Mit Bra=ohne Betriebserlaubnis?

  • Hallo Leute,


    war je letzte Woche beim TÜV um neue Felgen eintragen zulassen und fragte den "Netten" Mann auch gleich noch wegen Haubenverlängerung in Blech und einer Bra(nur für die Motorhaube). Da sagte er zu mir das ich mir eine BRA mit einem Gutachten oder einem Unbedenklichkeitsnachweis kaufen müsse, da mir sonst die Betriebserlaubnis fehlen. Das wiederum führt ja zu Punkten.


    Das ganze kann ich aber nicht so recht glauben, da ja hier im Forum genug Leute mit so einer BRA aufm Auto rumfahren.


    Wer kann mir Auskunft geben auf was ich beim Kauf einer BRa achten muß und ob das so stimmt was der Tüvler zu mir gesagt hat.


    Danke


    PS: In der Suche habe ich nicht das passende gefunden und wenn es im Falschen Gebiet ist, bitte verschieben.

    Gruß Toby

  • ich würd das ganze mal als grauzone bezeichnen


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC

  • Zitat

    Original von oliverds
    ich würd das ganze mal als grauzone bezeichnen


    Jepp.
    Der TÜV Nord hier meint zumindest, dass man damit fahren kann ohne Pobs. Polstert die Motorhaube ja sogar noch :D


    Gruß


    Marcus

  • Also bei unsrem, normalerweise beschissenen Tüv Hessen gibt es da auch keine Probleme... Wüsste auch nicht warum...

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


  • Zitat

    Original von Tdi-Mirko
    Also bei unsrem, normalerweise beschissenen Tüv Hessen gibt es da auch keine Probleme... Wüsste auch nicht warum...



    Das Gleiche hieß es bei mir auch!

  • Soviel ich weiß müssen technische Veränderungen eingetragen werden. Aber was soll am BRA technisch sein ? :]

  • Zitat

    Original von Tobylein


    Das ganze kann ich aber nicht so recht glauben, da ja hier im Forum genug Leute mit so einer BRA aufm Auto rumfahren.


    Darauf kann man sich nicht verlassen. Nur weil es alle machen ist es nicht richtig.


    Wenn Du geblitzt wirst, kann DU auch schlecht sagen "die anderen Autos sind gleischschnell oder schneller gefahren" :rolleyes:

  • Ich kann beim besten Willen in der StVZO nix finden, was die Bra abnahmepflichtig macht :O


    Also in meinen Augen ist eine ABE/Unbedenklichbeitsbescheinigung/TÜV-Abnahme absolut nicht notwendig.


    Es werden weder Fahreigenschaften, noch Materialverhalten oder Leistung oder sonstirgendwas beeinflusst, außer der Zahl der Steinschläge auf der Motorhaube...

  • Zitat

    Original von oliverds
    ich würd das ganze mal als grauzone bezeichnen




    Ich würde das ganze mal als SCHWACHSINN bezeichnen!! :rolleyes:


    Gruß
    Dirk

  • Hatte ja gestern nen Gespräch im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit der Rennleitung, der fragte mich auch nach ner Betriebserlaubniss für meine BRA, weil es wäre ja ne Technische Veränderung und so...jaja....


    Und außerdem könnte die sich ja während der Fahrt ja lösen und dadurch andere Teilnehmer des Strassenverkehrs behindern oder gefährden ......

  • also muessen mantafahrer den fuchsschwanz (edit:<-- lol, hier steht "schweif" mit ...anz) an der antenne auch eintragen lassen? :baby:
    womoeglich noch nach §21, denn gutachten hat kein fuchsschwanz (edit:<-- lol, hier steht auch "schweif" mit ...anz). :D


    gruss,
    tom

    Einmal editiert, zuletzt von t00i ()

  • Hi,


    also unser TÜV sagt a nix bei Motorhaubnbra´s. Hab da mal gefragt und da meinten die, solange sie ordnungsgemäß fest gemacht sind und nicht weg fliegen können haben sie keine bedenken. Nur bei den kompletten kann es ärger geben wenn sie teilweise das nummernschild oder die lichter bedecken...



    mfg stefan

    MfG Stefan

  • Moin
    also wenn ich mir ein aufkleber auf meine Haube oder sonst wo klebe , muß ich den eintragen oder was ? kann ja auch "abfallen" warum auch immer.
    also sorry , aber das kann ich nicht verstehen was die Tüv menschen sich alles erlauben und was für schwachsinn von sich ausgeben :rolleyes:
    bei mir hat der Tüv nichts gesagt , außer daß ich bitte ertzählen sollen was das ist :D na ja , und die Rennleitung sagte auch nichts , warum auch :O das fehlt mir noch daß die das verbieten
    MFG Peter

    Zitat

    aus dem Tex
    one of the hottest ive ever seen... and ive been here since 01

  • also, da habe ich jetzt auch noch nie von gehört...!


    solange du dir die scheinwerfer mit der bra net überdeckst..., oder eben das nummernschild..., nämlich,
    dann denke ich, könnte es schon ärger geben...!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Theisman ()

  • Zitat

    Original von DerPartyprinz
    Hatte ja gestern nen Gespräch im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit der Rennleitung, der fragte mich auch nach ner Betriebserlaubniss für meine BRA, weil es wäre ja ne Technische Veränderung und so...jaja....


    Aha... ?( ?( ?(
    Eine technische Veränderung ist für mich, wenn ich etwas neues an mein Auto geschraubt, geschweißt oder geklebt habe, damit es DAUERHAFT hällt. Da man BRA´s aber jederzeit und ohne Werkzeug wieder abmontieren kann, isses KEINE technische Veränderung. ?( ?( ?(

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