Zumal lt. seiner Aussage durch die Erneuerung der Bremsen vorne ein weiterer Garantieanspruch zur Behebung des Problems nicht möglich sei.
Das ist mal völig falsch.
Erstens ist das keine Garantie, sondern Gewähreistung.
Zweitens ist es egal was und wie oft er etwas tauscht um ein Problem zu beheben.
ABG schauen, wie oft Du Dir das gefallen lassen musst, (in der Regel 3 mal) danach geht Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Aussage vom Freundlichen:
Es wäre zu einer Überbeanspruchung der Bremsen gekommen und ich hätte diese damit beschädigt.
Schon einen einzelne Gefahrbremsung kann dazu führen dass die bremsen erheblichen Schaden nehmen.
Eine "Überbeanspruchung" in welcher Form?
Die genannte "Gefahrbremsung" ist keine "Überbeanspruchung", sondern wie der Name sagt, im Fall der Fälle eine Bremsung vor Gefahrensituationen.
Dafür ist die Bremse ausgelegt und abgestimmt, sprich Dimensionierung und Gewicht usw. Sonst würde so ein Wagen nie eine Zulassung bekommen.
Wenn die Aussage Sinn machen würde, müsste zudem jeder Wagen den zb das Fernsehen testet mit 100-0 km/ Vollbremsung, danach also Schrotte Bremsen haben. Oder wenn der Fußgängerschutz auslöst, oder man 2...3 mal "stärker" bremst sind neue Bremsen fällig. Aha.
Lass Dir keinen Unsinn erzählen.
Schau nach wie oft bisher nachgebessert / Reparaturversuche gemacht wurden.
Ist es 3 mal gewesen, 3 mal fehlgeschlagen, ist die Sache durch. Ansonsten Frist setzen zum Nachbessern / Beseitigen des Mangels.
Wollen die nicht, ruhig einen Anwalt nehmen und zurück lehnen.
Auf DEINE Kosten und Arbeit / Mühe bitte keine "Reparaturversuche" oder ähnliches machen. Das gibt nur mehr Stress und Ärger.