Von Polizei gelasert und angehalten!

  • Hallo!


    Habe mal ne Frage!


    Wurde heut mal wieder von den Grünen rausgezogen.


    Bin wohl in 50er Strecke 13km zu schnell gefahren.


    Als ich dem polizisten fragte ob ich meine überschreitung sehen darf, meinte er zu mir, dass das nicht geht. Es sind wohl zwei autho. polizisten am Werk die das alles genau machen.


    Habe erstmal nicht sofort bezahlt.


    Kann ich dagegen nicht vorgehen??
    Die können mir ja sonst was erzählen...
    Hab ich nicht das recht das einzusehen??


    hab noch nichtmal das laserteil gesehen.
    Habe deswegen extra nochmal zwei runde gemacht.
    Auf der ganzen Strecke nichts zu sehen.
    Verstecken die sich neuerdings im Gebüsch, oder was??
    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Hi,


    IMO lohnt sich der Aufwand nicht! Wenn 2 Polizisten sagen du bist zu schnell gefahren, wird es schwierig denen das Gegenteil zu beweisen! :(


    Gruss,
    Patrick

  • hmm schade! Sind ja gott sei dank nur 25 €!!!


    Aber mich würde trotzdem interessieren ob die mir das zeigen müssen oder nicht...

  • Gemäss meinen Kenntnissen hier im CH Recht darf nur dein Anwalt Einsicht in diese Akten haben.

  • Zitat

    Original von redbaron1
    Gemäss meinen Kenntnissen hier im CH Recht darf nur dein Anwalt Einsicht in diese Akten haben.


    Ne, ich meine ob sie mir das vor Ort zeigen müssen, wenn ich darauf bestehe...

  • Wenn du mit nem Laser gemessen wirst, dann geschieht das nicht aus ner Mülltonne.


    Das Gerät steht direkt bei den Polizisten.
    Die Messentfernung kann von dort bis 500 zurück liegen.


    Klar hätten sie es dir zeigen können, aber es gibt dort auf dem Display nicht viel zu sehen.


    Da steht dann nur der Wert plus die Messentfernung drauf.



    z.B. +66 212.12


    Wobei dann "+" bedeutet, dass du auf das Gerät zugefahren bist (alternaiv "-", für abfließenden Verkehr), dann die 66 ist der Bruttowert in km/h.
    3 km/h werden bis 100 km/h abgezogen, danach sind es 3% vom Wert.


    Und der letzte Wert ist die Messentfernung in Metern, wobei das Gerät bis auf 2 Nachkommastellen genau ist.



    (Alle Werte gelten hier für die nordrheinwestälischen "Riegl"-Geräte

  • Du darfst auf jeden Fall alles einsehen solange es nicht die Rechte Dritter verletzt, was bei einer Lasermessung aber nicht der Fall ist. Das heißt sie müssen es Dir zeigen.
    Würde da aber auch keinen Stress machen. Einfach zahlen und gut ist! ;)

  • Und nicht vergessen: Es liegt nicht im Interesse eines Polizisten irgendwen "unschuldigen" zu bestrafen.


    Das hat schon alles Hand und Fuß. Es werden niemanden Tatvorwürfe gemacht, die man nicht beweisen kann

  • :) nein, dass war ja auch nicht meine Absicht jemanden zu beschuldigen, bzw. zu behaupten, dass die polizei mir was anhängen will.


    Bin ja auch zu schnell gefahren, hab ich ja auch zu gegeben...


    Wollt halt nur wissen, ob sie mir das zeigen müssen oder nicht!

  • Zitat

    Original von G4Variant.de
    Und nicht vergessen: Es liegt nicht im Interesse eines Polizisten irgendwen "unschuldigen" zu bestrafen.


    Das hat schon alles Hand und Fuß. Es werden niemanden Tatvorwürfe gemacht, die man nicht beweisen kann


    Eine gewagte These, da könnt ich dir aber andere Sachen erzählen... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • Zitat

    Original von Infernaleternal


    Eine gewagte These, da könnt ich dir aber andere Sachen erzählen... ;)


    schließe mich dieser aussage mal an!! kann dir viele geschichten von der berliner bullizei erzählen;)

  • sie dürfen sich imho net ins gebüsch stellen... ;) - mein onkel haben se auch gelasert - er einspruch dagegen eingelegt - vor gericht - er gewonnen.. :D


    gruss


    dennis

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!