Bedeutet also, wenn mir jemand 100 DB einträgt,
Kann und macht keiner, da diese Lautstärke nicht zulässig wäre.
Ermittlung unterliegt ja immer den Gesetzlichen Bestimmungen / Messvorgaben
Alles andere - kommt man selber drauf. Das wäre etwas "sinnfrei" hier zu diskutieren.
Und wichtig, einfach mal den §214b.2 richtig lesen und deuten, dann ergibt sich der Rest automatisch