So, hab jetzt mal den gesamten Forumsbereich durchgelesen, aber keine konkrete antwort bekommen:
Es geht um einen Satz Alufelgen, die ein Teilegutachten besitzen und eingetragen werden sollen.
Es sind 17" Felgen (keine besondere Breite, vielleicht 7,5" oder so....) welche auf einen G4 mit originalfahrwerk sollen.
Also Abfolge (berichtigt das, was ich jetzt falsch schreibe oder gar nicht weiß!!!)
Alus montieren
zum TÜV fahren
Teilegutachten, Fahrzeugschein vorlegen
Der TÜV-Mann erstellt einen Prüfbericht, welche den Betrieb mit dem Fahrzeug erlauben
40€ bezahlen
---> so, jetzt hab ich gelesen, dass der Bericht reicht und eine eintragung auf sem Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein nicht zwingend notwendig ist???!!!
Da aber im Schein nur eine Felgenbreite von 6" (auf 195er) vorgesehen ist und die Alus eine breite von 7,5" und die reifen 215er sind, müsste es doch in den Schein eingetragen werden, oder?
Oder reicht auch in diesem Fall der Prüfbericht? Das war in den vielen Threads nicht ersichtlich (für mich...)
Danke für die schnelle Antwort (schon mal)