ZitatAlles anzeigenWarum ein Fahrzeuggutachten eines Technischen Büros (TB), eines Ziviltechnikers (ZT) oder des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) einholen und dann die Fahrzeugänderungen von der Behörde in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Laut Erlass des Verkehrsministeriums ZL.:179.430/2-II/B/8/99 (beinhaltet eine "Änderungsliste", Zubehör für Fahrzeuge) erfordern diverse Änderungen am Fahrzeug u.a. eine "Freigabe der Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter, neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste)" sowie in vielen Fällen eine Werkstattbestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- und Anbau der Teile.
Zusätzlich zu dem Gutachten des TB, ZT, TÜV muss der Fahrzeugbesitzer die, an seinem Fahrzeug vorgenommenen Änderungen der zuständigen Behörde - Landesfahrzeugprüfstellen (MA46 in Wien oder KFZ-Landesprüfstellen in den Bundesländern / Download Liste im PDF-Format) "anzeigen". Dort werden die Änderungen meist am Fahrzeug nochmals überprüft und diese in die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Zusatzblatt) eingetragen.
Der Vorgang hört sich, meist unberechtigter Weise, aufwendig an, ist aber nichts im Vergleich zu den Unannehmlichkeiten und Kosten im Falle von Verkehrskontrollen oder gar Unfällen mit Fahrzeugen ohne Zulassung: Kennzeichenentzug, Anzeigen, Rückbauen der Fahrzeuge (was nicht immer möglich ist), keine Deckung seitens der Versicherungen, etc.... sind die Folgen. Wenn man bedenkt, dass ein Gutachten für Rad/Reifenkombinationen bereits ab EUR 230.- erstellt wird und die Eintragung nur etwa weitere EUR 50.- beträgt, so besteht für den Fahrzeugeigentümer eigentlich kein vernünftiger Grund unnötige Risiken einzugehen.
Quelle: legales-tuning.at