An welchen Scheiben alles Folie mit TÜV???

  • Tach!!!


    Ich wollte mir demnächst auf alle Scheiben, ausser der Windschutzscheibe, Scheibenfolie kleben lassen. Jetzt kam mir die Frage auf ob ich auch an den vorderen Seitenscheiben Folie kleben darf. Man sieht ja immer nur Autos rum fahren an denen nur die Hinteren Scheiben beklebt sind. Ist das nicht Tüvich???
    Das man auf der Windschutzscheibe keine kleben darf das weis ich.Ich hab da mal was von einer Messung gehört wie stark die Scheiben original von VW getönt sind. Aber das machen irgendwie nur 3 oder 4 Leute in ganz Deutschland.


    Nun ist eure Erfahrung gefragt!!!



    Schon mal im vorraus danke.


    Tschau Markus

  • Windschutz NEIN
    Fahrerseite NEIN
    Beifahrer Seite NEIN


    Wenn du es dennoch machst Punkte soviel ich es weiß und Geld an die Stadt.

  • Zitat

    Original von DerED
    Nach meinem Wissensstand darf man die vorderen Scheiben auch bekleben, aber nur mit einer verdunkelung von max 30%!!!
    Mfg,
    Ed



    das wäre neu meine EX Prüfer halt das mit denn Lack schon für nicht zulässig. Wobei es dafür ja ein T- Gutachten gibt dazu meinte er nur wird es nicht mehr lange geben.



    Und da die Scheiben eh etwas ab werk getönt sind hat man da keine großen Möglichkeiten.


    Hatte mal bei meinen Winterauto alle Scheiben gemacht gab recht oft ärger deswegen.

  • Zitat

    Original von DerED
    Nach meinem Wissensstand darf man die vorderen Scheiben auch bekleben, aber nur mit einer verdunkelung von max 30%!!!
    Mfg,
    Ed


    soweit ich weiß, das auch wieder nur wenn du bißchen "sehbhindert" bist oder so :D ...
    also gibt ja menschen die andauernd ne sonnebrille tragen müssen 8o

  • :D

    Zitat

    Original von Ohk-G4


    soweit ich weiß, das auch wieder nur wenn du bißchen "sehbhindert" bist oder so :D ...
    also gibt ja menschen die andauernd ne sonnebrille tragen müssen 8o



    :D :D :D

  • Schau mal guck


    Auch in diesem Falle hätte die Suchfunktion geholfen. Einfach "scheiben tönen" oder ähnliches eingeben und gaaaanz viele Ergebnisse bekommen ;)

    Gruß
    Jörg

  • Wir hatten doch hier irgendwo mal so eine Seite wo das alles draufstand !


    Und ich meien da stand so Sinngemäß :


    Alle Scheiben im 180° Blickfeld des Fahrers dürfen nicht beklebt sein, nichtmal mit der Splitterschutzfolie.....

  • Zitat

    Original von DerED
    Ist aber so! ;(
    Kenne einen, der hat alle scheiben geflutet! Auch die Frontscheibe! Er hat auch TÜV draufbekommen!!!
    Mfg


    Tjo, und eingetragen und legal sind immer noch 2 verschiedene Sachen. Wenn dir ein Prüfer selbstgeschnitze Holzräder eintragen würde, wären sie deswegen noch lange nicht legal. :D

  • Zitat

    Original von ChuckChillout


    Tjo, und eingetragen und legal sind immer noch 2 verschiedene Sachen. Wenn dir ein Prüfer selbstgeschnitze Holzräder eintragen würde, wären sie deswegen noch lange nicht legal. :D


    Is schon klar...
    Aber der hat das bei irgend nem bekannten Tuninghersteller das machen lassen, und die bieten das mit TÜV Gutachten an!
    Mir kanns ja egal sein! Ich hab nur meine Meinung gesagt bzw das was ich weiß!
    Mfg

  • Ich glaube, es ist alles möglich. =)
    Denn es ist ja auch möglich, ein Motorrad ohne Helm fahren zu müssen. Da braucht man nur eine Genehmigung wegen Kopfschmerzen etc. von irgendwen und schon gehts!! Für mich völlig idiotisch, aber es geht. In Passau fahren mehrerer solcher Deppen, voll die Angeber.
    Und warum soll das dann nicht auch mit Fluten gegen Sonnenlicht funktionieren. :O

  • Fluten ist ja auch was anderes als mit Folie kleben!! ;)


    Edit:

    Zitat

    Original von K-836
    Ich glaube, es ist alles möglich. =)
    Denn es ist ja auch möglich, ein Motorrad ohne Helm fahren zu müssen. Da braucht man nur eine Genehmigung wegen Kopfschmerzen etc. von irgendwen und schon gehts!! Für mich völlig idiotisch, aber es geht. In Passau fahren mehrerer solcher Deppen, voll die Angeber.


    Was?!? :baby: ?( 8o

    Einmal editiert, zuletzt von ice_ti55 ()

  • Zitat

    Original von DerED
    Ist aber so! ;(
    Kenne einen, der hat alle scheiben geflutet! Auch die Frontscheibe! Er hat auch TÜV draufbekommen!!!
    Mfg


    Klar bekommt man es in der Regel eingetragen nur hält der TÜV diese Sache als nicht halt paar. Also soll heißen kann sein das es von heute auf morgen heißt Gutachten sind ungültig usw.

  • Zitat

    Original von hhhhhhh


    Klar bekommt man es in der Regel eingetragen nur hält der TÜV diese Sache als nicht halt paar. Also soll heißen kann sein das es von heute auf morgen heißt Gutachten sind ungültig usw.


    Ähm, meinst du "nicht haltbar"?! :baby:

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