Fahren NUR mit standlicht ??

  • Hallo,


    gleich vorweg, ich will keine diskussionen über den zweck des fahrens am tage nur mit standlicht anfangen, noch möchte ich zb hören, das sowas sicherheitstechnisch nix bringt und sonstige dinge.


    mir geht es nur darum, ob es erlaubt ist, am tage, wenn die lichtverhältnisse es nicht vorschreiben mit abblendlicht zufahren, das man mit nur eingeschaltetem standlicht fahren darf.


    hierzu ein auszug aus einem anderen forum :
    ......
    Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden.
    Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.
    Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.
    Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde.
    Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung.
    Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO.


    Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt.
    § 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf.
    Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte."


    .........
    dies soll übrigens das antwortschreiben des verkehrsministeriums sein, da jemand aus dem anderen forum wohl per brief oder email nachgefragt hat.




    heisst das, das ich nun mit standlicht und neblern am tage fahren darf oder nicht ?


    mir gehts darum, das ich auch am tage mit licht fahren will, aber das normale abblendlicht wegen dem mehrverbrauch und diese tfl´s wegen weil sind mir zu teuer und ich fahr nen tdi, nicht benutzen bzw kaufen möchte.

  • Kurz und knapp. Nein man darf nicht mit Standlicht (und NSW) fahren. Punkt aus und vorbei. (:D)

  • Also in der AutoBild stand neulich drin, dass das Fahren mit Standlicht am Tage erlaubt ist, sofern die Lichtverhältnisse nicht nach Abblendlicht verlangen.......NSW sind allerdings verboten =)

  • was habt ihr davon sehen autos mit eingeschalten neblern 3x besser aus?



    lass die lampen aus.. bzw. fahre mit ablendlicht und gut..



    der mehrverbrauch des abblendlichtes ist kostengünstiger als eine evtl. strafe..

  • mein kumpel is angehalten worden weil er nur mit standlicht am tag rumgefahren ist, dann hat er gesagt das hat er net gemerkt, er dachte er hat das abblendlicht an (kann ja sein).
    der polizist hat ihn aber aufgeklärt dass es verboten ist mit standlicht zu fahren weil Standlicht = stehen und wenn man fährt schaltet man sein licht entweder ganz an oder gar nicht!
    fertig ...
    und mit nebler am tag fahrn find ich lächerlich ^^

  • also ich würde auch sagen entweder abblendlicht oder goanix...



    es heißt ja auch "Stand-Licht" und nicht "langtansich-licht" LOL :]



    Matse

  • Hier mal ein Text von einem DEKRA Sachverständigen:


    Am Tage, bei vollem sonnenschein, oder allgemeiner, immer dann, wenn KEINE Lichtpflicht nach StVO herrscht, darfst man mit Begrenzungsleuchten (vulgo:"Standlicht") fahren.

  • ahja, ok...also DARF ich mit standlicht fahren, wenn es die lichtverhältnisse nicht erfordern, mit abblendlicht zufahren...alles klar


    und nun noch eine bemerkung zu all den "ich find fahren nur mit neblern lächerlich".....es ist ja auch soooooooooooooo ein großer optischer unterschied zwischen neblern und tfl´s....ich hoffe der sarkasmus war rauszulesen...

  • Zitat

    Original von Clixx
    ahja, ok...also DARF ich mit standlicht fahren, wenn es die lichtverhältnisse nicht erfordern, mit abblendlicht zufahren...alles klar


    und nun noch eine bemerkung zu all den "ich find fahren nur mit neblern lächerlich".....es ist ja auch soooooooooooooo ein großer optischer unterschied zwischen neblern und tfl´s....ich hoffe der sarkasmus war rauszulesen...


    Da kann ich nur zustimmen, da ja die Nebler am Tag ( vollkommen egal obs gefällt oder nicht ) nur wegen Blendung verboten sind. Ist zumindest immer das Argument, wenn man sich mal erkundigt ;). Aber da die Nebler ja unter dem Nebel durchleuchten sollen, sind sie relativ tief eingestellt und blenden mit Sicherheit nicht mehr oder weniger als das erlaubte Tagfahrlicht.
    Nur falsch eingestellte Lampen blenden und da ist es egal ob Ablendlicht, Tagfahrleucht oder Nebelscheinwerfer.

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Kurz und knapp. Nein man darf nicht mit Standlicht (und NSW) fahren. Punkt aus und vorbei. (:D)


    Das stimmt so ja!


    Aber verstehen muss man das nicht oder? Was soll daran schlimm sein mit Standlicht rum zu fahren?


    Also Stand + Nebels versteh ich ja noch weil es teilweise blendet, aber nur mit Standlicht fahren bockt doch keine Sau normal oder?

  • ich find auch wer eine auto bei tag nicht sieht bzw rafft. das es ihm entgegenkommt gehört nicht auf die straße, was ist das denn bitte für ne ausrede wenns kracht : "ich dachte der steht weil der standlicht anhatte!?!"


    lol...naja just my 2 cents

  • Ich fahre auch manchmal mit Standlicht. Was soll der Sch...


    Ist halt angenehmer, weil man dann die Beleuchtung im Innenraum an hat. An bewölkten Tagen ist es mir im Innenraum manchmal zu dunkel, da möchte ich die Instrumente gern beleuchtet haben.


    Aber dafür schalte ich nicht gleich "volles" Licht an.


    Volles Licht mach ich in der Dämmerung an. Manchmal auch im Tunnel. Ich bin ehrlichgesagt ein Lichtmuffel, solange bis es anfängt draussen Dunkel zu werden. Dann schalte ich sehr früh Licht an (im Gegensatz zu anderen die noch bei halber Dunkelheit ohne Licht fahren).

  • Normal können die grünen 10,00 Euro kassieren wenn man am Tag mit Standlicht fährt ( so steht es in so ein Bußgeldbuch), allerdings Brent bei meinen immer das Standlicht ( außer Licht oder Wetterbedingt das Abblendlicht erfordert) bis heute noch nie was passiert.


    Wurde darauf hin noch nie angehalten und bei Kontrollen kam NIE was zwecks Fahrt mit Standlicht.

  • Jupp!
    Standlicht bei der Fahrt, ist wie der Name ja schon verrät in D verboten! Ich find es sieht auch scheisse aus, aber das ist ja jedem selber überlassen!

  • also wenn man mit standlicht nicht fahren dürfte dann dürfte ein auto auch keinen tüv bekommen wenn das standlicht anbleibt sobald man fährt. sprich sobald das auto rollt müssten die doch dann ausgehen....


    also ich fahre so gut wie immer mit standlicht. ist einfach besser zu sehen das auto dann.


    standlicht und nebler sieht einfach affig aus sorry. am besten noch son 3erbmw mit atu bassrolle und klarglasrückleuchten, aber hauptsache nebler an :D

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

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