Bescheinigung 215/40 auf 8,5x18 & 245/35 auf 10x18

  • Suche eine Bescheinigung von jemanden der auf einer 8,5x18 an der VA einen 215/40er Reifen hat eintragen lassen.


    Wäre super wenn sich mal jemand deshalb bei mir melden könnte, bräuchte ich am besten bis Dienstag, da ich nochmehr auf Nummer sicher gehen will bei der Dekra. ;)

    MfG Sven
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  • Tag !



    Wenn du eine Reifenfreigabe hast,für deine Rad-Reifenkombi
    vom Reifenhersteller müsste es doch eigendlich kein Problem
    geben ;)


    Mfg Golfmichel

  • Hi, leider schon die wollen entweder was vom Fahrzeughersteller oder eine Eintragung von jemand anderem als Kopie. :(


    Also alle die einen 215/40 auf einer 8,5x18er Felge und einen 245/35 auf einer 10x18er Felge am Golf eingetragen haben bitte bei mir melden.


    Wäre echt super nett. =)

    MfG Sven
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    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • was für ne einpresstiefe hasten du?? hast du nicht das gutachten für felge und reifen für den golf?? damit bekommst es doch eingetragen...
    ich kenn da welche in berlin, ne bude, die tragen dir fast alles ein, kost halt nur nen bißchen mehr...

  • Zitat

    Original von Schnitzelbank
    was für ne einpresstiefe hasten du?? hast du nicht das gutachten für felge und reifen für den golf?? damit bekommst es doch eingetragen...
    ich kenn da welche in berlin, ne bude, die tragen dir fast alles ein, kost halt nur nen bißchen mehr...


    Können die auch nach §21 abnehmen?

    MfG Sven
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    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • So bewegen wir uns in diesem Thread auf die Ebene die wir doch in dem anderen so sehr verworfen haben ;)
    Entweder es hat Hand und Fuß oder man lässt es, zur Sicherheit aller.
    Solch halbschwedische Firmen/Prüfer die alles gegen Entgeld eintragen sollten aus dem Verkehr gezogen werden.

  • Deshalb ja erstmal die frage ob die überhaupt nach §21 abnehmen dürfen. :D


    powered


    Wo warst du denn eigentlich, kannst mir ja mal per PN schreiben wo deiner da war. =)

    MfG Sven
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    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • Hat ja nicht immer nur was mit legal oder illegal zu tun .Manchmal hat man einfach Pech dass man an einen Prüfer kommt der sein leben lang nur HU macht .Der kann sich ja mit Sonderabnahmen gar nicht so gut auskennen als ein prüfer der das öfters macht .Ist ja auch gar kein Vorwurf .Aber nur weil es bei einem Prüfer nicht klappt und woanders schon , dann heisst das noch lange nicht dass diese Eintragung dann illegal ist .
    Wenn da aber die Rede von mehr Geld ist sieht die sache auch wieder anders aus .


    Man muss auch mal einfach auf die Prüfer zugehen .Als Beispiel zeige ich da immer meine Mhv .
    Ich hatte bei einem Tüvprüfer nachgefragt ob er sie eintragen würde und da hat er sofort gesagt : Keine Chance
    3 Wochen später habe ich bei genau dem selben Prüfer nochmal angefragt ob er es eintragen würde wenn ich mich an die Masse der Mattig Abe halten würde .Habe im dann alles genau erklärt und die Abe gezeigt .Da sagte er dass er es mir mit den Massen und wenns ordentlich gemacht ist eintragen würde .
    Will damit nur sagen das die prüfer auch nur Menschen sind und nicht alles wissen , aber man kann ja mit ihnen reden .
    Manchmal kann es auch hilfreich sein zu fragen wann der Prüfer im Haus ist der normal die Eintragungen macht .
    Sind nur meine Erfahrungen.


    Sven
    Ich kann mir nicht vorstellen dass der Prüfer der bei dir die Abnahme machen wollte dies sonst auch macht .Frag einfach mal nach ob es sonst ein anderer Prüfer macht der vielleicht zu dem Zeitpunkt nicht im Haus war .Oder versuch es an einer anderen Prüfstelle .

  • Habe jetzt bei Falken was gefunden.


    Da kann man per FAX eine Herstellerfreigabe anfordern. Da muss man dann Fahrzeughersteller, Typ, Achslasten, VMax, Reifendimensionen und Felgendimensionen angeben.


    Meint ihr das reicht dem TÜV auch wenn ich die bestätigung von denen bekomme? :O

    MfG Sven
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  • Zitat

    Original von Sven
    Habe jetzt bei Falken was gefunden.


    Da kann man per FAX eine Herstellerfreigabe anfordern. Da muss man dann Fahrzeughersteller, Typ, Achslasten, VMax, Reifendimensionen und Felgendimensionen angeben.


    Meint ihr das reicht dem TÜV auch wenn ich die bestätigung von denen bekomme? :O


    Versuchen kannst du es . Für die Freigabe brauchst du bei Falken ja nichts bezahlen .Und um so mehr du beim Tüv vorlegen kannst umso besser .


    Musst nur aufpassen dass es nicht wieder fürn ne Fälschung gehalten wird :D :D :D

  • Zitat

    Original von BG-98
    Musst nur aufpassen dass es nicht wieder fürn ne Fälschung gehalten wird :D :D :D


    :baby:


    Das sollen die sich nochmal wagen... X(

    MfG Sven
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    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • Hi,


    ich habe damals bei Toyo ne Freigabe angefordert.. war kein problem und war kostenlos... Hast du denn Falken Reifen drauf? Weil die Freigabe sich ja dann nur auf Falken reifen bezieht...


    Gruss,
    Patrick

  • Klar, habe schon den Falken drauf. Sonst wäre ich ja mutig damit zu denen zu renne. :D

    MfG Sven
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