Hi zusammen,
ich hatte gerade eine Polizeikontrolle und dort ging es u.a. um mein 32er Sportlenkrad ohne Airbag. Da im TÜV-Gutachten des Lenkrades drin steht, dass ich das Lenkrad mit Serienbereifung fahren darf, ohne es eintragen lassen zu müssen, habe ich das Lenkrad NOCH NICHT eintragen lassen, da ich momentan noch mit 205/55-16er Winterreifen unterwegs bin.
Jetzt aber mein "Problem"
Der "nette" Herr in grün wollte mir weiß machen, dass alle Reifengrößen, die "oben" unter Punkt 20-23 im Fahrzeugschein stehen, die Werksreifengröße sind. (was ich auch nicht abstritt) Und alle Reifengrößen, die "unten" im Fahrzeugschein stehen, sollen keine Werksreifengrößen sein, sondern welche, die nachträglich eingetragen wurden. Das stimmt aber in meinen Fall nicht, denn meine 205/55-16 Reifen stehen schon ab Werk "unten" im Fahrzeugschein und wurden NICHT nachträglich von mir eingetragen.
Wer hat jetzt recht ? Der "nette" Herr in Grün oder ich ?
Die 16" Reifen sind von Werk aus eingetragen oder nicht ? Denn es gibt ja u.a. die 16" Jubi-GTI Felgen am Golf IV und werden mit 205/55er Reifen gefahren.