Hallo,
gleich vorweg, ich will keine diskussionen über den zweck des fahrens am tage nur mit standlicht anfangen, noch möchte ich zb hören, das sowas sicherheitstechnisch nix bringt und sonstige dinge.
mir geht es nur darum, ob es erlaubt ist, am tage, wenn die lichtverhältnisse es nicht vorschreiben mit abblendlicht zufahren, das man mit nur eingeschaltetem standlicht fahren darf.
hierzu ein auszug aus einem anderen forum :
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Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden.
Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.
Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.
Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde.
Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung.
Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO.
Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt.
§ 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf.
Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte."
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dies soll übrigens das antwortschreiben des verkehrsministeriums sein, da jemand aus dem anderen forum wohl per brief oder email nachgefragt hat.
heisst das, das ich nun mit standlicht und neblern am tage fahren darf oder nicht ?
mir gehts darum, das ich auch am tage mit licht fahren will, aber das normale abblendlicht wegen dem mehrverbrauch und diese tfl´s wegen weil sind mir zu teuer und ich fahr nen tdi, nicht benutzen bzw kaufen möchte.