Erfahrungsbericht: Klappenabgasanlage ab KAT von E-Exhaust in 89mm (3.5")

  • Man darf nicht vergessen, dass sich diese Verordnungen und Richtlinien immer auf Klappenanlagen per Einzelabnahme beziehen.


    Wir reden hier aber nicht von Einzelabnahmen.

    Insta: boffboff_cupra

  • Man darf nicht vergessen, dass sich diese Verordnungen und Richtlinien immer auf Klappenanlagen per Einzelabnahme beziehen.


    Wir reden hier aber nicht von Einzelabnahmen.

    Teile ohne EG Zulassung / ABE usw, dürfen gar nicht (mehr) erst angeboten werden in D.
    Einzelabnahme hin oder her :D


    Die Katze beisst sich da nämlich in den Schwanz. 8)

  • Eine schöne Kopie der DTH Reaper :thumbdown: Wenn man halt selber keine Ideen hat.
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    Unglaubliches Fehlverhalten von DTH, auf Grund von Lügen der Konkurrenz zu schaden.
    DTH hat zwar keinen Namen genannt, aber deren Fanboys auf E-Exhaust losgelassen. Angeblich seien die Dämpfer von Ray/Simons, die Klappen aus China und die Anlage eine dreiste Kopie.


    1. Die Dämpfer sind selbstgebaut. Der Aufbau/Füllmenge etc ist dokumentiert und liegt dem Tüv vor.
    2. Die Klappen kommen aus Deutschland. E-Exhaust hat sogar den Hersteller genannt, von dem die Klappen kommen.
    3. Ich habe meinen Wagen zur Entwicklung abgegeben. Die Anlage hat sich Stück für Stück geändert, bis sie zu dem geworden ist, was nun eine EG/EWG Genehmigung bekommen hat.



    Bis gestern Abend habe ich sehr viel von DTH gehalten und konnte guten Gewissens deren Anlagen empfehlen. Nach dieser Aktion jedoch, rate ich jedem ab, dort etwas zu kaufen :thumbdown:

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  • Also ich hab das Zufällig auch gesehen, was in den Kommentaren abging. Ich muss sagen, dass DTH die schönere Abgasanlage hat. Das die E-Exhaust nun ähnlich ist, wegen den doppelklappen, kann ja wer weiß woher kommen. Obs abgeschaut ist oder nicht, trotzdem sollte man nicht so ein Aufruhr veranstalten und andere Hersteller Sachen vorwerfen, die man nicht nachweisen kann, wie z.B die Qualität. Find ich auch n schlechten Move von DTH leider... :thumbdown:

  • Ich muss sagen, dass DTH die schönere Abgasanlage hat.

    Ja, das stimmt, da stecken ein paar Jahre mehr an Erfahrung im Abgasanlagen-Bau. Mir persönlich ist das wurst, denn die Anlage hängt unterm Auto und nicht im Wohnzimmer als Deko an der Wand :D
    Wie gesagt, auf Grund der Qualität habe ich auch immer viel von DTH gehalten.

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  • Wäre mir persönlich auch egal. Sieht man wen überhaupt nur 2 mal im Leben. Beim einbauen und beim ausbauen. :D

    und bei der Inspektion/TÜV :P :D

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  • Wer was für Materialien verwendet, kann ich nicht beurteilen, was aber Fakt ist, dass Tobi sich das mit den 2 Klappen einfallen lassen hat und da auch viel Zeit und Geld investiert hat, was von der anderen Firma Scharmlos ausgenutzt wurde. Ist halt schade, dass man keinen eigenen Ideen hat. Und hier sind doch auch Fanboys unterwegs, also schön ruhig bleiben.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


    Instagram: mario_d22

  • Wer was für Materialien verwendet, kann ich nicht beurteilen, was aber Fakt ist, dass Tobi sich das mit den 2 Klappen einfallen lassen hat und da auch viel Zeit und Geld investiert hat, was von der anderen Firma Scharmlos ausgenutzt wurde. Ist halt schade, dass man keinen eigenen Ideen hat. Und hier sind doch auch Fanboys unterwegs, also schön ruhig bleiben.

    Fakt ist, dass DTH den Ruf von E-Exhaust in den Dreck ziehen will und Lügen verbreitet hat.


    Wie gesagt, die Anlage hat sich über mehrere Versionen entwickelt. Da bestand nie die Absicht, etwas "zu klauen". Steffen hat auch nicht grad wenig Zeit und Geld investiert. Ich denke das kann ich gut beurteilen, da mein Wagen des öfteren bei E-Exhaust stand...
    Von DTH wird so getan, alsob Steffen mal eben in 5 Minuten eine Anlage zusammengeklöppelt hat und ein Bild von der Reaper v2 als Vorlage hatte.
    Absoluter Schwachsinn.

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  • Also falls ich damit gemeint bin, ich kenn mich allgemein nicht sehr gut mit Sportauspuffanlagen. :D Ich weiß aber @Matti. was du meinst, ist halt blöd gelaufen, aber machen kann man da leider nix.


    Ist das zur Verständnis jetzt mit der Doppelklappe nur zur Geräusch minimierung im geschlossenen Zustand?


    Was ich auch interessant finde, die Diskussion mit @-Robin-. Darf ich jetzt rein rechtlich nicht lauter werden mit geöffnter Klappe und wieso werden diese dann mit TÜV angeboten?

  • Was ich auch interessant finde, die Diskussion mit -Robin-. Darf ich jetzt rein rechtlich nicht lauter werden mit geöffnter Klappe und wieso werden diese dann mit TÜV angeboten?

    Mir fehlt leider das genaue Hintergrundwissen bzw. die Fachbegriffe etc.
    Ich kann jedenfalls dazu sagen, dass all diese Richtlinien usw., die Robin gepostet hatte, dem TÜV Prüfer, der die EG/EWG Prüfung durchgezogen hat, bekannt sind. Er hat auch Aussagen dazu getroffen. Alles in Ordnung ! Der Typ prüft viele Abgasanlagen. Genau das ist sein Beruf und Themenfeld. EG/EWG Prüfung kann nicht jeder x-beliebige Prüfer auf dem Hinterhof durchführen...


    Zudem: Ansonsten wären die Anlagen von allen Herstellern "illegal".

    Insta: boffboff_cupra

  • Mit 1 Klappe schafft man wohl nicht die Geräuschwerte, die man benötigt.
    Aber wäre die Anlage nicht so verblüffend ähnlich, hätte nie einer was gesagt. Es ist auch klar, dass man das Rad nicht immer neu erfinden kann.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


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  • Mit 1 Klappe schafft man wohl nicht die Geräuschwerte, die man benötigt.

    jedenfalls nicht für den Cupra 280.
    290, 300 und glaube auch die GTIs hätten mit einer Klappe bestanden.

    Insta: boffboff_cupra

  • Was ich auch interessant finde, die Diskussion mit -Robin-. Darf ich jetzt rein rechtlich nicht lauter werden mit geöffnter Klappe und wieso werden diese dann mit TÜV angeboten?

    Das ist immer schon so gewesen. Nicht erst jetzt :D8):P
    Jetzt ist es aber EU weit angepasst und die Rechtlichen Grundlagen noch einmal verschärft. (und das ist erst der Anfang)
    Und, früher hat es keine wirklich gejuckt, jetzt wird es aufgrund der neueren McDonald Generation, vor allen in Großstädten immer schlimmer.
    Und wenn die Pooser das ganze dann auch immer weiter Pubik machen (Fressebuch/Insta usw) dann ist klar das die Obrigkeit Druck bekommt, und auf Dauer was passieren muss. :D


    Zum Thema.


    Die maximale Lautstärke richtet sich zb nach Leistung des Wagens.
    Sprich, ein 1.0 Liter kann und darf niemals so laut werden, wie ein 5.0-V10.
    Die maximale Lautstärke steht dann, wie von " Black-Magic-G5" richtig festgestellt wurde, in den Papieren.
    Diese darf ohne, und mit Austausch-Anlage (egal ob mit oder ohne Klappe) nicht überschritten werden.
    Nicht im Standgeräusch und auch nicht im Fahrgeräusch.


    Dazu kommt, das für Teile ohne Bauartgenehmigung, ein generelles Vertriebsverbot gilt. (Bauartgenehmigungspflichtige Teile)


    Zitat

    Allerdings dürfen nach § 22a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO) Fahrzeugteile, die von Gesetzes wegen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, zur Verwendung in Deutschland nur dann feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen nach der sog. Fahrzeugteileverordnung (kurz: FzTV) gekennzeichnet sind. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt, begeht nach § 69 Absatz 2 Nr. 7 StVZO eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 24 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG) mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Wer zudem vorsätzlich oder fahrlässig solche Fahrzeugteile, die in einer genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerblich feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind, begeht darüber hinaus nach § 23 Absatz 1 StVG eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 23 Absatz 3 StVG sogar mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Hintergrund dieser Vertriebsbeschränkung ist die Sicherheit des Straßenverkehrs: Es sollen keine für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Fahrzeugteile in Verkehr sein, die tatsächlich nicht auf ihre Sicherheit geprüft sind und somit eine Gefahr für Menschen darstellen können.


    Argument der Verkäufer / Käufer: Die Teile kommen ja nicht aus Deutschland. :D Was dann? :D


    Zitat

    Anders sieht es jedoch in Bezug auf importierte KfZ-Ersatzteile aus, die für in Deutschland hergestellte bzw. für den deutschen Markt produzierte Fahrzeuge verwendet werden können. Diese unterliegen denselben gesetzlichen Vertriebsbeschränkungen wie diejenigen Ersatzteile, die in Deutschland hergestellt worden sind. Sie dürfen somit ggf. ebenfalls nur dann vertrieben werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind.


    Sprich, die haben ggf eine Kennung = Vertrieb erstmal OK. :thumbup:
    Ändert dann aber wieder nichts an der maximalen Lautstärke bei zb Abgasanlagen/Schalldämpfersystemen. :D


    Der Deutschlandweit einheitliche Grenzwert des Lärmausstoßes durch Kraftfahrzeuge ist aktuell imho ~74 Dezibel.
    Für leistungsstärkere Kfz liegt der Maximalwert bei 75 dB. Lkw 80 Dezibel.
    Ab dem 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel (bei Neuwagen bzw ) vier Jahre werden es dann nur noch 70 Dezibel sein.
    Ab 1. Juli 2024 sind maximal ~68 Dezibel erlaubt.



    Wie vorher genannt kann mit der Motorleistung, die Lautstärke steigen.
    Bei 120 bis 160 kW (~163 bis 218 PS) pro Tonne Leergewicht steigt der maximale Grenzwert um jeweils ein Dezibel.
    Fahrzeuge mit mindestens 160 W pro 1.000 Kilogramm Gewicht haben zwei weitere Dezibel Spielraum.
    PKW mit mehr als 200 kW (~272 PS) pro Tonne Leergewicht, maximal vier Sitzplätzen und einem "niedrigen" Fahrersitz dürfen in Phase zwei und drei ein zusätzliches Dezibel lauter fahren. :D
    Aber: Für Klappen- und Sportauspuffanlagen gilt dieselbe Regel wie bisher: Sie dürfen die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. :P
    Das meiste steht schon in § 49 StVZO - https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html der Rest oben in der EU Verordnung.


    Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung


    Das für PKW anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.Bei Krafträdern wird ab 50 km/h jeweils im zweiten und im dritten Gang voll beschleunigt. Die gemessenen Werte ergeben gemittelt das Fahrgeräusch. Bei Krädern mit nicht mehr als 4 Gängen wird nur im zweiten Gang gemessen.


    So, und wer jetzt tatsache gelesen und ordentlich aufgepasst hat, kann am Gesetz, meinen Aussagen und der von " Black-Magic-G5" gemachten, etwas "erkennen" und ableiten. Weil ich glaube der Tim hat es sofort verstanden. :D




    PS: Und wer 100DB "eingetragen" hat, hat sowieso gewonnen löl :D:P

  • Das war mir auch klar, dass was Tim geschrieben hat. Es wird ja sozusagen nur ein bestimter Zustand gemessen. Sobald z.B ab 70 km/h die Klappen aufgehen. Fahre ich dann Illegal, da die Lautsätrke (DB), dass was im Schein steht überschreitet?


    Bedeutet also, wenn mir jemand 100 DB einträgt, ich aber Serie nur 80DB fahre, fahre ich trotzdem Illegal, da der Serienzustand die Obergrenze für alle Geschwindigkeiten gilt? Weil hier steht ja nur das im 2/3/4 Gang mit drei Vierteln umdrehung gemessen wird. Alles was im Gang darüber mit mehr Drehzahl erzeugt wird. Was ja eigentlich lauter sein müsste, wäre dann inordnung?

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