Brauche Euren Rat-Borbet-Felgen

  • Hallo zusammen,


    ich habe beim Freundlichen vor ein paar Monaten einen gebrauchten G4 Variant (BJ 2000, 85 kW - Benzin) gekauft.
    Darauf sind Alufelgen der Größe 205/55 R 16 verbaut, die zum Kaufzeitpunkt natürlich auch schon geraucht waren.
    Nach Aussage des Verkäufers sind die von Borbet. Im Fahrzeugschein/-brief steht als Größenbezeichnung der Bereifung 205/55 R16 und 195/65 R 15.


    Nun meine Frage: Müssen die Felgen eigentlich im Brief extra eigetragen sein. Reicht hier eine ABE für dieses Modell? Oder ist das ganze auch
    ohne ABE ok?
    Vom Freundlichen habe ich beim Kauf jedenfalls keine ABE erhalten.


    Jetzt hat mich ein Freud auf diese Frage hingewiesen.


    Da ich selbst wenig Ahnung davon habe, bitte ich um Eure rechtliche Hilfe zu dem Problem. Danke für Eure Atworten.


    Grüße
    jonny5


    PS: Habe leider keine Digitalkamera, sonst hätte ich mal ein Bild von den Felgen hier eingestellt.

  • Wenn keine ABE dabei ist dann müssen sie eingetragen werden habe ich mit meinen neuen vor 2 Wochen auch machen müssen!!


    Gruß


    Daniel

  • Ja du brauchst ein TÜV Gutachten von deinen Felgen (is normalerweise bei den Felgen dabei)!!Dann schaut der nach und stellt dir so eine TÜV bzw DEKRA Bescheinigung aus und mit der Gehst du zur Zulassungsstelle und die tragen das in den Fahrzeugschein ein!!


    Das bei der Dekra hat 42 Euro gekostet!!


    Habe ich da was falsch verstanden du hast doch gesagt das diese Größe bei dir eingetragen ist oder?(205/55/ZR 16)

  • Ja bin auch nicht so 100 % in der Materie drin also falls ich Schrott reden sollte verbessert mich bitte!!

  • Ja, die Größe 205/55 R16 ist im Schein eingetragen. Ich dachte man
    benötigt irgendwie für jede Felge, die nicht original vom Hersteller VW kommt eine extra Eintragung oder eben eine ABE.


    Grüße
    jonny5

  • Schreib dir die KBA Nummer auf, die auf der Felge eingegossen ist ( evt. auch auf der Rückseite ). Mit der KBA Nummer kannst du die Felge schonmal identifizieren ( man findet meistens schon die genaue Bezeichnung, wenn man die KBA Nummer bei Google eingibt ). Mit der KBA Nummer kannst du i.d.R. beim Hersteller ein Gutachten bzw. eine ABE anfordern.


    Normalerweise reicht es bei Serienbereifung aus, die ABE im Fahrzeug mitzuführen, d.h. eine TÜV Prüfung ist nicht notwendig.

  • Gutachten und ABE


    oder


    Gutachten oder ABE?


    Was ist der Unterschied? Was brauch ich wofür?


    Sorry, aber ich hab echt keine Ahnung davon, da
    ich bei meinem 3er Golf immer nur Stahlfelgen aus
    der Serie drauf hatte.

  • Gutachten oder ABE


    NORMALERWEISE ist eine ABE für eintragungsfreie Teile und ein Gutachten für eintragungspflichtige Teile. Ausnahmen bestätigen die Regel :D


    In der ABE bzw. Gutachten steht drin, ob eingetragen werden muß oder nicht :)

    Einmal editiert, zuletzt von MickyV5 ()

  • MickyV5:
    Bist du dir sicher, dass Alus auf Serienbereifung nicht eingetragen werden müssen und es somit reicht, eine ABE der Alus mit zu führen ?
    Ich habe als Winterreifen nämlich 205/55-16 Reifen, aber keine original VW Alus montiert. (sie sehen zwar den BBS von VW sehr ähnlich, sind aber von einen anderen Hersteller)
    Somit müßte ich ja auch nur eine ABE der Felgen mitführen und bräuchte sie nicht extra eintragen lassen. (wenn´s stimmt was du sagst)

  • Hi,


    also wenn die Reifengröße im Schein steht, und zu den Felgen eine ABE hast brauchst nicht eintragen lassen sofern du original Fahrwerk hast. Bei meiner Freundin Ihrem Lupo habe ich Felgen in 6,5*15 drauf gemacht, die Felgengröße steht nicht im Schein !!! Die Reifengröße 195/45 R15 schon..., da steht im Gutachten der Felge, wenn der Reifen im Schein bereits drin steht und man orignal Fahrwerk hat braucht amn nur die ABE mitführen, eintragen nicht nötig. Da die Felge auf dem Auto geprüft worden ist mit original Fahrwerk. Legst ihn tiefer erlischt die ABE und ist nur noch nen Gutachten für die Felge wo man eintragen muss...


    MfG Stefan

  • Zitat

    Original von Jimmy
    MickyV5:
    Bist du dir sicher, dass Alus auf Serienbereifung nicht eingetragen werden müssen und es somit reicht, eine ABE der Alus mit zu führen ?


    Ist doch ganz einfach.


    1. Felge mit ABE
    In der ABE der Felge sind die zulässigen und mit der Felge geprüften Reifengrößen nochmals aufgeführt.
    Ist jetzt eine dieser Reifengrößen bei dir im Schein unter Ziffer 20 bis 23 eingetragen,
    reicht es aus, die ABE der Felge mitzuführen.


    2. Felge ohne ABE, aber mit Gutachten
    Im Gutachten der der Felge sind die zulässigen und mit der Felge geprüften Reifengrößen nochmals aufgeführt.
    Ist jetzt eine dieser Reifengrößen bei dir im Schein unter Ziffer 20 bis 23 eingetragen, musst du zum TÜV,
    weil dort geprüft wird, ob die Auflagen laut Felgengutachten erfüllt sind.
    Z.B. so Sachen wie Kanten umlegen usw.


    Solltest du jetzt aber auf den Gedanken kommen, bei einer Reifengröße laut Ziffer 20 - 23 eine andere Felge,
    aber mit gleicher Größe wie laut Punkt 2, fahren zu wollen, musst du trotzdem wieder zum TÜV.
    Dort wird erneut nach den Auflagen zur Felge geprüft und abgenommen.


    Dann gibt es noch Sonderfälle, z.B. die OEM-Felgen.
    Als Beispiel meine ehemaligen EVOLO STP mit 7,5 x 17 ET 38.
    Die haben eine ABE in Verbindung mit 225/45/17ner Bereifung.
    Jetzt könntest du denken "super alle i.O., ich brauch nichts weiter zu machen".
    Falsch gedacht, denn die Bedingungen der ABE müssen erfüllt sein.
    So stand in der ABE zu lesen, dass eine Tieferlegung von mindestens
    20mm mit dem Sportfahrwerk, bzw. mindestens 30mm mit einem anderen
    Fahrwerk oder Federn gegeben sein muss.


    Ist eine der Bedingungen laut ABE nicht erfüllt, erlischt diese und was passiert dann?
    Solltest du dich nicht darum kümmern, erlischt deine Betriebserlaubnis!
    Was ist zu tun? Richtig, wieder zum TÜV =)

  • Hallo zusammen,


    danke erstmal für die zahlreichen Antworten.


    Habe ich das so richtig verstanden:


    Ich brauch zu den Felgen mindestens eine ABE, die
    ich auch mitführen muss. Eine Eintragung ist ist bei
    mir nicht notwendig, da unter Ziffer 20 bis 23 im
    Breif die Reifengröße 205/55 R16 eingetragen ist.


    Richtig so??


    Grüße
    jonny5


  • Nicht ganz.
    Das mit der Reifengröße wäre i.O., aber nicht jede Felge hat eine ABE, sondern "nur" ein Gutachten.
    Mit so einer Konstellation musst du zum TÜV.
    Alle Klarheiten beseitigt? :]

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