Auffahrunfall was nun??

  • Hi,
    mir ist heut morgen einer hinten drauf gefahren, und dabei ist ein wenig die Heckschürze verkratzt worden. Jetzt war ich heute mittag in der Werkstatt und die machen mir einen Kostenvoranschlag. Jetzt ist die Farge wie muss ich weiter vorgehen?? Die Personalien von dem Anderen hab ich . Ist es auch möglich das die Versicherung das Geld ausbezahlt??
    Gruß
    Heizgott

  • bin mir jetzt nicht ganz sicher und will auch keine gerüchte verbreiten, aber ich glaub in deinem fall, kann dir die versicherung deines "unfall-gegners" den schaden, der bei dem unfall entstanden ist, auszahlen...!


    aber hol dir lieber noch ein paar meinungen ein, von denen, die es genauer wissen...!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • Kuck mal in das Unterforum Verwaltung & Behörden. Da werden einige Beiträge mit genau dem Inhalt sein. Und "Zwilling" hat da ein paar sehr gute Beiträge geschrieben

  • Wenn du den Kostenvoranschlag hast dann rufst bei dem Unfallverursacher an und der muß dann entscheiden ob er es dir so zahlt oder ob er es seiner Versicherung übergibt.
    Wenn er es seiner Versicherung übergibt dann setzt die Versicherung sich dann mit dir in Verbindung und du kannst entscheiden ob du es ausbezahlt haben willst dann kriegst du die Mwst. nicht oder ob du es in der Werkstatt reparieren lässt dann mußt die Rechnung der Versicherung schicken und die bezahlen des dann.

  • Hatte sowas ähnliches. Nen Kind hat mit seinem Fahrrad 2 Kratzer in meine Heckstosse gemacht und nu hab ich auch endlich den Kostenvoranschlag bekommen der dann bei der VS eingereicht wird.


    Ergebnis sind laut KV 524¤ für die Lackierung des Stossfängers. 8o


    Mir egal, ich lass mir den Betrag abzüglich der 16% MwSt auszahlen. :P

    MfG Sven
    ------------------

  • Also mir ist vor einem Monat eine hinten rein gefahren!!!
    Laut VW Gutachten knapp über 1000 Euro!
    Habe das dann laut KV auszahlen lassen. Also ohne MWST und teilweise auch ohne Arbeitszeit zum Ab / Dranmontieren der Stoßstange!
    Na ja, sind knappe 850 Euro übrig geblieben.





    REICHT FÜR DIE BESTELLTEN KESKIN KT5 BLOCK LIGHT IN 7.5 x 17:P



    ( von dem Unfall sieht man übrigens nichts, und da auch kein Blech, oder tragende Teile platt sind, ist es rechtlich auch kein Unfallwagen!!!!!


    1.8T

  • 8o und wieso bekomm ich immer nur 310 ¤ wenn wir einer hinten rein fährt ????
    ztztztzt ....



    Gruß aNNa

  • Zitat

    Original von aNNa
    8o und wieso bekomm ich immer nur 310 ¤ wenn wir einer hinten rein fährt ????
    ztztztzt ....



    Gruß aNNa





    weil du so doof bist und dir nie ein richtigen kv machn lässt...


  • achja da war ja was :D

  • Zitat

    Original von aNNa
    8o und wieso bekomm ich immer nur 310 ¤ wenn wir einer hinten rein fährt ????
    ztztztzt ....



    Gruß aNNa



    [Blockierte Grafik: Http://www.cult-community.de/board/Smileys/default/kiss.gif]





    LOL


    Sorry - ich hab das eben zweideutig gelesen !!!! LOL




    Wenn du das Privat OHNE Versicherung regelst, dann iss halt schlecht wenn nach einiger Zeit Folgeschäden auftreten !!!


    Wenn du von der Versicherung dir das Geld ausbezahlen lässt, dann bekommst du den Betrag OHNE Mehrwertsteuer !


    Wenn du dann eine Rechnung vorlegst, oder gleich eine einschickst, bekommst du die MWST auch ausbezahlt.



    Das musst du letztendlich entscheiden was du machst - wenns wirklich nur ein KRATZER iss naja..andererseits wenn du nen guten Händler hast dann hast ne neue komplettlackierte Stosstange...



    Michi

  • lol da war nimma was zu sehen an meinem auto ... und dem anderen ist der ganze kühler ausgelaufen :D heheh


    naja der nächste der in mein auto fährt wird eh getötet ... das hab ich heute noch gesagt :D von den 3 malen dies bis jetzt passiert ist warens zweimal sooo dermaßen dumme situationen das ich die typen wohl hätte erwürgen können.



    Gruß aNNa

  • Ok, muss schnell los, einen Unfallschaden aufnehmen.


    Dahier ja im Verhalten nach einem Unfall Kofuzusität herscht, mal so auf die schnelle:


    Auszug aus meinen Flyer:



    Verhalten nach einem Unfallschaden
    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden 10 Punkte beachten:


    1.Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.


    2.Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.


    3.Beim Verkauf des instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
    4.Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.


    5.Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 6.4.1993, AZ: VI ZR 181/92).


    6.Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
    7.Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen KFZ- Sachverständigen vorgenommen werden.


    8.Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses so genannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt.


    9.Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.


    10.Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall in jedem Fall einen versierten Verkehrs-Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.




    So, nur so auf die schnnelle. Mehr später.


    Bernhard, freier Gutachter

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