Blinker - Permanent leuchten ???

  • Zitat

    Original von -Jan-
    Und glaubt ihr im Ernst, dass die ganzen Autos, wie z.B. der neue BMW der auch ein Standlicht im Blinker hat, von der Polizei deswegen angehalten wird... lol dann glaubt das mal.


    Die leuchten zur Seite und NICHT nach vorn.


    Dauerlicht (also auch Standlicht) MUSS in Deutschland weiß nach vorne leuchten !



    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    hab mal gegoogelt :


    ----
    Achtung nur weil TuningParts E-Zeichen haben heist das noch lange nicht das die "100% in Ordnung" sind. Zu jedem E-Zeichen gibt es eine E-Zulassung.


    Kurzgesagt:


    Teile am Fahrzeug benötigen eine E-Zulassung, dieses wird mit dem E-Zeichen am Bauteil gekennzeichent und damit ist das Bauteil eintragungsfrei.


    Verstärkt fordert TüV und Polizei nun auch die E-Zulassung zu dem PreformenePart ein, den ihr verbaut habt. Könnt ihr den nicht nachweisen ist euer E-Zeichen eventuel nutzlos und ihr müsst das Teil wieder entfernen.


    Warum ist das so ?


    In letzer Zeit haben recht viele Teile E-Zeichen obwohl sie NIEMALS eine Prüfung erhalten haben die mit einer E-Zulassung abgeschlossen wurde. Diese "seltsamen" E-zeichen kamen oft durch austauschen der FrontscheinwerferAbdeckung an neue ImportScheinwerfer. Durch das Einschlagen von Nummern auf Preformenceparts usw.


    Habt ihr ein Part mit E-Zeichen erworben sollte euch der verkäufer auch die dazugehörige E-Zulassung liefern können. Wenn nicht, dann handelt es sich ein "seltsames E-zeichen".



    Jetzt kommt bischen BackgroundWissen:


    Verschiednen E-Zeichen kommen ausverschiedneen Ländern und werden dort nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen geprüft:


    Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.


    Unser Zulassungszeichen besteht aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffernkombo. Die zahlen die um das zeiche herrum sind sind z.B für die Position zuständig. Z.b bei Rücklichtern ob links oder rechts


    Herkunft von e-Nummern


    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E10: ehemaliges Jugoslawien
    E11: Großbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz
    E15: DDR
    E16: Norwegen
    E17: Finnland
    E18: Dänemark
    E19: Rumänien
    E20: Polen
    E21: Portugal
    E22: Russische Föderation
    E23: Griechenland
    E24: Irland
    E25: Kroatien
    E26: Slowenien
    E27: Slowakei
    E28: Weißrussland
    E29: Estland
    E31: Bosnien und Herzegowina
    E32: Lettland
    E37: Türkei
    E40: Mazedonien
    E42: Europäische Union
    E43: Japan


    Was gibt es noch für e-Zeichen?


    da wäre noch das EWG..findet man soweit ich weis nicht auf PreformenceParts... da war ich mir nicht sicher...bitte comment ....


    Es ist auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
    Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.


    So wie sieht das nun aus?


    Das EWG Zeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e

    3 Mal editiert, zuletzt von huibuu ()

  • also ich finde die orangen "seiten"makirungsleuchten aka blinker leuchten beim BMW und mein Golf V irgendwie wohl nach vorne ....

  • STVO wegen Standlicht :§17 (2) Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden.
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten



    Vorgeschrieben:
    Zwei nach vorn wirkende Begrenzungsleuchten,
    die in den Scheinwerfern eingebaut
    sein dürfen.
    Der Abstand der Begrenzungsleuchten von
    der Fahrzeugaußenkante darf 400 mm nicht
    überschreiten. Zulässig ist nur weißes Licht.
    Erstzulassung ab dem 1.1.1988:
    mindestens 350 mm (Unterkante),
    höchstens 1500 mm (Oberkante).
    Ist das bauartbedingt nicht möglich, dann
    darf eine Anbauhöhe bis zu 2100 mm in
    Anspruch genommen werden.


    aber
    Zulässig:

    Zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten,
    die Bestandteil der Scheinwerfer sein
    müssen.
    Die Begrenzungsleuchten dürfen nicht
    blenden und müssen auch bei Fernund
    Abblendlicht ständig mitleuchten.


    hier steht nix von der Farbe !!!
    d.h. normales weißes Standlicht ist Muss und dazu kann man noch 2 weiter Leuchten haben !!!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von huibuu ()

  • Soooo hier ist das versprochene Bild. Besser hab ichs nicht hinbekommen




    *Klick*

    Einmal editiert, zuletzt von -Jan- ()

  • Zitat

    Original von -Jan-
    Soooo hier ist das versprochene Bild. Besser hab ichs nicht hinbekommen




    *Klick*


    Niederlande ?



  • § 51 I StVZO mal im Wortlaut:


    "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. (...)"


    Die Farbanordnung bezieht sich auf die beiden vorgeschriebenen und die beiden fakultativen Begrenzungsleuchten.

  • wie ? haben die in den niederlande auch die standlichtleuchten???
    wie ist denn die lichtausbeute bei deinen denn die von den US sollen ja nicht so gut sein??!!??

    Einmal editiert, zuletzt von eric.x ()

  • Gibt es denn nun Zwei Faden Birnen für orig. Xenon Blinker?


    Hab bei Conrad welche gesehen, aber die passen nicht in die Fassung :(


    Hat da vielleicht jemand ne TN?

  • für die Xenon denke ich eher nich weil die in den usa ja keine Xenon scheinwerfer haben und von daher auch nich solche kleinen 2 fadenglühbirnen verbaut haben werden. beschimpft mich wenn ich lüge :D

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