LED SW Birnen

  • Hallo Gemeinde,


    Ich habe Mal was interessantes gefunden. Ist zwar in Französisch, aber selbsterklärend. Ich war auf der Internetseite wo es das zu bestellen gibt. Da steht unteranderm das diese Birnen erlaubt sind. Also was sagt ihr dazu? LED sind ja nicht verboten, also ich wüsste nicht das ich sowas mal gelesen hätte.


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    Danke :)

  • Die Leuchten sind baugleich mit denen in der Benzinfabrik angebotenen Modellen.


    Im Bereich der STVZO nur mit Einzelabnahme zugelassen, so wie sämtliche sonstigen LED-Umrüstkits....leider...

    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen (alle VAG Fahrzeuge ab 1990) im Saarland --> PN me!

  • Selbst mit Einzelabnahme im Bereich der StVZO nicht zugelassen!


    Nur Offroad

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Ich finde es sehr professionell gelöst, die Steuergeräte und den Kabelsalat einfach in die Scheinwerfergehäuse zu stopfen. Auch die Steckverbindung wirkt sehr solide. <X

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Kenn auch welche, die haben die Dinger wieder raus geworfen, da die Lichtausbeute zur Straße hin schlechter als H7 Birnen war.


    Also Fingerweg!

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    Gruß,
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  • Also:
    In Scheinwerfern und Leuchten sind grundsätzlich immer nur die Leuchtmittel erlaubt, für die sie gebaut und zugelassen wurden.


    Wenn ein Scheinwerfer also für H7-Halogenleuchtmittel mit 50W gebaut wurde, darf er auch nur mit H7-Halogenbirnen mit 50W betrieben werden.
    Das schließt also LED-Leuchtmittel und Xenon-Kits schonmal gänzlich aus.


    Zweitens:
    Es dürfen auch nur zugelassene Leuchtmittel eingesetzt werden, die über ein Prüfzeichen verfügen.
    Es gibt keine LED-Leuchtmittel oder Xenon-Kits mit solch einem Prüfzeichen.


    Drittens:
    Der TÜV ist nicht dazu befugt, irgendwas an Beleuchtungseinrichtungen einzutragen.
    Der Gesetzgeber verlangt auf allen Leuchten und Leuchtmitteln ein Prüfzeichen, das der TÜV jedoch nicht einprägen kann.


    Und Viertens:
    Der Einsatz solcher Leuchtmittel führt immer zum Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Der Gesetzgeber geht bei sowas einfach davon aus, dass solche Leuchtmittel zur Blendung und somit Gefährdung des Gegenverkehrs führen.
    Das Gegenteil davon musst du erst mal nachweisen können.
    Kannst du aber nur mit einem gültigen Prüfzeichen. ;)



    Ist also zu 100% nicht erlaubt, und kann im Ernstfall sehr, sehr teuer werden.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Einer der mit mir vor etlichen Jahren beim Bund war, hatte ganz stolz seine 100 Watt h4 Lampen eingebaut und ganz viel Glück gehabt. Vor dem Tor zur Kaserne haben ihn die Damals noch grünen eingeholt und ermahnen wollen das er seine Scheinwerfer einstellen soll da er sie geblendet hat aber sie haben dann eine Anzeige gemacht wegen schwerer Gefährdung des Straßenverkehrs, so hieß dass glaub ich. Der war dann sogar für eine Zeit Fußgänger.
    Ob das passiert wäre wenn er nicht die Polizei geblendet hätte mag ich aber bezweifeln.

  • Ob das passiert wäre wenn er nicht die Polizei geblendet hätte mag ich aber bezweifeln.


    Der Otto-Normal-Gegenverkehr hat da ja auch nur wenig Handhabe, wenn es darum geht, etwas gegen solche Blender zu unternehmen.
    Ich will auch gar nicht wissen, wie viele normale Autofahrer er damit nachts schon geblendet hat...


    Somit ist er da eindeutig an die Richtigen geraten. :D



    In diesem Sinne, es sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass es ihn bei sowas jederzeit erwischen kann, und das unabhängig davon, wie viele Leute dir felsenfest beteuern, dass sie damit noch nie Probleme gehabt hätten.

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  • Mich würde es doch schon interessieren wie die Dinger leuchten. Bloß der Preis ist en bissel heftig. Und geil wird es bestimmt auch aussehen. Bei den Franzosen scheint es ja erlaubt zu sein die Birnen zu fahren.

  • Bei den Franzosen sind die Dinger genausowenig erlaubt wie bei uns.


    Grundsätzlich gilt europaweit die Regelung, dass auf allen Leuchten, Scheinwerfern und Leuchtmitteln ein Prüfzeichen vorhanden sein muss, und dass nur die Leuchtmittel verwendet werden dürfen, für die die Leuchte hergestellt wurde.



    Was die Leuchtstärke betrifft, LED-Scheinwerfer neuerer Autotypen sind mit High-Power-LEDs im zweistelligen Wattbereich ausgestattet, während ich in dem Video nur zwei SMD-LEDs auf einer Platine sehen konnte die wenn´s hoch kommt 3-5W je LED haben.
    Ich bezweifle, dass du mit den Dingern auch nur eine annähernd gute Straßenausleuchtung bekommst.


    Mal ganz davon abgesehen, dass die Reflektoren und Linsen von Halogenscheinwerfern auf die Leuchtcharakteristik von Halogenleuchtmitteln abgestimmt sind.
    LEDs haben ein komplett anderes Leuchtbild, wodurch sich nicht nur Blendungen für den Gegenverkehr ergeben können, sondern auch die Ausleuchtung der Straße verschlechtern kann.

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