TÜV überziehen?

  • Wie lange kann man den TÜV hinauszögern? Hab da irgendwie was im Kopf rumfliegen von 4 Wochen. Ist das korrekt? Oder irre ich mich.

  • * Zwei bis vier Monate : € 15,--
    * Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
    * Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

    Gruß
    Jörg

  • Bringt doch eh nix, die datieren doch eh zurück. War beim Motorrad von nem Kumpel auch so. Durfe dann 2mal TÜV-Gebühren bezahlen, weil der schon 2Jahre drüber war. War aber nix mit Strafe. HAb denen erzählt, das das Ding 2Jahre nicht bewegt würde, weil der Besitzer zur See gefahren ist. ;) (Fast die Wahrheit)

  • strafe muss man ja auch nur zahlen wenn man erwicht wird :D

  • Zitat

    Original von Borsalino
    Bringt doch eh nix, die datieren doch eh zurück. War beim Motorrad von nem Kumpel auch so. Durfe dann 2mal TÜV-Gebühren bezahlen, weil der schon 2Jahre drüber war. War aber nix mit Strafe. HAb denen erzählt, das das Ding 2Jahre nicht bewegt würde, weil der Besitzer zur See gefahren ist. ;) (Fast die Wahrheit)



    Also ist er zum See gefahren....

  • ich rede hier nicht von Strafen sondern ob man es legal hinauszögern kann um ne gewisse zeit? wie gesagt dachte da sowas von 4 wochen gehört zu haben...?

  • Ich hab nach gut drei Monaten 15€ Zettel dran gehabt. Hab mich über drei Durchschläge gewundert. Dann hab ich gemerkt dass 15€ für vorne (ASU) und 15€ für hinten (TÜV) ausgestellt wurden, statt einmal 30€...
    Ich war nicht beim TÜV, da die Kiste eh nicht mehr durchkam... Hab den Opel dann zum Export... und einen VW gekauft...


    Ich bin aber nur noch das notwendigste gefahren mit dem Auto, da mir klar war, dass die Versicherung evtl nicht zahlt, wenn was passiert und dem Rest des Autos Sicherheitsmängel nachgewiesen werden können...

  • Was heisst da legal?
    Kosten kann es nichts, wenn die Rennleitung dich anhält.


    Aber ob deine Versicherung das im Schadensfall toll findet ist halt dein Risiko.
    Wenn das Auto nur rum steht ist es egal, ansonsten musst du entscheiden...

  • Zitat

    Original von Skywalk84
    ich möchte nur konkret wissen ob ich den tüv LEGALERWEISE 4 wochen überziehn kann


    :O 3x darfst du raten, warum du so eine Plakette auf dein Nr.-Schild hast. Richtig, weil du spätestens dann zum TÜV musst, wenn der letzte Tag im Monat des jeweiligen Jahres angefallen ist. Sobald du nur 1 Tag drüber bist, mußt du mit einer Strafe rechnen. Ob du eine Strafe bekommst, hängt von der Stimmung der Rennleitung ab. ;)

  • Man darf in maximal 2 Monate überziehen!

  • Zitat

    Original von SharpShooter
    Man darf in maximal 2 Monate überziehen!


    echt??? das wär ja gut weil ich bis ende oktober normalerweise zum Tüv muss, aber ich schaffe das nicht, erst anfang september könnte ich.


    ISt das jetzt echt so mit den 2 monaten?

  • Ja ist so...maximal 2 Monate...aber besser innerhalb der 2 Monate zum TÜV denn wie oben schon geschrieben gibts ab 2 Monate bis 4 Monate ca. 15€ Verwarnung.

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