ZitatAlles anzeigenOriginal von understatement
Hi,
AALSOO....,
die 8 - 11cm Bodenfreicht ist egal bei welchen Fahrwerk !!! Es gibt eine RICHTLINIE, kein Gesetz das man an starren Bauteile (Achse zB) min 8cm und an beweglichen Teilen (Plastikspoiler zB) 7cm Bodenfreiheit haben soll !!!
Gesetz ist, 50cm von Scheinwerferunterkante bis Boden !!! Das ist Fakt !!! Das andere ist bloß eine Richtlinie, die nicht eingehalten werden muss wenn dir der TÜV das Gewinde zB tiefer einträgt, hauptsache es unterschreitet nicht die 50cm zur Scheinwerferunterkante. Das Gesetz gibt es seit 2000 glaube ich, bin mir aber nicht sicher... .
MfG Stefan
GENAU so habe ich es auch in Erinnerung gehabt das es sich um einen empfohlenen Abstand handelt und keinen vorgeschriebenen