• wenn ich denn mal überhaupt was bekomme........... befürchte trotz einiger positiver Urteile das sich die Versicherung auf nen Rechtsstreit einläßt! sitz aber gerade mit nem guten Freund der quasi fast sein Jurastudium beendet hat hier und setz nen fettes schreiben auf...... :))

  • Kannst mal berichten wie es ausging. Würde mich auch interessieren.
    Drück dir auf alle Fälle die Daumen.


    Gruß, Andy

  • Zitat

    Original von thomthom
    wie ich es mir schon dachte....alles auslegungssache....läßt zumindest hoffen :(


    Wenn Du Dein Handschuhfach abgeschlossen hättest... Aber so ziehen die Argumente des OLG Koblenz nicht mehr. Aus meiner Sicht eindeutig grob fahrlässig - sorry ;( X(.

  • Ich bezweifle zunächst, daß die das Fahrzeug überhaupt mit diesem Schlüssel in Gang gesetzt haben. Wenn es Profis waren, dann war der auch so RuckZuck weg. Die durchforsten doch nicht erst das Auto nach einem Schlüssel. Ansonsten gilt es schon mehr oder weniger als grob oder zumindest fahrlässig, wenn überhaupt nur ein Schlüssel im/am dauerhaft abgestellten Auto ist.
    Du schreibst, es war ein gesicherter Hotelparkplatz?, was ist denn mit deren Haftung?

  • Zitat

    Die durchforsten doch nicht erst das Auto nach einem Schlüssel


    vielleicht wollten die ja erst nur so n paar sachen klauen (z.B.: Radio) und haben dann schlüssel entdeckt und dann mal das ganze auto mitgenommen... ?(

  • Ich würd mich trotzdem auch mal erkundigen wies mit dem hotel aussieht...wenn der parkplatz gesichert war etc...

  • thomthom:


    warum hast du überhaupt angegeben das der Schlüssel im Handschuhfach war ??? oder wie haben die das festgestellt ? steh grad ein wenig auf der Leitung...

  • Zitat

    warum hast du überhaupt angegeben das der Schlüssel im Handschuhfach war ??? oder wie haben die das festgestellt ? steh grad ein wenig auf der Leitung...


    und das service heft!? das liegt doch eigentlich immer im handschuhfach....und schlimm ist an dieser tatsache nun garnichts!!!

  • Die Versicherungen wollen alle Schlüssel haben falls ein Auto geklaut wurde.

  • kannst ja den Notschlüssel verloren haben (oder manche haben den doch garnicht bekommen ?()


    Gruss


    dennis

  • ja erstens das Handschuhfach war abgeschlossen! (hab 6 Zeugen) zweitens lag der Schlüssel da noch wie schon erwähnt in der Servicemappe quasi noch vom Kauf (hatte das FZG erst seit 3 Monaten) also der sCHLÜSSEL LAG NICHT OFFENSICHTLICH DA IRGENDWIE RUM bin mir im übrigen auch sehr sicher das die Prfi Banden aus Osteuropa da keinen Schlüssel zu brauchen! den haben die frühestens nen Tag später entdeckt! Das ich der Versicherung überhaupt angegeben hab das der Schlüssel + Heft noch da drin lag ist halt schon etwas dumm von mir...... aber war immer der Meinung Ehrlichkeit währt am längsten..... im übrigen stand auch im Kaufvertrag das ich einen Notschlüssel besitze und den hätte der Versicherer ebenso wie die zwei Originalschlüssel haben wollen..... sonst würden sie dir auch gleich wieder was unterstellen............... also so oder so....egal :O


    hab morgen Termin bei nem Anwalt der spezialisiert auf Leistung von Versicherern ist. werd euch mal auf dem laufenden halten was bei rauskommt!


    so long........

  • mal eine frage, mit dem ersatzschlüssel aus plastic kann man das auto starten????? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. da ich selber nur zwei schlüssel für meien golf habe kann ich das leider nicht testen.

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