also das kommt mir schon komisch vor....wie hat denn die bank davon wind bekommen das dein auto aufgeborchen worden ist. mein auto war ja auch finanziert und hatte in der zeit auch schon mehrere unverschuldete unfälle, aber die bank hat da nie geld einbehalten...
Versicherung !!!
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Hallo,
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Zitat
Original von BennY-
Es kann gut sein das die Bank darauf besteht das du die Reperatur bei VW durchführen lässt, würde mich bei VW nicht wunderndas würde mich schon sehr wundern.
Ähnlich wie die Reifenbindung wird das rechtlich wohl nicht durchzusetzen sein.
Was steht denn dazu im Kreditvertrag? -
Woher weiß die Versicherung denn überhaupt daß der Wagen finanziert ist? Bei mir hat die HUK nie nach sowas gefragt, hab mir damals die Doppelkarte geholt, zugelassen, mit den Daten aus dem Schein den Vertrag gemacht und basta
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Zitat
Original von ChuckChillout
Woher weiß die Versicherung denn überhaupt daß der Wagen finanziert ist? Bei mir hat die HUK nie nach sowas gefragt, hab mir damals die Doppelkarte geholt, zugelassen, mit den Daten aus dem Schein den Vertrag gemacht und bastaWeil du bei Abschluss einer Kaso die Sicherungsübereignung offen legen muss.
Wer diese Angaben nicht Warheitsgemäss macht, riskiert im Falle eines Falles dass er:
a) eine Bärennummer schiebt (sitzt vorm Loch und brummt)
b) ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug an den Hals bekommt
c) nie wieder ein Fahrzug Kasoversichert bekommtWer sein Fahrzeug Fiaziert, übt zwar die tatsächtliche Gewalt aus (Juristische definition für Besitzer), Eigentümer ist aber die Bank bis das Fahrzeug voll abbezahlt ist.
Und in allen Angelegenheiten wo es um Geld geht, haben die leider ein Mitspracherecht.Zudem hat die Versicherung im Kaskofall ein Direktionsrecht, also nichts ohne deren zustimmung.
Schlimstenfalls können die sogar auf Reparatur in Polen bestehen.Bernhard, freier Gutachter
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Ich dachte die Sache mit der Reparatur in Polen war vom Tisch!?
Von wegen irgendetwas man zahlt seine Versicherung nach der Dt. Kasko-einstufung und kann daher auch in D reparieren lassen.
Die Versicher können das zwar Vorschlagen aber im Zweifelsfalll
nicht endgültig bestimmen...
Muß ich mal sehen wo ich das wieder gefunden hatte... oder ich hatte das falsch verstanden. -
wahscheinlich aht er das ding über vw finanziert und verichert bei der vvd also ein verein und kaskoschäden und unverschuldete unfälle sind nicht das gleiche. das eine zahlt deine versicherung das andere die der gegnerischen partei.
und @ der ben
nein darf er nicht auser er spricht das vorher mit dem autohaus ab wo er ihn gekauft hat oder er hat von vornerein gesagt das er das auto behält dan darf er auch, so ist es bei mir.
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Zitat
Original von Zwilling
Weil du bei Abschluss einer Kaso die Sicherungsübereignung offen legen muss.
Wer diese Angaben nicht Warheitsgemäss macht, riskiert im Falle eines Falles dass er:
a) eine Bärennummer schiebt (sitzt vorm Loch und brummt)
b) ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug an den Hals bekommt
c) nie wieder ein Fahrzug Kasoversichert bekommtWer sein Fahrzeug Fiaziert, übt zwar die tatsächtliche Gewalt aus (Juristische definition für Besitzer), Eigentümer ist aber die Bank bis das Fahrzeug voll abbezahlt ist.
Und in allen Angelegenheiten wo es um Geld geht, haben die leider ein Mitspracherecht.Zudem hat die Versicherung im Kaskofall ein Direktionsrecht, also nichts ohne deren zustimmung.
Schlimstenfalls können die sogar auf Reparatur in Polen bestehen.Bernhard, freier Gutachter
Komisch, das ist mir völlig neu. Darauf hat mich bisher noch niemals jmd. bei der Versicherung angesprochen; habe TK. Werde da wohl mal nachhaken müssen. Hatte bislang auch nur einen Kaskofall (Austausch der Frontscheibe), da habe ich auch nichts der gleichen gehört Aber naja, man lernt ja nie aus, danke Bernhard.
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