Musterfeststellungsklage gegen VW: Hilfe bei Punkt 4

  • Hallo wie Ihr sicher mitbekommen habt wurde eine Musterfeststellungsklage gegen VW in die Wege geleitet. Alle infos findet Ihr hier: https://www.musterfeststellungsklagen.de/



    mir stellt sich jezt konkret die Frage was mann genau alles bei Punkt 4 beim Anmeldungsformular angeben soll?
    link zur Anmeldung:
    https://www.bundesjustizamt.de…df?__blob=publicationFile



    Gibts da eventuell einen Leitfaden oder gar ein Muster!?
    Ich wäre über jeden Tipp bzw Hilfe dankbar

  • Hilfestellungen beim Ausfüllen wären mit Sicherheit für viele Interessant, denn ganz so einfach scheint es für "Nichtjuristen" nicht zu sein. Ich bitte aber zu bedenken: niemand übernimmt hier eine Haftung oder gibt Gewähr auf seine Informationen/Angaben sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird. Hier handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung sondern Informationsaustausch von Leihen für Leihen ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!



    Vielleicht kann sich jemand mit dem nötigen Wissen (nach Beratung durch Rechtsanwalt oder als Jurastudent) ohne Gewähr zu möglichen Eintragungen für die verschiedenen Fälle äussern.


    Besonders interessant sind natürlich auch die Punkte für Gebrauchtwagenkäufer vor und nach bekanntwerden des Skandals und eine mögliche Bezifferung des Schadenswertes für diese (Gebrauchtpreis, Neupreis oder Listenpreis oder ganz andere Berechnungsgrundlage)

  • Mh ja das habe ich schon gelesen...


    Hat sich von euch noch keiner in das Register eingetragen? Gibts doch nicht...

  • Grüße, also ich habe mein Vater bereits eingetragen! und ich sehe Punkt 4 jetzt nicht so schwer. Denn ihr dürft nicht vergessen bei der Musterfeststellungsklage geht es nicht um den Fall des einzelnen sondern um die Feststellung einer eventuellen "Betrügerischen" Absicht, dh. in jeden Fall muss JEDER der sich bei der Klage eingetragen hat nach dessen Beendigung noch mal separat mit VW anlegen sprich vor Gericht gehen und dann um seine Entschädigung klagen. Allerdings sind dann je nach dem wie die Musterklage ausfällt die Chancen höher oder niedriger :D


    das nur mal so Vorweg. ich Poste jetzt einfach mal die Zeilen die ich bei Punkt 4 Eingetragen haben. Wie gesagt es gab weder Rechtsbeistand oder eine Garantie das diese Zeilen so 100% richtig sind. Die Zeilen wurden nach mein Wissen und Technischen Verstand geschrieben.



    "Aufgrund der Manipulation und Täuschung des Kunden mit dem Dieselmotor "EA189" aus dem Hause VW. Die daraus entstandene Wertminderung und die dem Käufer aufgezwungene "Softwareoptimierung" die nicht nachweislich sicherstellen kann das a) die Abgaswerte sich ändern und den angegebenen Werten der damaligen Zulassung entsprechen, b) nicht ausgeschlossen werden kann das durch dieses Softwareupdate Komponenten des Motors schaden nehmen können bzw. eine verkürzte Lebensdauer sich daraus ergibt. (Mehrbelastung des AGR, Injektoren und des DPF)
    Zudem droht für den Kunden ein Fahrverbot in vielen Städten obwohl es sich hierbei schon um neue und morderne PKW handelt, die bereits mit Ad-Blue und SCR-Katalysator ausgestattet sind. Selbst wenn ein Softwareupdate auf das Fahrzeug aufgespielt wurde, droht in vielen Städten ein Verbot zum befahren. Dadurch wird der Fahrzeugnutzen und Wert erheblich gemindert. Zudem wird der Kunde am Ende dafür bestraft das ein großer Autokonzern etwas verbockt hat, ohne darauf Einfluss zu nehmen oder etwas davon gewusst zu haben. Der Autokonzern hingegen wird dafür in Deutschland nicht bestraft und darf am Ende alles wieder auf die Bürger und Kunden umlegen, was zudem von unseren Staat noch unterstützt wird."


    Bei der Berechnung des Forderungsbetrages (was meiner Meinung nach eh kein Stellenwert hat bei der Klage, da VW nach der Musterfestellungsklage garantiert nicht einfach zahlen wird) deswegen muss ja jeder danach noch mal Separat klagen.
    Den Schadensersatz habe ich einfach so berechnet das ich ein Fahrzeug Verkaufsplatformen gesucht habe was genau den Zustand, Ausstattung, Motor und Laufleistung und alter hatte, wie unserer zur damaligen Zeit. Sprich damals 27500€ für einen 4 Jahre alten Sharan bezahlt heute sind es für einen 4 Jahre alten noch 22500€ bei Identischer Laufleistung, Motor und Ausstattung. Sprich 5000€ Wertverlust. Ob man dies nun so wirklich Berechnen kann :whistling: kp habe es einfach so gemacht da es denke eh kaum eine Rolle hierbei erst mal spielt. :)

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