Standlicht LED canbusfähig

  • Ich habe ähnliche mit einem anderen Sockel hinten in den Blinkern verbaut.


    An Deiner Stelle würde ich welche suchen, die nicht so hell sind.


    Es sei denn, es ist genau das was Du möchtest.


    Aber preiswert finde ich das ganze und gar nicht. Meine hab ich für unter 10€ bei Amazon gekauft.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • thx für die aw, ja hell sollten die 330 lumen sein, annähernd so hell sein wie das xenon wenn es angeschaltet ist ? So das es quasi ein helligkeit mit den xenon gibt . preis ja ganz schön fettig deshalb meine frage.

  • So das es quasi ein helligkeit mit den xenon gibt.


    Xenonscheinwerfer mit 35W haben etwa eine Lichtleistung von 3000 Lumen.


    Aber irgendwie bezweifle ich, dass du das meintest.
    Schätzungsweise meinst du wohl eher die gleiche Farbtemperatur, und die wird nicht in Lumen sondern in Kelvin gemessen.


    Die üblichen Xenon-Leuchtmittel haben eine Farbtemperatur von etwa 4000 Kelvin, dementsprechend sollten dann also auch die LEDs ausgelegt sein.



    Was die Lichtleistung (Lumen) angeht, normale Standlichtbirnen liegen etwa bei 50 Lumen.
    LEDs mit 330 Lumen werden also mit aller Wahrscheinlichkeit zur Blendung des Gegenverkehrs führen, und somit deine Betriebserlaubnis erlöschen lassen.


    Und der Vollständigkeit halber:
    Der Satz von Benzinfabrik "Mit Einzelabnahme zulässig im öffentlichen Straßenverkehr" ist Bullshit.
    Man kann keine Beleuchtungseinrichtungen eintragen lassen, dazu haben TÜV & Co. keine Berechtigung.
    Der Gesetzgeber verlangt auf allen Leuchten und Leuchtmitteln ein Prüfzeichen, das der TÜV jedoch nicht vergeben kann.
    LED-Leuchtmittel in für Glühbirnen gedachten Leuchten sind grundsätzlich immer unzulässig.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

    Einmal editiert, zuletzt von Bumper ()

  • Richtig. Und deswegen erlischt auch bei einer 1 Lumen hellen LED die Betriebserlaubnis.


    Wenn es darum geht eine Xenon ähnliche Lichttemperatur zu erzielen, reichen eigentlich auch ganz einfache W5W LED's in kaltweiß.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • Richtig. Und deswegen erlischt auch bei einer 1 Lumen hellen LED die Betriebserlaubnis.


    Das ist so nicht ganz richtig. ;)


    Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung (im Falle der Beleuchtung durch die Blendung) zu erwarten ist.
    Eine LED mit einem Lumen ist zu schwach, um noch irgendjemanden blenden zu können, das würde sie wohl selbst hinter einem Brennglas nicht schaffen.


    In diesem Fall wird lediglich ein Bußgeld für die nicht ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtung verhängt, also in etwa vergleichbar, wie wenn man mit einer defekten Standlichtbirne fährt.
    Das Bußgeld liegt dann, glaube ich, bei 20€.
    Außerdem wird man das Fahrzeug nach der Beseitigung des Mangels bei der örtlichen Polizeibehörde vorführen müssen.



    Allgemein kann die Betriebserlaubnis laut StVZO nur in drei Fällen erlöschen:

    • Bei Veränderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
    • Bei der Änderung der Fahrzeugart (z.B. Umbau auf PKW offen oder auf LKW)
    • Wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

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  • Dann kann ich mir ja ohne etwas zu befürchten ein schönen Sportauspuff mit geilen Sound dran bauen. Damit verbesser ich ja das Geräusch extrem. :D

  • Und dazu zählt.. Jede nachgerüstete led in einen nicht dafür geeigneten Scheinwerfer... Led im. Aussen Bereich was nicht werksmässig verbaut ist.. Ist nicht erlaubt und deine BE erlischt somit

  • Da die Scheinwerfer nur mit herkömmlichen Leuchtmitteln geprüft wurden, erlischt auch bei einer 1 Lumen starken LED (das war lediglich überspitzt dargestellt) die Betriebserlaubnis.


    Das Thema ist aber mittlerweile so alt wie das Auto selbst. ;)


    Deine drei angeführten Beispiele sind sozusagen nur die Spitze des Betriebserlaubnisbergs.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • Meine drei aufgeführten Beispiele sind die Fälle, durch die die Betriebserlaubnis erlöschen kann.


    Zitat von §19 StVZO

    2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Sie erlischt somit nicht, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die niemand gefährdet wird.


    Ansonsten besagt der Bußgeldkatalog:
    Fahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen


    20€

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