Navi von ebay

  • Zitat

    Original von Rondras
    rechtliche Seite :


    solange man ein Navi in gutem Glauben kauft (also Preis nicht nur 400 Euro und keine abgezwackten Kabel etc.)
    wird man Eigentümer an dem Gerät.
    Dann ist es rechtlich Wurscht ob man nun ein geklautes gekauft hat oder nicht, man kann es ja nicht wissen !!
    D.h. man ist eigentlich auf der sicheren Seite.



    Vom Prinzip her richtig. Dies gilt aber definitiv nicht bei gestohlenen oder abhandengekommen Sachen! Auch wenn das Navi schon über 10 Ecken weiterverkauft worden ist wird der jeweilige Käufer nie Eigentümer!

  • Also ich meine gekauft.Also ich ruf bei der versicherung an,sag hab ein navi drin und sag welches und dann ist das mitversichert?Und die wollen nichts sehn das ich auch so ein gerät hab?Hab ein ruhiges gewissen weil mein gerät legal ist.Ist von einem der bei VW arbeit und es nicht mehr braucht.Mich wundert nur das man keinen nachweis braucht das man so ein gerät drin hat?

  • cakewood:
    Wenn ich in gutem Glauben handel, dann schon. §932 BGB



    Zitat

    Original von xl_bernd
    Mich würde allerdings die Quelle Deiner Aussage interessieren, da man bekanntlich im Leben nicht auslernt und das ist in meinem immer sehr wichtig. ;)


    Da ich an der Bankakademie mein Diplom gemacht habe, gehörte zu meinen Fächern auch Recht.
    Unser Dozent (Richter am Landgericht) hatte genau DAS beispiel aufgeführt :


    zum Verkauf steht ein Navigationsgerät NP : EUR 1.500,00
    (Alter : 1 Jahr)
    für
    a) EUR 200,00
    b) mit abgezwackten Kabeln
    c) für EUR 1.000,00 mit dem Wissen, dass es gestohlen ist.
    d) für 1.000,00


    Nun kann man bei a) bis c) nicht in gutem Glauben handeln. bei d) schon
    Nach § 932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten)
    Durch eine nach §929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sein denn, daß er zu der Zeit, ...... , ...nicht in gutem Glauben ist.


    Dazu noch § 932 (2)
    Er ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt ist ........

    2 Mal editiert, zuletzt von huibuu ()

  • Zitat

    Original von Dobermann
    Also ich meine gekauft.Also ich ruf bei der versicherung an,sag hab ein navi drin und sag welches und dann ist das mitversichert?Und die wollen nichts sehn das ich auch so ein gerät hab?Hab ein ruhiges gewissen weil mein gerät legal ist.Ist von einem der bei VW arbeit und es nicht mehr braucht.Mich wundert nur das man keinen nachweis braucht das man so ein gerät drin hat?


    Kein Nachweis, nein.


    Bin hingefahren, gemeldet, Zettelbekommen was alles neu drin und mitversichert ist - FERTIG.


    Im Diebstalls falle bekomme ich es ersetzt.


    Kostenlos wg. Teilkasko...



    Michi


  • OK,danke.Dann werde ich mal Montag bei denen anrufen und da mal bescheid geben. =)


    PS:Lustig!Jetzt hab ich soviel Beiträge wie ich PS hab. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Dobermann ()

  • Zitat

    Original von Dobermann
    Also ich meine gekauft.Also ich ruf bei der versicherung an,sag hab ein navi drin und sag welches und dann ist das mitversichert?Und die wollen nichts sehn das ich auch so ein gerät hab?Hab ein ruhiges gewissen weil mein gerät legal ist.Ist von einem der bei VW arbeit und es nicht mehr braucht.Mich wundert nur das man keinen nachweis braucht das man so ein gerät drin hat?


    Mach für Deine Unterlagen am besten Fotos vom Innenraum und lege sie zu Hause weg, im Schadenfall hast Du dann den Nachweis ,das es verbaut war.



    @Rondras


    Hatte ebenfalls Recht in meiner Ausbildung, habe es aber in der Auslegung anders gelernt und mitlerweile auch andere Regelungen kennengelernt.
    Z.B.: KFZ vom Händler gekauft im guten Glauben, es wurde durch einen Zufall erkannt als ein gestohlenes Fahrzeug von einen dritten Person (KFZ hatte neue Papiere etc.), der Käufer (im guten G. gehandelt), hatte die Wahl das Fahrzeug dem Versicherer zu übereignen, oder eine Entschädigung zu Zahlen in Schadenhöhe. Somit wurde der ärmste doppelt bestraft.
    Es handelt sich um den Vorbesitzer eines früheren PKW von mir.
    Frage an sich wie der §932 im Schadenfall gehändelt wird


    :O

    Viele Grüße Bernd

  • Gute Idee mit den Fotos.Schreib mir auch die Serien nummer auf und was man noch so bräuchte im notfal.

  • Zitat

    Original von xl_bernd
    Frage an sich wie der §932 im Schadenfall gehändelt wird
    :O


    na das steht ja auf einem ganz anderen blatt.
    aber im falle des navis meinte der richter, dass der käufer schon im recht ist.
    naja rech ist halt auslegungssache =)

  • @ Rondras
    habe auch noch eine Rechtvorlesung im Moment
    leider hast du etwas übersehen:


    §935 BGB: Kein Gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenden Sachen.
    1. Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst wie abhandengekommen war...
    2. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere.


    aber zur Frage an sich:
    Habe meiner Versicherung auch nur mitgeteilt, dass ich ein VW Navi gekauft habe, die haben es sich notiert und es ist jetzt automatisch mitversichert. Brauchte auch keinen Nachweis erbringen, dass es wirklich eingebaut ist.
    Aber Beweisfotos sichern ist auf jeden Fall ne gute Idee. Werde ich auch mal zur Sicherheit machen.

    Einmal editiert, zuletzt von cakewood ()



  • Danke cakewood,
    das meinte ich und bin heute morgen nicht mehr drauf gekommen, da kein BGB am Mann war :D.

    Viele Grüße Bernd

  • komisch, ich könnte alles darauf verwetten, dass es so war :O
    naja gut hört sich aber plausiblen an =)

  • Also es ist definitv so dass man keine Eigentum an Waren erwerben kann die einer Straftat zugeordnet werden können! Ich habe das Geld nicht überweisen da auf Anfrage keine Seriennummer kam! Mittlerweile hat der Verkäufer (ein Pole mit 3 verschiedenen Mitgliedsnamen und einem Usatz von über 11000 Euro an Navis (Danke cultvari) seine Mitgliedschaft beendet!

  • Zitat

    Original von hulli
    (ein Pole mit 3 verschiedenen Mitgliedsnamen und einem Usatz von über 11000 Euro an Navis (Danke cultvari) seine Mitgliedschaft beendet!



    8)



    Für das sind wir ja da


    ;)

  • So hab jetzt eins was überprüft ist (Polizei und VW). Version D.


    Jetzt bräuchte ich eure Hilfe!


    Habe ein Sony FX 7500 Radio!
    Meine Überlegung:


    1. Radio verkaufen und Wechsler holen
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