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  • Steuergerät Codierung


    STG 09 (Bordnetz) auswählen
    STG Codierung -> Funktion 07



    Byte 07 Zusatzfunktion Blinker vorne links/rechts als Standlicht vorne links/rechts (USA und Canada)
    Byte 08 Zusatzfunktion Abblendlicht links/rechts als Tagfahrlicht in Skandinavien (Standard: 0%)
    Byte 09 Zusatzfunktion Bremslicht links/rechts als Schlusslicht (Standard: 22%)
    Byte 10 Zusatzfunktion Nebelschlussleuchte links/rechts als Schlusslicht (Standard: 0%)
    Byte 11 Zusatzfunktion Standlicht vorne links/rechts (Standard: 0%)
    Byte 12 Zusatzfunktion Standlicht hinten links/rechts (Standard: 20%)
    Byte 13 Ersatzfunktion Blinker vorne links/rechts als Standlicht vorne links/rechts (Standard: 0%)
    Byte 14 Ersatzfunktion Standlicht vorne links/rechts als Blinker vorne links/rechts (Standard: 0%)
    Byte 15 Ersatzfunktion Rückleuchten links/rechts als Blinker hinten links/rechts (Standard: 0%)
    Byte 16 Ersatzfunktion Nebelleuchten vorne links/rechts als Abblendlicht links/rechts (Standard: 0%)



    Hi!


    Wie kann ich diese Werte ändern? Möchte z.B dass die Blinker auch an sind, wenn ich standlicht an habe! also die in den spiegeln und im scheinwerfer, aber nur vorne wenn möglich!


    gruß


    simon

  • Das ganze funktioniert über OnBoardDiagnostics..also beim Golf V über den CAN-Bus....das kannst Du gegen 10 € in die Kaffeekasse beim Freundlichen machen lassen. Vorausgesetzt er möchte es machen.


    Es ist jedoch nur möglich die Blinker im Hauptscheinwerfer mitleuchten zu lassen...bei denen in den Spiegeln ist es leider nicht möglich.


    Da es sich um eine lichttechnische Veränderung am Fahrzeug handelt erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.

  • was genau sind denn die "Zusatzfunktionen" ?


    Ersatzfunktionen sind klar - falls eines ausfällt, springt das andere dafür ein ... was aber ist z.B. Byte 11 Zusatzfunktion Standlicht vorne links/rechts (Standard: 0%)
    Byte 12 Zusatzfunktion Standlicht hinten links/rechts (Standard: 20%)

  • mir geht es eher darum, wie ich das selbst ändern kann ...


    was muss ich da ändern, und wie komm ich genau zu diesen einstellungen?

  • Zitat

    Da es sich um eine lichttechnische Veränderung am Fahrzeug handelt erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.


    Nein! Erlöschen BE liegt nur bei einer konkreten Gefährdung vor oder wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ beeinträchtigt wird!


    Wenn in dem Fall einer begründen will, daß die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, dann würde er höchstens bei "Nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt" landen - kostet aber auch 50 EUR und 3 Punkte! Allerdings müßte hierbei die "Sinnbildveränderung" positiv mitbegründet werden, was wohl nicht so einfach sein dürfte!


    Normal wäre in dem Fall wohl eher ein Mängelbericht....... den Versicherungsschutz greift das übrigens auch nicht an.....

  • hab eben von nem krassen fall gehört!


    einer hatte auch blinker als zusatzstandlicht an und dann hat ihn einer unserer schlimmsten Motorradpolizisten angehalten und hat an ort und stelle das Fahrzeug still gelegt und die TÜV - Plakette entfernt!


    musste dann erst beweisen, dass das nicht verboten wäre so rum zu fahren!


    hart!
    aber ob man das so glauben kann *grübel*



    na ja


    egal


    gruß


    simon

  • Zitat

    Original von GTI-Styler
    hab eben von nem krassen fall gehört!


    einer hatte auch blinker als zusatzstandlicht an und dann hat ihn einer unserer schlimmsten Motorradpolizisten angehalten und hat an ort und stelle das Fahrzeug still gelegt und die TÜV - Plakette entfernt!


    Wenns denn so war,


    meine volle Zustimmung :] ich hätte diesen Christbaum auch noch kostenpflichtig auf den Verwahrplatz bringen lassen. Wirkung zeigt nur was richtig "Schmerzen zufügt"
    Wenn ich in GE ein Auto bewege muss ich auch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Mir geht dieses Lampengedöns eh schon gewaltig auf den Zeiger.

  • Zitat

    Original von thommyfarmer
    Nein! Erlöschen BE liegt nur bei einer konkreten Gefährdung vor oder wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ beeinträchtigt wird!


    Wenn in dem Fall einer begründen will, daß die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, dann würde er höchstens bei "Nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt" landen - kostet aber auch 50 EUR und 3 Punkte! Allerdings müßte hierbei die "Sinnbildveränderung" positiv mitbegründet werden, was wohl nicht so einfach sein dürfte!


    Normal wäre in dem Fall wohl eher ein Mängelbericht....... den Versicherungsschutz greift das übrigens auch nicht an.....


    Der Meinung bin ich auch...


    Einem Fahrzeug die TÜV-Plakette abzunehmen, nur weil die vorderen Blinker, wie bei jedem anderen bei uns zugelassenen US-Modell, mitleuchten, ist doch wohl etwas übertrieben...

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