer.
    Der Eigentumsübergang hat schon statt gefunden.



    Der Kaufvertrag allein sagt nichts aus. Wenn ich mit Jettachris einen Kaufvertrag über Robins Auto mache, erwirbt dadurch Jettachris niemals das Eigentum.


    Das wäre Betrug, das ist immer Vorsatz und hat mit Eigentum / Übergang usw tatsache nichts zu tun.
    Aber damit/so kann man auch keine Papiere aufbieten.
    Da spätestens beim Anmelden auffallen würde, das "MEIN" Wagen noch angemeldet ist.
    Somit völlig andere Baustelle.

  • Bin raus, ich fang nicht wieder sinnlose Diskussionen mit Robin, der es nicht verstehen möchte, an.


    Die vertragliche Primärpflicht bei einem Kaufvertrag über ein Kfz schließt stets die Übereignung der zugehörigen Papiere mit ein. Bei Unmöglichkeit kann der Käufer gem. §285 BGB das stellvertretende Commodum fordern.
    Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat durch deinen Verkäufer zu erfolgen, schließlich hat - wenn überhaupt - er die Papiere verloren und nicht du, denn du hast sie ja nie gesehen.
    Insbesondere musst du keinerlei Infos zur Historie liefern. Halte dich an deinen Verkäufer. Nur der bringt dich weiter - oder anders gesagt: Ohne sein Zutun bekommst du den Wagen niemals angemeldet.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__5.html

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    2 Mal editiert, zuletzt von ChrisR14 ()

  • Bin raus, ich fang nicht wieder sinnlose Diskussionen mit Robin, der es nicht verstehen möchte, an.

    ooch ich verstehe sehr gut. Und habe Links dazu gepostet.
    Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag, darum ging es.
    Alles andere erklären auch meine Links. Versteh es, oder nicht - mir egal. :D

  • Ne ne muss Robin recht geben
    Der Verkäufer gibt keine eidesstattliche Versicherung ab
    Zitat Zulassungsstelle
    Ich muss mir eine Geburtsurkunde von Vw besorgen
    Die bekomm ich bei der Stiftung AutoMuseum Volkswagen (Dauer 5 Monate das möchte ich beschleunigen deswegen meine Eröffnung des Threads )
    Mit dieser Urkunde fahre ich mit der Pritsche zum TÜV da wird eine Paragraph 21 Abnahmen gemacht, mit diesen bestehen und den Unterlagen fahre ich zur Zulassung und beantrage einen neuen Fahrzeug Brief (der neue Brief kostet mich aber 500€) würde ich aber mit der Historie herausfinden wo die Pritsche als letztes angemeldet war könnte ich eine Unbedenklichkeitserklärung erhalten und würde eine zweitschrift des Briefes erhalten ich könnte mir einiges an Geld sparen

    Fahrzeug Historie: golf2, Mk3, momentan MK5 und Käfer 1303, T2 Pritsche Projekt
    T2 Pritsche Projekt

  • Ja ne, kein Thema. Musste das schon 3 mal machen.
    Aber da ich nie Ahnung habe und nur "diskutiere da ich nix verstehe", halte ich mich wieder raus. ;)





    Zum Wagen schickst einfach FIN, ich schau was geht.
    Montag wäre ich auch wieder bei VAG und könnte zusätzlich die History mal schauen ob was zu finden ist :)

  • Wenn du dir gerne die Kosten ans Bein binden möchtest. Die §21 Abnahme kostet nochmal knapp 300€. Dann bist du mit den Gebühren locker bei über 1000€.

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  • Ja der TÜV hat zu mir gesagt ab 450€
    Aber um die Abnahmen komm ich ja sowieso nicht rum ne normal HU geht ja nicht mehr

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  • Wenn du dir gerne die Kosten ans Bein binden möchtest. Die §21 Abnahme kostet nochmal knapp 300€. Dann bist du mit den Gebühren locker bei über 1000€.


    Vollgutachten sind eh Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre nicht angemeldet waren... :rolleyes:


    http://www.tuev-sued.de/auto_f…chten/1_vorab_informieren

  • Ich dachte ihr wollt nicht diskutieren :D

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


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