Bitte um Hilfe ....E-Bay Frust

  • Hallo Freunde.



    Wollte mein Motorrad bei E-Bay anbieten und sehen was es bringt.
    Nur habe ich mir dann einen Tag vor Auktionsende gedacht, ich beende
    es besser weils nicht so hoch stieg als mir das gewünscht hätte.


    Es schrieb mich ein beleidigter Bieter an warum ich die Autkion
    beendet hätte.


    Ich sagte der Artikel steh nicht mehr zum Verkauf und ich hätte auch nichts zu verschenken. Mir war das Gebot zu wenig.


    Jetz kommt ein Brief von seinem Anwalt inkl. Überweisungsträger
    fürs Honorar....... 8-(((((((((((


    Meine Frage:


    Kann er mir wirklich an den Karren fahren? Wenn ja muß ich mit ihm
    einigen........


    Bitte - wer kennt sich da aus? Ich hab keine gute Laute deswegen.... :mies: :mies:

  • Naja eigentlich hättest du nur schreiben brauchen, dass leider das Motorrad kaputt gegangen ist bzw. du dich in seiner Beschaffenheit geirrt hast und nichts defektes verkaufen willst.


    Wenn er die E-Mail hat, in der du geschrieben hast, dass dir das Gebot zu niedrig war und du nichts zu verschenken hast sieht es nicht mehr so gut aus.
    Der Grund liegt darin, dass es sicherlich irgendwo in einer Ebay richtlinie drinnen steht das du es nicht einfach so beenden darfst, weil genau das ist ja das große Risiko wenn man bei EBAY was verkauft.

  • Ich wollte halt ehrlich sein....... sonst nichts.


    @Infernatlinternal


    Wie sicher bist Du Dir da? ?(

  • also normalerweise hat er nichts in der hand, kannst ja irgend ne beschädigung angeben und somit deine erste aussage wiederrufen.


    Jedoch ist es ja auch nicht sinn und zweck von ebay mal zu testen was man so bekommt, aber das ist ja auch wieder ne andere sache.

    Gruß
    Kai

  • mit einem überweisungsträger? wofür? was will er dir denn in rechnung stellen lol


    im zweifelsfall hast sicherlich das motorrad damals schon an deine/n frau/vater/bruder verkauft gehabt, oder? ;)

  • Er stellt mir seinen seelischen Schaden in Rechung. Er ist gekränkt
    weil er das Motorrad nicht bekommen hat - sonst nichts.


    @Slow Rider


    Das ist mir wohl bekannt, aber Du hättest es doch genauso gemacht oder?

  • naja was steht denn im anwalt schreiben drin, auf irgendwas muß sich selbiger ja stützen.

  • Zitat

    Original von NewOldStyla
    Er stellt mir seinen seelischen Schaden in Rechung. Er ist gekränkt
    weil er das Motorrad nicht bekommen hat - sonst nichts.


    man, es gibt schon kranke leute, der ist doch nicht ganz dicht :rolleyes:


    Zitat

    Original von NewOldStyla
    @Slow Rider


    Das ist mir wohl bekannt, aber Du hättest es doch genauso gemacht oder?


    =) :D

    Gruß
    Kai

  • Zitat

    Original von NewOldStyla
    Er stellt mir seinen seelischen Schaden in Rechung. Er ist gekränkt
    weil er das Motorrad nicht bekommen hat - sonst nichts.


    Ich glaube den seelischen Schaden hatte der Mensch schon vorher.

  • Zitat

    Original von syncros
    naja was steht denn im anwalt schreiben drin, auf irgendwas muß sich selbiger ja stützen.


    Da steht drinnen daß:


    Aus zunächst nicht nachvollziehbaren Gründen habe Sie die Autkion beendet und die Gebote gestrichen. Zu diesem Zeitpunkt war unser Mandant Höchstbietender.
    Gemäß der von ihnen als Verkäufer anerkannten AGB von E-Bay sind
    sie nicht berechtigt unter diesen Umständen die Auktion zu beenden.





    Bla bla bla.....und jetzt befinde ich mich laut denen im Verzug weil ich
    das Motorra nicht herausgeben willl......

  • Naja aber wer garantiert diesem Typen, dass er die Auktion gewonnen hätte.


    Wenn das so ist klage ich auch mal durch die Gegend bei Auktionen die ich verloren habe *fg*


  • Bester Rat. Nimm dir selbst einen Anwalt !!!

  • Zitat

    Original von friedi100
    Wenn das so ist klage ich auch mal durch die Gegend bei Auktionen die ich verloren habe *fg*


    naja es besteht die gerechtfertigte frage ob und inwiefern der bieter nen vertrag mit dem verkäufer eingeht. (und das ist u.u. nicht erst bei auktionsende der fall sondern bei gebotsabgabe!)


    wenn das gegf. so ist kann der verkäufer diesen nicht einfach einseitig auflösen, außer der artikel ist halt defekt usw. usf.

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