Verjährungsfrist bei Ordungswidrigkeit... Hat die Behörde Recht?

  • Moin,
    hab mal eine etwas kompliziertere Frage. Habe am 23.06.2003 eine Ordnungswidrigkeit begangen, war zu diesem Zeitunkt noch in der Probezeit --> d.h. Aufbauseminar.
    Der Bußgeldbescheid ging am 18.07.2003 bei mir ein, hab auch sofort Widerspruch dagegen eingelegt. Habe dann seither nichts mehr von der Behörde gehört.
    Am 22.10.2004 ging dann die erste Mahnung für den zu zahlenden Betrag ein und am 08.11.2004 kam dann die Aufforderung zum Aufbauseminar, obwohl ich in der Zwischenzeit nicht die Möglichkeit hatte, mich weiter zum Vorfall zu äußern.


    Sollte nach so langer Zeit, ich mein es ist mehr als ein Jahr, der Vorfall nicht längst verjährt sein?
    Was kann ich tun?
    Für Eure Antworten bin ich Euch im Voraus schon dankbar.


    Gruß Wolf

  • *Ich* würde meine Verkehrsrechtsschutzvericherung zwecks einer Beratung
    mt einem Anwalt in Anspruch nehmen.

  • Normalerweise tritt nach 3 Monaten die Verfolgungsverjährung ein.

  • Zitat

    Original von car_bar
    Normalerweise tritt nach 3 Monaten die Verfolgungsverjährung ein.


    sie haben ihn ja innerhalb dieser 3Monate angeschrieben.


    Das zählt nicht.


    Also nach tathergang müssen sie dich innerhalb von 3 Monaten das erste mal anschreiben.


    Ich denke das haben sie getan.


    Wie lange sie sich dann zeit lassen können weiss ich nicht. Ich würd mal mit nem Anwalt reden ob die das nach über 1 Jahr noch dürfen.


    Ich denke sie dürfen und werden es durchsetzten, aber geh trotzdem mal zum Anwalt

  • Klar, der Bußgeldbescheid ging rechtzeitig ein, dagegen sag ich nichts, jedoch hat die Behörde nach meinem Einspruch normalerweise nur weiter 3 Monate um zu reagieren, oder sehe ich das falsch?
    Das hat sie ja dann nicht getan!

  • Hi!


    Normalerweise verjährt der Kram immer nach drei Monaten. Wenn innerhalb der ersten drei monate etwas passiert, hat die Behörde von dem Tag an wieder drei Monate Zeit! Da solltest du mal einen Verkehrsrechtsanwalt fragen. Ich hatte jetzt meinen Vater gefragt (Anwalt, aber Spezialgebiet Arbeitsrecht und Strafrecht) er war sich aber nicht 100% sicher.


    mfg
    Benni

  • Ich danke Euch allen für die Antworten.


    Habe heute Bescheid vom Landratsamt bekommen.
    Nach meheren Anrufen wurde das Verfahren heute eingestellt, da das Amt eingesehen hat, dass das Ganze verjährt ist.


    Wollts Euch an dieser Stelle nur mitteilen.


    Gruß Wolf

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