EDS nachrüstbar???

  • Bin gerade über den Stromlaufplan vom ABS mit EDS gestolpert. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich dieser nicht großartig von dem Stromlaufplan für ABS unterscheidet.


    Das EDS scheint nur vom Steuergerät abzuhängen. Heißt das etwa, dass ich "nur" ein anderes Steuergerät einbauen muss und schon hab ich EDS?


    Wäre es dann sogar mögich ASR nachzurüsten. Bei ASR sieht es so aus, als ob auch nur ein anderes Steuergerät für ABS mit EDS und zusätzlich noch ein Schalter eingebaut sind.


    Hat da jemand Erfahrungen??


    Steffen

  • Das willst du doch nicht wirklich machen? Du verlierst deine ABE für das Fahrzeug wenn du in Sicherheitstechnischen Dingen eingreifst!
    Bei einem Unfall hast du dann ein RIESEN Problem. (oder du hast gar keine Probleme mehr).

  • Zitat

    Original von steffenV6
    Wäre es dann sogar mögich ASR nachzurüsten. Bei ASR sieht es so aus, als ob auch nur ein anderes Steuergerät für ABS mit EDS und zusätzlich noch ein Schalter eingebaut sind.


    Bei EDS/ASR braucht man theoretischn ur das Steuergerät zu ersetzen. Das das aber schon ~600¤ kostet, hab ich den Plan vor langer Zeit wieder verworfen..... :(
    Auf den Schalter kann man verzichten.


    RettungsTim
    Wieso sollte deshalb die Betriebserlaubnis erlöschen?

    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • Zitat

    Original von Michael


    Bei EDS/ASR braucht man theoretischn ur das Steuergerät zu ersetzen. Das das aber schon ~600¤ kostet, hab ich den Plan vor langer Zeit wieder verworfen..... :(
    Auf den Schalter kann man verzichten.


    RettungsTim
    Wieso sollte deshalb die Betriebserlaubnis erlöschen?


    Danke.
    Welche Teilenummer hätte den das Steuergerät für EDS und welche das Steuergerät für EDS und ASR?


    Was verbirgt sich eigentlich hinter den Teilenummern 1J0 907 379 D und 1J0 614 117 B?


    Steffen

  • mhm, aber wenn ich nochmal drüber nachdenk, müsst ja eigentlich auch die Hydraulikeinheit anders sein. Also wären schon ~1400¤ fällig. ?(


    Dein Nummern sind für ABS MK20

  • Könntest du vielleicht mal schauen, was ich alles tauschen müsste? Und welche Teilenummern die Sachen hätten?


    Was ist denn ein "ABS MK20"? ?(


    Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von steffenV6 ()

  • Michael


    Weil an sicherheitsrelevanten Teilen nur Fachpersonal mit entsprechender Schulung dran dürfen!


    Aber mal anders, was glaubt du wenn nach einem Unfall die Polizei bzw. der TÜV feststellt, dass der Unfall passiert ist weil jemand am ABS oder sonstiges gespielt hat.


    Ich meine es ist jedem das seine Leben was er aufs spiel setzt aber ich hasse es wenn unbeteiligte dabei zu schaden kommen. Ich will hier nicht sagen das das dann so wäre!


    @all


    Bitte tut mir und allen euren Mitmenschen ein gefallen und wenn ihr so etwas macht läst den TÜV drüberschauen ob alles in Ordnung ist!


    Aber mal zum eigentlichen Beitrag:


    Von der Elektrikseite hab ihr recht es sollt das Steuergerät genügen.
    Aber ich glaube da gehört ein wenig mehr zu als nur das Steuergerät. Sonst hätte sie es serienmäßig verbaut! Weil der Kostenfaktor ist viel geringer wenn es nur ein Steuergerät gibt! Da muss man garantiert noch mehr umbauen!


  • Prinzipiell gebe ich dir da schon recht. Aber es kommt immer darauf an was man macht.
    Wenn ich jetzt vorhätte die Airbageinheit aus einem 4-Speichenlenkrad in ein 3-Speichenlenkrad einzubauen. Also das Gehäuse vom Airbag aufmachen und den "nackten" Airbag in ein Gehäuse vom 3-Speichen-Airbag einbauen wollte, wäre es wirklich so, dass man Probleme bekommen könnte.


    Aber wenn ich jetzt mein 4-Speichen-Lenkrad durch ein neues 3-Speichen-Lenkrad z.B. vom R32 mit passendem Airbag ersetzen wollte, sieht die Sache aber ganz anders aus. Ich greif zwar in sicherheitsrelevante Teile ein, aber ich verbaue ja orginal Teile, die für dieses Fahrzeug entwickelt und erprobt sind.


    Das gleiche liegt meiner Meinung nach auch vor, wenn ich das ABS-Steuergerät durch ein ABS/EDS-Steuergerät ersetzen will. Ich baue ja auch ein Teil ein, dass für den Golf gemacht ist.
    Wieder anders würde es aussehen, wenn ich jetzt versuchen würde das alte Steuergerät so "umzulöten", dass ich EDS hätte


    Zitat

    Original von RettungsTim
    Von der Elektrikseite hab ihr recht es sollt das Steuergerät genügen.
    Aber ich glaube da gehört ein wenig mehr zu als nur das Steuergerät. Sonst hätte sie es serienmäßig verbaut! Weil der Kostenfaktor ist viel geringer wenn es nur ein Steuergerät gibt! Da muss man garantiert noch mehr umbauen!


    Ob auch noch andere Teile anders sind bei Fahrzeugen mit EDS lässt sich ja ganz leicht über den Teilekatalog herausfinden.


    Es kann gut sein, dass nur das Steuergerät anders ist und es trotzdem nicht serienmäßig sein muss. Dafür kann es mehrere Gründe geben. Zum Beispiel kann das ABS/EDS-Steuergerät in der Herstellung teurer sein als das normale. Es kann aber auch sein, dass man der Meinung war, dass man EDS nur ab einer bestimmten Motorisierung braucht oder EDS im Allgemeinen für den normalen Kunden nicht notwendig ist.


    Ein guten Beispiel dafür ist die GRA. Mit Einführung des E-Gases ist die GRA eigentlich nur noch eine Software-Frage. Fast alles notwendige war schon da (z.B. die Funktion der GRA schlummerte schon in jedem Motorsteuergerät). Trotzdem wurde die GRA nicht mit Einführung des E-Gases serienmäßig.
    Und bei der Nachrüstung der GRA greif ich ja auch in sicherheitsrelevante Teile ein (das Auto gibt ja mit GRA selbständig!!! Gas). Trotzdem verkauft VW einen Nachrüstsatz für Jederman.


    Steffen

  • Zum Nachrüsten von EDS wir nur der passende Hydraulikbloch und das dazugehörige Steuergerät benötigt. Bei EDS sind 2 Ventile mehr im Hydraulikblock drin.


    Den Umbau vom TÜV kontollieren lassen?? Wie denn? Was denn? Die schauen in den Motorraum, wie eine Sau in ein Uhrwerk !! Der TÜVer weiß nicht, ob die richtigen Teile verbaut wurden, ob korrekt entlüftet wurde und ob die Leitung richtig angeschlossen wurden.

  • Zitat

    Original von Diesel-Dirk
    Zum Nachrüsten von EDS wir nur der passende Hydraulikbloch und das dazugehörige Steuergerät benötigt. Bei EDS sind 2 Ventile mehr im Hydraulikblock drin.


    Das musst ich ja auch feststellen als ich nochma drüber nachgedacht habe und mich plötzlich an das in der Schule gelernte erinnert habe. :D



    Das könnten sowieso die wenigsten selber bewerkstelligen, da sie garkeine Möglichkeit hätten das Aggregat ordentlich zu befüllen und das System zu entlüften. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • Zitat

    Original von Diesel-Dirk
    Zum Nachrüsten von EDS wir nur der passende Hydraulikbloch und das dazugehörige Steuergerät benötigt. Bei EDS sind 2 Ventile mehr im Hydraulikblock drin.


    Danke erstmal. Verhält es sich bei der Nachrüstung von ASR ebenso? Wo liegt eigentlich rein technisch der Unterschied zwischen ASR und EDS? Beide Systeme sollen doch Schlupf verhindern?


    Mich würden jetzt nur noch die Teilenummern interessieren. Die passenden Teilenummern für die Steuergeräte für meinen Golf hab ich schon:
    ABS/EDS-Steuergerät: 1J0 907 375 E
    ABS/EDS/ASR-Steuergerät: 1J0 907 375 F


    Aber welche Teilenummern haben die entsprechenden Hydraulikblöcke?


    Steffen

  • 1J0 698 217 A Hydraulik-Steuereineit ABS+EDS
    zu verwenden für:
    1J0 614 217 A
    1J0 614 217 C
    1J0 614 217 D
    1J0 614 217 E
    1J0 614 217 F
    1J0 614 417
    1J0 614 417 A



    Kostet flockige 800 Euro ;-).


    lg, Hugo

  • EDS bremst immer auf das angetriebene Rad, welches weniger Bodenhaftung hat
    ASR bremste beide angetriebenen Rader und verhindert somit durchdrehende Räder. Deswegen braucht's auch mehr Ventile.


  • Und noch zur Vollständigkeit, was für eine Teilenummer hat die Hydraulikeinheit für ABD+EDS+ASR?


    Was sind denn das alles für Teilenummern? Muss man da auch noch was tauschen?
    Ich hab gedacht, man braucht nur das Steuergerä und die Hydraulikeinheit tauschen!? ?(


    Steffen

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