Zwangsuntersuchung beim TÜV wegen Polizei

  • Hi,

    also nach einer Verkehrskontrolle wurde mein 30er Jubi direkt stillgelegt. Grund : Fahrwerk zu tief und PCV-Fix sei ne illegale Ventilverstellung laut Polizei ?.

    Jetzt entschied die Zulassungsstelle, dass ich zum TÜV muss, da meine Gutachten und ABEs nicht ausreichen.


    Das Fahrwerk ist ordnungsgemäß eingestellt und eingetragen laut meiner Werkstatt.


    Für HG Motorsport Ansaugung hab ich ja das Teilegutachten. Für das PCV-Fix müsste ich eins nachbestellen, da der Autoverkäufer dieses wohl verloren hat.

    Hauptproblem sind aber wohl die Downpipe, 200erSportkat und der Klappenauspuff. Da weiss ich nichtmal wer der Hersteller ist und habe auch keine Unterlagen.


    Der Autoverkäufer versicherte mir bei Kauf,dass alles am Auto eingetragen sei...Immerhin hat die Zulassung auch mehrere Seiten mit Eintragungen, die mir wegen den Abkürzungen nichts sagen.


    lange Rede, kurzer Sinn :

    Hab ich irgendeine Möglichkeit sauber über die Bühne zu kommen?


    Die Zulassungsstelle zwingt mich zu einer ganz bestimmten TüV-Stelle zu fahren.

    Ich vermute, dass die Herren vom Tüv das Auto komplett auf Herz und Nieren untersuchen und nicht nur die 2 Mängel der Polizei nachschauen.


    Der Herr von der Zulassung meinte auch,dass selbst Teilegutachten und ABEs für Tuningkomponenten nicht ausreichen.

  • Der Sportkat ist keinesfalls eintragungsfähig.

    Poste doch mal ein Bild der Eintragungen vielleicht können da die Forenmitglieder etwas helfen.


    Spontan würde ich sagen wenn es tatsächlich spitz auf Knopf kommt:

    Downpipe muss raus, Abgasanlage muss getauscht werden da sich selbst wenn die derzeitige Anlage eintragungsfähig ist quer stellen in Verbindung mit einer Ansaugung.

    Da KÖNNTE eine Lösung sein auf eine legale HG DP, AGA und eben Ansaugung zu verbauen. In dieser Kombi gab es immer beste Argumente mit EG zugelassenen Teilen in Kombination. Manch ein Prüfer will nämlich auch EG zugelassene Teile nur in Kombination mit Werksteilen akzeptieren.


    Zum PCV Fix gilt wohl ähnliches. Normalerweise geht das in Ordnung aber wenn sich einer quer stellt bleibt ja nur der Beschwerdeweg.

    Hier würde ich einfach auf die Werksalternative wie sie mitunter am Ende beim 6er R...verbaut wurde zurückgreifen. Da gibt es weder technisch noch rechtlich Probleme.

    Ein Weg könnte auch sein mit Hasan...von HG zu sprechen. Der hat natürlich Interesse daran, dass seine Produkte welche EG, ABE...haben auf dem Markt auch akzeptiert werden.

    Sicher bekommst du dort Infos / Hilfe.


    Deine Codierungen würde ich auch nochmal checken auf Legalität und Leuchtmittel...sowieso.

    Einmal editiert, zuletzt von Pit-69 ()

  • Wann wurde denn das Auto gekauft?

    Falls es noch nicht solange her ist würde ich das Auto wieder zurück geben.

    Denn


    1. Wurde dir ja versichert das ALLES am Auto eingetragen ist/ wäre ( was demnach nicht so ist)! ( Betrug?!)

    2. Kommen noch höhere Kosten auf dich zu, wegen AgA wechsel, downpipe wechsel, TÜV kosten und dann nochmal das auto anmelden sodas auf der Straße bewegt werden darf!

  • Also das Auto hab ich im Juni 2020 gekauft. ich hab auch noch Screenshots von der Verkaufsanzeige worin steht, dass alles eingetragen und zugelassen ist.

    Ob ich allerdings vom Kauf zurücktreten kann weiss ich leider nicht.


    Was bleibt ist, ne komplette Auspuffanlage ab Turbo vom Schrottplatz oder sonstiges zu erwerben. Ansaugung und Pcv könnten dann vielleicht verbaut bleiben.


    Am besten wär ja irgendwo ne Anlage auszuleihen, aber ich wüsste nixht wo

  • Sollte das Auto eine Leistungssteigerung besitzen kann man gegebenenfalls nicht einfach zurück auf eine OEM AGA, DP...wechseln. Dass diese hoffentlich eingetragen ist, wenn der TÜV das Auto checkt muss ich ja nicht erwähnen. An deiner Stelle würde ich direkt versuchen eine nachhaltige Lösung zu finden. Kurzzeitig eine geliehene AGA verbauen und dann wieder illegal unterwegs zu sein birgt ein großes Risiko. Jetzt da du einmal aufgefallen bist, solltest erstmal die Füße stillhalten. :saint:

  • Ich würde mich an den Verkäufer wenden und würde ihn auf seine Anzeige drauf hinweisen das sie nicht der Wahrheit entsprach und dies ein Betrug wäre was wiederum eine Straftat wäre.


    (Ich würde einen grossen Preisnachlass fordern oder ihm das Auto zurück geben.

    Falls er das nicht macht würde ich Rechtliche Schritte einleiten!)


    Deswegen soll/ darf man sich nie auf die Worte des Verkäufers verlassen, was das Auto kaufen angeht vertrauen ist gut Kontrolle besser! Und am besten sich immer alle Papiere ( ABE ect.) L zeigen lassen was am Auto verändert wurde

  • ja also der verkäufer hat eben direkt abgelehnt. sei mein problem... die leistingssteigerung ist nicht eingetragen....eine zulässige abgadanlage würde wohl um die 2000€ oder mehr kosten, was ich aber nicht mehr investieren will. wenn ich ja wüsste ob das Auto dort auf den Prüfstand geht....zur Not hätte ich jmd der mein File abspeichern könnte und original auspielen kann. Aber all das und die Umbaumaßnahmen sind mit viel Aufwand und Kosten verbunden.....sehr ärgerlich zumal ich davon ausging alles sei ordnungsgemäß

  • Frag doch mal bei einem Anwalt an was man da machen kann. Wenn die Leistung auch nicht eingetragen ist ...

    VCDS HEX-V2 vorhanden, für Codierungen oder Fehler auslesen im Raum Gera -> PN


    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

  • ja also der verkäufer hat eben direkt abgelehnt. sei mein problem... die leistingssteigerung ist nicht eingetragen....eine zulässige abgadanlage würde wohl um die 2000€ oder mehr kosten, was ich aber nicht mehr investieren will. wenn ich ja wüsste ob das Auto dort auf den Prüfstand geht....zur Not hätte ich jmd der mein File abspeichern könnte und original auspielen kann. Aber all das und die Umbaumaßnahmen sind mit viel Aufwand und Kosten verbunden.....sehr ärgerlich zumal ich davon ausging alles sei ordnungsgemäß

    Jaein. Es ist in erster Linie dem Verkäufer sein Problem! Er hat keine richtigen Angaben gemacht. Ich glaube nicht das du dir das Auto sonst gekauft hättest wenn nichts eingetragen wäre?! :/ stell dir vor du kaufst ein Auto das unfallfrei wäre ( laut Anzeige) und es stellt sich raus das es doch nicht so ist. Da hast du glaube ich nach 2 Jahren noch gute Chancen das Auto entweder zurück zugeben oder nen Preisnachlass zu fordern.

    Ich würde an deiner Stelle mal zur Polizei fahren und da mal nachfragen wie die Sachlage aussieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Flo-B ()

  • Er hat doch oben geschrieben das er nen Foto gemacht hat von der Anzeige und das darin stand das alles eingetragen ist. von daher dürfte es kein Problem sein das nach zu weisen. ;)

  • Jaein. Es ist in erster Linie dem Verkäufer sein Problem! Er hat keine richtigen Angaben gemacht. Ich glaube nicht das du dir das Auto sonst gekauft hättest wenn nichts eingetragen wäre?! :/ stell dir vor du kaufst ein Auto das unfallfrei wäre ( laut Anzeige) und es stellt sich raus das es doch nicht so ist. Da hast du glaube ich nach 2 Jahren noch gute Chancen das Auto entweder zurück zugeben oder nen Preisnachlass zu fordern.

    Ich würde an deiner Stelle mal zur Polizei fahren und da mal nachfragen wie die Sachlage aussieht.

    Hier werden Birnen mit Äpfeln verglichen. :rolleyes:


    Wichtig wäre was genau im Vertrag steht und selbst das kann ein (guter) Verteidiger aufweichen. Streng genommen kann nämlich ein Laie keine rechtskräftige Beurteilung über die Gültigkeit der Umbauten / Betriebsgenehmigung durchführen, dafür benötigt es einen amtl. anerkannten Sachverständigen.


    Anders wäre es natürlich wenn man als Laie die Ungültigkeit deklariert (weil man explizit weiß, dass bspw. Prüfberichte / zulassungsrelevante Dokumente fehlen oder notwendige Änderungsabnahmen nicht durchgeführt wurden).


    Im Endeffekt ist es diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt einfach die komplette Schuldhaftigkeit des Fahrzeughalters (auch in der Rechtsprechung gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"), so absurd es in Anbetracht der Umstände auch klingen mag.


    Nichtsdestotrotz bin ich auf den (rechtlichen) Ausgang gespannt. Es wäre schön, wenn man uns hier auf dem Laufenden hält. :thumbup:

    Codierungen und Freischaltungen per VCDS & VCP (inkl. VIM)

  • Er hat doch oben geschrieben das er nen Foto gemacht hat von der Anzeige und das darin stand das alles eingetragen ist. von daher dürfte es kein Problem sein das nach zu weisen. ;)

    oh man ...

    Sicherlich werden dort gewisse Dinge eingetragen worden sein. Aber die Dinge die eben bemängelt werden, können doch nach dem Kauf eingebaut worden sein. Ich bezweifel dass in der Anzeige jede Veränderung aufgelistet wurde, selbst die die nicht eingetragen wurden ;)

  • Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Wie schon Bansi erwähnt hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich nehme an, dass du auch der Fahrzeughalter bist und damit bist du für das Fahrzeug und die Verkehrssicherheit verantwortlich.

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