Ich wurde geblitzt........

  • Tach,


    also zu Situation: Ich bin 18 Jahre alt in der Probezeit und wurde mit meinem Auto in Bremen auf der Autobahn gebltzt. Erlaubt 120km/ gefahren 21km/ zuviel. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. 8o :(


    Jetzt wollte ich euch fragen was alles auf mich zukommen würde wenn meine Mutter sagt das ich das war. :rolleyes:

  • hast du schon deine Tachotolreanz abgezogen, sind mindestens 5 km/h, wenn nicht mehr. Außerdem zieht die Polizei bei Geschwindigkeiten über 100 10% Messtoleranz ab. Dann bist im Endeffekt grad mal 10 oder 15 km/h drüber, also im schlimmsten fall 35 €.

  • Nachschulung für ca 400 euro


    EDIT : Wenn es wirklich 21 kmh zu schnell waren , weil bis 20 Passiert dir nix , dann ist es mit einem Bußgeld getan ...

    Einmal editiert, zuletzt von G1-Golf ()

  • ich glaub 21 km/h ist genau die Grenze, ab der du dann eine Nachschulung machen musst, aber normalerweise werden noch ein paar km/h als Toleranz abgezogen.
    Von der Seite musst du also hoffen,

  • Bei 15 km/h zu schnell sind das 20 € Verwarngeld !!!!


    Bei 20 km/h zu schnell 30 € Verwarngeld !


    Und ab 21 km/h zu schnell 40 € + Gebühr + 1 Punkt + Nachschulung !

  • @CruseHH
    RICHTIG! =)


    @ManuS & El Mariachi
    Ich glaube kaum das er ein Digital-Tacho hat und so km/h-genau abgelesen hat...von daher gehe ich einfach davon aus, daß er den Bußgeldbescheid schon auf dem Tisch liegen hat und die 21 km/h das ist, was er abzüglich Tolleranz, zu schnell war!


    KBA hier gibt es auch einiges zum nachlesen!

    Einmal editiert, zuletzt von hennawob ()

  • Zitat

    Original von hennawob
    @CruseHH
    RICHTIG! =)


    @ManuS & El Mariachi
    Ich glaube kaum das er ein Digital-Tacho hat und so km/h-genau abgelesen hat...von daher gehe ich einfach davon aus, daß er den Bußgeldbescheid schon auf dem Tisch liegen hat und die 21 km/h das ist, was er abzüglich Tolleranz, zu schnell war!


    KBA hier gibt es auch einiges zum nachlesen!


    Wenn das so ist, dann gehts ab zur Nachschulung ;)
    mach ich übrigens auch grad :(

  • Ich denke mal wenn er schon genau 21km/h schreibt wird er wohl den Brief schon bekommen haben mit dem Abzug der Tolleranz ...
    Also werden es wohl eher 130 gewesen sein minus den Abzug halt ...
    Mit 21 biste natürlich genau über die Grenze und damit am ...
    Mit 20 wäre dir nichts passiert ausser nen bisschen haue auf die Finger und nen kleines Bußgeld ...
    Lass das doch einfach deine Mutter bezahlen ...
    Die bekommt nur nen kleines Bußgeld und einen Punkt glaube ich ...
    Das kann jedes Elternteil mal verkraften :)
    Wieviel das jetzt genau ist weiss ich aber auch nicht ...


    Edit:
    Hab die Nachricht von hennawob nicht gesehen :(
    Da war er leider schneller :)

    Einmal editiert, zuletzt von TurboIce ()

  • Ja ein versuch ist es wert. Hab ich auch schon mal gemacht. :D

  • Zitat

    Original von CurseHH
    Bei 15 km/h zu schnell sind das 20 € Verwarngeld !!!!


    Bei 20 km/h zu schnell 30 € Verwarngeld !


    Und ab 21 km/h zu schnell 40 € + Gebühr + 1 Punkt + Nachschulung !


    Ich dachte mir ne Nachschulung gibt es ab 3 Punkte??? Ok ich hab auch davon gehört, dass wenn man in der Probezeit geblitzt wird und das über 21 km/h dann muss man eine Nachschulung machen. Aber in dem Fall dachte ich mir, dass man dann auch 3 Punkte für das Schnellfahren bekommt, weil wenn man mit dem handy telefoniert und erwischt wird bekommt man ja auch 40 euro 1 Punkt und man muss aber keine nachschulung machen....????


    Aufklärungsrunde bitte :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mahox ()

  • also manche haben es schon erfasst hab das Schreiben schon auf em Tisch liegen bin wohl ca. 145-147 km/h gefahren.


    Naja muss ich dann mit meiner Mutter mal abklären bzw. einigen ;)

  • Na dann viel Glück beim klären. Und denk an die Blumen. :]

  • Zitat

    Original von Mahox


    Ich dachte mir ne Nachschulung gibt es ab 3 Punkte??? Ok ich hab auch davon gehört, dass wenn man in der Probezeit geblitzt wird und das über 21 km/h dann muss man eine Nachschulung machen. Aber in dem Fall dachte ich mir, dass man dann auch 3 Punkte für das Schnellfahren bekommt, weil wenn man mit dem handy telefoniert und erwischt wird bekommt man ja auch 40 euro 1 Punkt und man muss aber keine nachschulung machen....????


    Aufklärungsrunde bitte :D :D



    Für Fahranfänger wird es also dann besonders heikel, wenn wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein jeweiliger Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig wird. Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.


    Aus verkehrsportal.de :
    Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.


    Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...


    "Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.


    Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...



    Und zum Handy: 40 € Bußgeld +1 Punkt....also auch Nachschulung !
    Denn Nachschulungen beginnen ab einem Bußgeld (40 €)

    Einmal editiert, zuletzt von CurseHH ()

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