Unterbodenbeleuchtung?!

  • Hallo,


    ich hab erfahren das das gesetz mal wieder geändert wurde bezüglich der ubb.
    Naja ich hab meine drin, und leider kann man am vorbeilaufen wenn man genau hinschaut sie durchs race gitter bei tageslicht sehen....


    naja da ich noch in der probezeit bin, sollte ich halt wissen ob die ubb raus muss oder drin bleiben darf usw..


    unter suchen fand ich hald nur alte threats..


    bitte um hilfe


    dankeschön!

  • In der Probezeit würde ich nichts riskieren. Wenn dich die Bullen dmit erwischen bekommst du locker 3 Punkte, Geldstrafe und Nachschulung. Hatten wir aber schon desöffteren besprochen. :]

  • echt, nur wenn die ubb drin aber aus ist?

  • des juckt die wenig ob sie an ist oder nicht...hab auch 3 Punkte dafür kassiert, obwohl sie gar nicht mehr ging... 8o :rolleyes:
    Aber aus fehlern lernt man! =)

  • ok ich mach se raus !

  • sehr dubios...
    ich habe meine sogar eingetragen :D und in der aktuellen vwspeed s.135 steht auch drin dass sie zu showzwecken auch dauerhaft montiert sein darf so lange sie nicht im öffentlichen straßenverkehr eingeschaltet wird.
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    polizeikontrollen/grenzkontrollen und HU bisher nie probleme gehabt

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

    Einmal editiert, zuletzt von Kaufi ()

  • echt!


    ohjeeeeeeeeeeeee!


    gut hmm was mach ich jetzt?


    *lach*

  • trag sie ein. kostet wohl ne kleinigkeit (ohne gutachten logisch) preis bei meiner war so ca 150€. die hab ich aber schon lange wieder raus;) musste sie dafür ja nicht immer wieder ab und dran machen. und ich hab ne universelle eintragung für farbige ausstiegsbeleuchtung... somit ists egal welche drunter ist. habe schon die 2. drunter inwischen und im dezember kommt wieder ne neue drunter... mehr wird nicht verraten ;)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Du könntest einen Brief an die Regierung schreiben und fragen welches Ministerium zuständigt ist. Damit dürftest Du dann beschäftigt sein, bis die Probezeit rum ist. Nicht nur die Mühlen der Gesetzte mahlen langsam :)


    Naja, und danach tun die 3 Punkte nicht mehr so sehr weh, dann musste es mit deinem Gewissen ausmachen :D

  • Ahja als einstiegsbeleuchtung... hmm!


    hört sich gut an!


    hast du vorne und hinten auch eine?

  • dann muss ich sie wohl vom schalter abklämmen, und an das licht am austieg anklemmen?


    grüße

  • rechtslage ist so:
    allein die montierte ubb reicht aus und kann bestraft werden.


    zum eintragen:
    nur moeglich als einstiegsbeleuchtung.
    dafuer braucht es aber gewisse voraussetzungen.
    - licht muss weiss sein.
    - ne roehre vorne oder hinten wird nicht akzeptiert als einstiegsbeleuchtung.


    wenn der nette tuev-mensch von nebenan das nicht so genau nimmt und das trotzdem eintraegt, dann ist das ne gefaelligkeitseintragung und ruckzuck wieder ausgetragen mit allen konsequenzen, wenn sich ein polizist gut auskennt.


    gruss,
    tom

  • also doch ab montieren.. ! X(


    naja werde das wohl machen!


    aber telefonier morgen erst noch mit dem freundlich von der dekra!

  • wie gesagt meine ist rundum montiert. 210led's multicolour. geht auch ncht immer an wenn die tür offen ist. darf ja auch nicht weil wenn man auf der straße an der ampel die tür aufmacht darf sie ja nicht angehen. habe also so geschaltet das sie übern funkschalter nur dann angeht wenn die tür offen ist. so wurde es auch eingetragen. und dann darf sie auch farbig sein ;)
    habe natürlich noch nen anderen schalter drin ;) man will sowas ja auch mal bei geschlossener Tür anmachen können sonst würde die ja niemand verbauen ;)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Aslo ich habe die Multicolor LED UBB von Foliatec drunter und habe beim TUV noch nie Probleme gehabt und in der Polizeikontrolle auch nicht, laut meinem TUV Beamten darf sie zu Showzwecken verbaut werden, aber auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet werden.


    Wo ist also das Problem, wenn man sich jetzt schon fürs dranbauen bestrafen lassen muss wo kämen wir den da hin?!?!?

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