Bußgeldbescheid ...schaut es euch an

  • Hi,


    is ja echt heftig. Ich hab letztes/dieses jahr auch dort studiert und nie einen genüse da rumrennen/fahren sehen. Bekam nur damals hinten den I gebäuden an der strasse ein knöllchen :(



    Was studierst du `? :)

  • kriegste jetzt dafür echt nen punkt in flensburg? oder musste "nur" die 65 € zahlen?
    wenn kein punkt würd ich noch sagen freie Fahrt für 65 € :D die würd ich mir ins handschuhfach legen und grinsend durch jede Blitze rasen

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Zitat

    Original von Zwilling
    Da. Und nun Zahl und sei ruhig
    Bernhard


    Danke.


    Ich habe das eben meiner Frau gezeigt. Sie ist zwar bei der Kripo, hat sich aber trotzdem amüsiert. Und zwar über dein Verhalten.
    Zeig halt die Cochones und zahl.


    Rein "rechlich" gibt sie übrigends ihrem Kollegen recht, auch wenn Sie nicht Uniformiert ist

  • Das er keine Chance hat ist klar, nur wenn sich der Polizist echt so verhalten hat dann muss ich auch sagen, dass war ein A****. Weil er kann dich ja darauf hinweisen, dass es so nicht erlaubt ist laut STVO und dass du das Nummernschild auf die Stoßstange bauen musst. Natürlich kommt es auch auf deinen Ton darauf an, denn wenn du sofort hochgegangen bist, dann sei froh dass er dich nicht weiter sabotiert hat.

  • Man darf die Kennzeichen jederzeit auch mal an der Scheibe anbringen wenn es grad nicht anders geht. Geh zum Anwalt dann musst Du es nicht bezahlen.

  • also ich will mich ja nicht mit euch anlegen...aber was ist los? habt ihr das lesen verlernt?


    ich bin angeklagt nach §60 Absatz 2


    ich kopiers euch nochmal


    Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    so da steht in keinster weise was davon dass es nicht erlaubt ist. das einzig fragwürdige ist die definition von "vor und hinter dem fahrzeug".


    nochmal zu dem besagten tag...es war der erste tag meines WS (ich studiere elektrotechnik Cyrelgti) ich war zwar etwas im stress aber als der motorrad polizist mich rausgewunken hat habe ich mir nichts großartig bei gedacht. Hab mir nur gedacht...ja gut mit deiner Karre fällste momentan auf wie nen bunter Hund....was solls.Es kam kein Gruß nichts entgegen....nur das bekannte "fahrzeugschein und führerschein bitte" dann wurde fleißig notiert... als ich dann mal nachfragte "entschuldigen sie eventuell..aber ich habe gleich meine erste vorlesung..was ist denn jetzt los" bekam ich nur einen blöden gesichtsausdruck zu sehen. ich will jetzt hier auch nicht alles breit treten aber gut nett fande ich auch dass ich das auto kein stück mehr bewegen sollte. hab dann etwas verhandelt dass ich wenigstens auf den parkplatz vom oberbayern darf weil auf der straße wäre nicht ganz so toll. sein gedanke war natürlich erstmal "abschleppen" ...wahrscheinlich... also da hörts bei mir auf.... dann müssten ja alle leute die ihre roten nummernschilder oder was auch immer hinter der scheibe haben ...auf der stelle stehen bleiben. wenn man ehrlich ist dann sieht man solche sachen doch täglich...
    ich verstehe sowas nicht...in nem anderen moment überfährt ein betrunkener ein unschuldiges kind... in was für einer welt leben wir? ich habe keinen nutzen daraus gezogen...weder einen vorteil noch einen nachteil... ich könnte ihn einfach von der bühne wegargumentieren ohne dabei meinen kopf anzustrengen. mein auto ist frisch übern tüv...keine sicherheitsmängel...keine sonstigen beanstandungen ...rien!


    ja 40 Euro Bußgeld tragen immer einen Punkt mit sich. aber darum gehts mir nicht... mein Punktekonto ist leer...und war auch noch nie voll
    mir gehts auch nicht ums Geld...sondern nur um die Gerechtigkeit. Wenn er recht hat...zahle ich.... keine frage...


    wenn ich recht habe...lache ich :)


    naja man sollte keine voreiligen schlüsse ziehen wenn man sich noch nicht mal die mühe macht und den text mal kurz durchliest...da steht nämlich nichts von stoßstange oder ähnlichem



    ich kann verstehen dass du sauer bist weil deine frau bei der polizei arbeitet....ich hab auch sicher nichts gegen sie... aber ich weiss das ein großer haufen der leute...die zB nur streife fahren unkompetent und engstirnig sind. es wäre jedenfalls bei mir nicht das erste mal. wenn jeder seine 65 piepen einfach überweist und nicht einmal kurz an sein recht glaubt...oder die sache hinterfragt dann tut ihr mir leid.


    so gute nacht ich muss morgen wieder zur uni :P

  • hi, ich studi in WOB.
    Find dein Ton echt unangebracht, mit dem grünen moppi kannst dich ja unterhalten wie du willst, aber mit uns forumsmitgliedern kannst ruhig ordentlich reden auch wenn einige nicht deiner Meinung sind.
    Der sitzt nunmal am längeren Hebel und wenn du ihn blöd anmachst wird er sauer. kennzeichen hinter der Scheibe ist doch wirklich wie nicht angebracht. hast es doch sicher nur reingeklemmt?
    wenn dein auto in Vorbereitung ist und du nicht fahren kannst ohne die kennzeichen hinter die Scheibe zu klemmen, musst du es stehen lassen bis dein Lack drauf ist! Ganz einfach.
    ich fahr auch net ohne Lenkrad nur weil ich es mal beziehen lasse und trotzdem autofahren will/muss.

  • Zitat

    Original von TimTightness
    aber ich weiss das ein großer haufen der leute...die zB nur streife fahren unkompetent und engstirnig sind.


    Das gebe ich Dir Recht. =)

  • Zitat

    Original von Rondras


    Das gebe ich Dir Recht. =)


    Trotzdem ruhig bleiben sonst kostet das auch nochmal *lol* ich sprech aus Erfahrung ...
    Zahl und du hast deine Ruhe ... bin auch nur Student ... und wenn du dich bei dem Polizist so aufgeführt hast wie hier, versteh ich dass er nicht mit sich reden gelassen hat ... wenn man einsicht zeigt sind die meißten Polizisten auch nur Menschen mit denen man reden kann ...

  • Wie ist das dann mit roten nummern etc, da sieht man ja auch öfter welche rumfahren, die die kennzeichen vorne und hinten reingelegt haben.
    Für probefahrten oder überführungen... dann müsste es doch irgendwo explicit stehen, das es nicht erlaubt ist.

  • Mit Roten Kenzeichen verhält es sich wie mit "normalen" Kennzeichen.


    Wenn ein Werkstatt zu einer kurzen Probefahrt Innerorts mal die Kenzeichen vorne in die Windschutzscheibe legt, wird es stillschweigend toreriert. Hinten müssen sie angebracht sein !!


    @Tim:


    Du bist nicht angeklagt, sondern hast eine OWI begangen.
    Du komst aus Gladbeck, und Studierst in WOB, wo du auch auffällig geworden bist.
    Also eierst du schon länger in diesem Zustand rum.


    Wo ist das Probem?
    Du hast dich nicht an die Regeln gehalten, also must du auch die Konsequenzen tragen.


    Deine Rechtschutz wird den Fall wegen Erfolglosigkeit nicht übernehmen. Ein guter Verkersanwalt wird dir dazu Raten, den Fall zu löhnen und daraus zu lernen.


    Und nun werd Erwachsen !!


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Zitat

    Original von TimTightness
    bevor ich die kohle in den hintern blase...mache ich mich da mal schlau....ich hab schon soviele sachen angefochten....glaubt mir sowas lohnt sich


    Kann sein, kommt mir auch so vor.


    Ich glaube, viele Beamte übertreiben es ein wenig. Da wo man mal ein Auge zudrücken könnte wird dann die höchst mögliche Strafe genommen. Alles was der Katalog so hergibt. Das sich sowas negativ auf die Beliebtheit aller Beamten auswirkt ist doch klar.


    Ich habe zum Glück schon viele Polizisten erlebt die freundlich und nett waren leider habe ich auch oft genug das Gegenteil erlebt und Owis bezahlt die nicht gerecht waren und bei deren Anfechtung ich Recht bekommen hätte. Aber hinterher ist man immer schlauer.


    Der Aufwand für alles gleich zu Prozessieren und Einspruch einzulegen ist mir allerdings zu groß. Und genau darauf wird doch spekuliert.


    Ich glaube es gibt genügend Polis die einfach nur frustriert sind und schnell ihre fällige Kohle machen möchten damit sie den Arbeitstag schneller oder besser hinter sich bringen.


    Keine Ahnung ob die Polizisten und die Ordungsämtler auf Provision arbeiten, es kommt mir aber schon so vor. :evil:

  • Kenn Leute, die haben schon Strafe gezahlt, weil das vordere Kennz. auf der Stoßstange in Höhe des originalen Ausschnitt´s angebracht war-jedoch nicht mittig, sondern so wie bei Alfa ,,links´´ auf der Fahrerseite.
    Hieß dann einfach nicht ordnungsgemäß. Alfa hat dafür eine Herstellerausnahmegenehmigung!!!


    Das ist wie mit´m parken- Nur weil´s nicht verboten ist, muß es noch lange nicht erlaubt sein. Heißt: z.B. Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen.

  • Zitat

    Original von TimTightness
    im zweifel für den angeklagten :D


    wenn deine aussage gegen die des polizisten steht, hat die aussage des polizisten mehr bedeutung

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Das is ja das Problem die sitzen immer am längeren Hebel. Das heißt im normalfall bekommt der Polizist recht wenn Aussage gegen Aussage steht.


    Ich bin fast ein halbes Jahr bei uns mit Kennzeichen in der Scheibe gefahren, hat nie einen gejuckt. Bin nur einmal angehalten worden und da hab ich denen gesagt das die Stoßi frisch vom Lackierer kommt und das ich jetzt noch keine Löcher rein schrauben darf da sich sonst der Klarlack hebt und Wasser drunter zieht. Er meinte dann ich solle das dann aber schnellstmöglich tun und damit wars gut. Der war aber schon ein bißchen hohl im Hirn.

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


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