Eintragung Gewinde mit Jubi-Felgen

  • Hallo,
    spiele mit dem Gedanken mir wieder ein Fahrwerk einzubauen und diesmal was ordentliches.
    Zur Vorgeschichte...
    Hatte mir mal Federn mit Jubis und Distanzscheiben eintragen lassen. Nach kurzer Zeit waren die Stoßdämpfer im Eimer und habe dann ein normales VW Sportfahrwerk wieder eingebaut und wieder eintragen lassen. Den TÜV Prüfer hatte es damals nicht interessiert, dass ich für die Jubis kein Gutachten hatte und hat sie ohne große Fragerei und Probleme eingetragen, da original VW und KBA...


    Meine Frage ist nun, wenn ich mir nen Gewinde einbaue müssen die Jubis ja wieder mit abgenommen werden. Wenn er dann aber für die Jubis das Gutachten sehen will habe ich nen Problem, da laut Gutachten ja 225/45/17 als Serie eingetragen sein muss. Ist bei mir aber nicht der Fall. Oder interessiert den Prüfer das nicht mehr, da die Felgen und die Distanzscheiben schon eingetragen sind?


    Kann mir jemand weiterhelfen???

  • Öhm, was für Reifen hast du denn sonst auf den Jubis drauf?


    Ich meine, wenn du im Schein die felgen drin hast, dann paßtr des doch.


    Und wieso sollten die Felgen nochmal abgenommen werde? Ich denke, die wurden schon abgenommen?

  • auf den Jubis ist ganz normal 225/40/18
    Kann gut sein, dass ich da was falsch verstanden habe.
    Hatte mir das Gutachten für ein Bilstein B14 oder B16 durchgelesen da heißt es unter dem Punkt Sonder-Rad-/Reifenkombinationen:


    Bereits ausgestellte Anbaubescheinigungen über Sonder-Rad/Reifenkombinationen sind ungültig, sofern sie keinen Hinweis auf das vorliegende Fahrwerk enthalten.


    Daher denke ich, dass die Jubis darunter fallen
    In dem Gutachten wird auch nur auf 205/55/16 auf 7*16 ET42 mit 3-5mm Distanzscheiben an Achse 1 und auf 225/45/17 auf 8*17 ET38 als problemlos eingegangen.


    Ist alles sehr verwirrend für mich...

  • Ah sorry, hab was falsch verstanden :)



    Die Jubis ham ja 7,5x18..


    Sorry.


    Da sind ja werkseitig auch 225/45/18 drauf...



    Hm, ja, dann mußt beides normal abnehmen lassen.

  • mmmh! Könnte also zu Problemen führen mit der erneuten Abnahme, wenn ich jetzt nen Prüfer habe der weiß, dass es für die Felgen nen Gutachten gibt?!

  • Naja, könnte zu Problemen führen, wenn er n Gutachten sehen will, ja


    Ideal wär's du besorgst dir eines (hier im Forum schwirrt das AFAIK rum) und nimmst es mit zum TÜV

  • Also das Gutachten habe ich von BBS auf dem Rechner liegen.
    Passt auch alles nur bei Auflage AF4 frage ich mich ob das geht oder nicht.
    sie lautet: Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.


    Also die 17" sind bei mir nicht serienmäßig eingetragen. Nur ist die Frage ob die jetzt von VW freigegeben sind. Auf der HP von VW steht aber auch nur wieder das die 17" serienmäßig eingetragen sein müssen.


    Wie würdest du die Auflage verstehen?

  • na die ist so zu verstehen wies da steht...


    17 Zoll müssen vom Werk aus schon eingetragen sein.


    Aber du hast die doch schonmal eingetragen also das wird schon


    Ich hoffe bei mir gehts auch so einfach. Meine Jubis liegen schon rum und warten aufs schöneres Wetter. Eingetragen sind die noch nicht

  • finde das eher doppeldeutig geschrieben...
    das "oder" irritiert mich etwas. Da ja 17" vom Fahrzeughersteller eigentlich freigegeben ist...

  • Also es heißt, das du entweder die 17 Zoll schon in FZG-Schein drin ham mußt, falls das net der Fall ist, dann brauchst von VW ne Bestätigung, das die freigegeben sind für dein auto, die Jubi-Felgen *g*

  • is auch mal wieder sehr lustig irgendwie...


    werde denke mal demnächst beim TÜV vorbei und mal vorsichtig nachfragen wie das denn aussehen würde wenn...

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