8,5 x 18 ET45 mit 225/40 R18

  • Hallo,


    ich bin noch neu hier und suche händeringend nach Infos. Ich fahre einen 1.2 TSI 105PS, Bj. 2011. Fahrwerk ist Serie. Ich möchte gerne wie im Titel zu lesen Felgen mit den Dimensionen 8,5 x 18 ET 45 mit 225/40 R18 fahren. Folgende ABE habe ich dazu gefunden:


    http://motec-wheels.de/images/…045%205-112-57,1%20R3.pdf


    Da im Gutachten zur ABE aber Auflagen drin stehen bin ich unsicher ob es passt. Dachte mit einer ABE wäre man fein raus. Ich möchte ungern vom Wohlwollen des Prüfers abhängig sein. :/


    Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.


    Schöne Grüße,
    Tom

  • Da stehen entsprechende Auflagen drin ja, diese sind im Anhang auch alle erklärt. ;)


    Einhalten dann ist auch alles i.O. , mir ist jetzt beim Überfliegen nichts grobes aufgefallen!? ?(


    Nur die A02 müsstest du mal prüfen, kann ich schlecht.


    Dieser Punkt müsste noch von dir geklärt werden, ist mir meine Zeit jetzt zu schade:
    ^^:P
    "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    Grüße_OEM´er

  • Danke erstmal für die Rückmeldung. Genau das ist es ja was mich verwirrt. Auf Seite 2 steht in Fettdruck:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.


    Heißt das montieren und losfahren oder nicht?! Ganz schön kompliziert...


    ?(

  • Ja, nur was ist dann mit den Auflagen. Eigentlich sind die doch dann überflüssig?!

  • Wenn das drinsteht kannste fahren.


    Sind halt Standarddokumente die immer wieder genutzt werden.

    Grüße_OEM´er

  • So, ich war eben mit dem Gutachten bei Küs und der freundliche Prüfer dort sagte mir fahren darf ich die Felgen aber ich muss zur Abnahme vorbei kommen. Dabei wird dann nicht geprüft ob was gemacht werden muss, sondern ob alle Arbeiten die unter Auflagen stehen gemacht SIND.
    Nicht das was ich gehofft habe aber gut zu wissen.
    Fährt hier jemand diese Größe oder sogar genau die Felgen und kann mir sagen ob es ohne Arbeiten passt oder wie aufwändig die Arbeiten waren?

  • Ja das sagt der Händler der die Felgen noch anbietet auch. Aber wenn der Prüfer eine Änderung sehen will und ich keine gemacht hab...

  • Erstmal halte ich das mit dem Prüfer für Geldschneiderei, meine persönliche Meinung. Muss keiner werten.


    Sowas wird bei der Hauptuntersuchung geschaut oder bei ner allg. Verkehrskontrolle von kompetenzüberschreitenden Beamten (die sich als Prüfingenieure sehen).



    Letztlich, müsstest du nach der Aussage auch ein Gutachten über seine Tätigkeit und Befindung bekommen und von sowas hab ich in diesem Fall noch nie gehört. Am besten wird noch reingeschrieben die Änderung sind unverzüglich in den Fahrzeug schein einzutragen. :D



    Ich versichere dir, dass du bei diesen Maßen und Serienhöhe keinerlei Beanstandungen haben wirst. Weder die Felge wird am Sattel schleifen noch wird das Rad irgendwo schleifen, einen Verschränkungstest wirst du bestehen, die Lauffläche des Reifens wird vorschriftsgemäßig abgedeckt sein.



    Wenn du trotzdem zu diesem Prüfer fahren willst dann entferne die Schraube im Radhaus auf 11 bis 12Uhr, das ist der Punkt an dem es am ehesten schleift, allerdings erst ab einer Tieferlegung von 45mm in Kombination mit diesen Maßen. Dann hast du was verändert...


    Die im Gutachten vermerkten Auflagen sind ja schließlich keine baulichen Änderungen, sondern Verwendungsregeln wie keine Schneeketten, entsprechende Radschrauben
    verwenden, vorschriftsgemäßiger Luftdruck etc...

    Grüße_OEM´er

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