Garantieleistung - Sitzheizung?

  • Moinsen.


    Mein G4, Bauj. 1/98 gekauft im Juni mit 21500km von einem VW Vertragshändler, weist nun enie defekte Sitzheizung am Fahrersitz auf, was ich nun eigentlich als Mangel aufasse.


    Da ich diese im Sommer nicht genutzt habe und nun nutzen wollte, merke ich, das zwar der Beifahrersitz funktioniert, der Fahrersitz aber wohl defekt ist.


    Da ich ja eine Gebrauchtwagengarantie habe, und nicht Montag erstmal 30km zum diesem Händler hin fahren wollte, wollte ich erstmal euch fragen, ob man sowas wohl über die Garantie abwickeln lassen kann.


    Und dann nochwas, kann ich das bei jeder VW Werkstatt regeln lassen? Weil dann müsste ich keine 30km fahren, sondern würde das während der Arbeit machen lassen, da dort 50m weiter eine VW Werkstatt ist.

  • Das war bei mir auch der Fall und du kannst es über die Gebrachtwagengarantie machen lassen, du musst nur 50 € für die Sitzpolster bezahlen, da diese nicht in der Garantie inbegriffen sind.


    Aber ich glaube du musst zu dem Händler wo du ihn gekauft hast, in der Garantie steht was davon das es mehr wie 50 km sein müssen, wenn man zu einem anderen Händler gehen willst.
    Aber versuchen kannst du es ja.

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