Xenon TÜV eintragen???

  • Hallo,


    also jetzt muss ich noch was wissen.
    Mein Fahrzeug:
    Golf IV Variant Baujahr 8/99 Modelljahr 2000.


    Ich werde warscheinlich Xenon nachrüsten.
    Habe die Scheinwerferreinigung schon serienmässig.
    Werde auch die automatische Leuchtweitenregulierung einbauen.
    Alles original VW Teile und wird auch alles nach VW Plan angeschloßen.


    Muss ich jetzt trotzdem zum TÜV und die Xenon Anlage eintragen lassen oder nicht???? Es sind ja alles original Teile!!!!


    ISt etwa bei Xenon Fahrzeugen etwas im Fahrzeugschein eingetragen oder so???


    Könnt ihr mal bitte sagen wies bei euch da aussieht??


    Danke!!!
    Grüße
    Peter

    Gruß


    Peter

  • Also was ich dir definitiv sagen kann ist.Wenn du originale Xenon SW vom einem anderen Golf 4 übernimmst dann musst du aufjedenfall es nicht eintragen.


    Mit dem TÜV würdest du evtl. nur dann probleme bekommen wenn du z.B. dein TÜV abgelaufen ist und beim überprüfen deines Autos der Prüfer z.B. merkt das keine AWLR eingebaut ist, dann kann er dir kein TÜV für das Auto geben.


    Was das Fahrzeugschein betrifft soweit ich bescheid weis steht da nichts vom xenon scheinwerfer drin in autos mit xenon. Das bekommt man nur durch das Fahrgestellnummer raus ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Mahox ()

  • OK danke, werde alles mit Original Teilen und nach Plan anschließen.


    Schaun mal was die anderen Foren Mitglieder sagen.


    Grüße
    Peter

    Gruß


    Peter

  • also soviel ich weiß muß man die xenon´s auf jedenfall eintragen lassen.

    Gruß svalentino46

  • Also wenn Du wirklich Original-Teile verwendest und die alwr mitverbaust, dann brauchst Du die Dinger definitiv NICHT beim TÜV eintragen lassen (ich weiß, wovon ich spreche, ich hab das ganze nämlich auch selbst schon hinter mir!)!


    Es ist nämlich so, daß sich die ABE des Fahrzeugs auf die Xenons mit erstreckt, da die ja auch ab Werk so verbaut worden sind.


    Also nochmal: Wer ORIGINAL nachrüstet (mit alwr!) braucht NICHT eintragen zu lassen! (Und im Fahrzeugschein wird auch nichts vermerkt!)


    Gruß,
    MG286

  • OK, danke.


    Werde alles Original Teile verwenden. Kabelsatz ist dann von nachrüstkabel.de Und mit anschließen habe ich auch keine Probleme, da ich mich mit den Stromlaufplänen auskenne.


    Grüße und danke.
    Peter

    Gruß


    Peter

  • .....wobei der tüv bei mir nichtmal gemerkt hat, ob ich ne mlwr oder ne alwr habe......als ich da war hat er bei der kontrolle der leuchteinstellung nur gesagt "bitte die regulierung auf 0 stellen........ach ne, ist ja xenon".......damit war das thema erledigt.... ;) aber korrekter ist natürlich eine alwr nachzurüsten......
    allerdings ist es, wenn man das auto tiefergelegt hat und es damit straffer geworden ist, meiner meinung echt nicht mehr sooo auffällig, dass man keine alwr hat, da sich die karosseriebewegungen deutlich reduzieren......zumal die alwr ja eh nur nach 10 oder mehr sekunden (ich weiß es nicht genau, aber es geht jedenfalls ja nicht innerhalb von einer sekunde) regelt und das würde die entgegenkommenden beim plötzlichen beschleunigen oder beim durchfahren eines loches dann so oder so blenden....oder?

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  • Also, die alwr ist eigentlich nicht dazu da, um "Geländeschwankungen" auszugleichen, sondern die "Höherlegung"durch die Beladung auszugleichen...
    Dauert übrigens fast 2 Minuten, bis das Ding reagiert...


    Achja nochwas, tut Euch (und den TÜVern/ Polizisten) den Gefallen und baut den Schalter mit der manuellen Leuchtweitenregulierung aus und baut den anderen ein (nur den Dimmer), damit erspart man sich einiges an Erklärungen und blöden Kommentaren (glaubt mir!).

  • Moin,@car_driver:Wenn du keine Linse im scheinwerfer hast wie das bei Xenon is,dann musste die eintragen lassen.Allerdings geht das nur wenn du SRA hast.Golfmichel hier im Forum hat seine MHV eintragen lassen und der Tüvmann hat ihm das Xenon miteingetragen,da es von der Einstellung gepasst und er SRA hatte.Würde sie auf jeden Fall eintragen lassen,sicher is sicher.Gruss Marco.

  • @ G4-Mike


    da hast du absolut recht, der schalter für die manuelle leuchtenweitenregulierung sollte auf jedenfall gegen eine neue getauscht werden. schon alleine wegen eventuell blöd gestellter fragen (grünmännchen,tüvl´ler)

    Gruß svalentino46

  • was haltet ihr alle eigentlich mal von der forensuche ?
    wie oft soll denn das thema hier noch ausgetreten werden ??? X( X( X(

  • Braucht man eigentlich für eine Tüv Eintragung von nachgerüsteten Xenon Scheinwerfern und Automatische Leuchtweitenregolierung UNBEDINGT eine Scheinwerferreinigungsanlage ?? Ich habe mal irgendwann gehört, dass die Lichtstreueung durch verschmutzte Scheinwerfer doch nicht so schlimm wie angenommen sei und daher die SRA nicht mehr Pflicht ist. Ich wüsste nicht wie ich diese nachträglich einbauen sollte.



    Grüße
    Philipp S.

  • Die SRA ist Pflicht bei Xenon. Wenn du ALWR, SRA und die Original Xenons verbaust, würde ich es nicht eintragen lassen. Bei mir sind Xenon original verbaut und im Fahrzeugschein steht nix drin. Wenn alles mit Originalteilen gemacht ist darfst du es ohne Eintragung fahren, R32 Front usw. musst du ja auch nicht eintragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Beamer ()

  • Wo bekomme ich denn so ein komplettes Set her ?
    Dazu braucht man ja;
    ein neues WischWasch Relais ( für Regensensor )
    Ich glaube auch noch eine neue Hochdruckpumpe
    Kabel bekommt man bei Kufatec
    Aber wo bekommt man die Hubzylinder her ?
    Und vor allem wie wird das alles eingebaut und verkabelt?
    Wie groß ist der Finanzielle und Zeitliche Aufwand ?



    Grüße
    Philipp S.

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