Schreiben vom Rechtsanwalt!

  • Hi Forum,


    hab vor einer Weile meinen Ausweis und Fahrzeugschein verloren. Jedenfalls ging ich davon aus. Nun kommt heute ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei ins Haus, das ich in meiner Stammdisco noch eine offene Getränkerechnung von 30€ habe. "Ich" hätte meinen Perso und meinen Fahrzeugschein hinterlegt. Außerdem wurde ich unterwiesen das mein Verhalten auch strafrechtlich Folgen haben kann.


    So nun weiß ich wo mein Ausweis und der Fhzg.-Schein geblieben sind und hab dafür ne Rechnung von 80€ am Hals.


    Hab grade dem Rechtsanwalt angerufen und ihm alles erklärt. Er meint es kommen ja keine verlorene Gegenstände zu ihm. Hab ihm dann versucht zu erklären das jemand meine Sachen dazu benutzt hat. Er meinte darauf nur das er das ja jetzt nicht nachprüfen kann und mir nichts anderes übrig bleibt als die Rechnung zu zahlen.


    Meint ihr es gibt noch ne Chance da raus zu kommen. Vor allem weil beim Landratsamt die unterschriebene Verlusterklärung wegen meinem Fahrzeugschein liegt.


    Danke fürs Zuhören :evil:


    Gruß Simon

    Einmal editiert, zuletzt von Simon25yGTI ()

  • Wie dreist X( X( X( Die Leute kommen auf Ideen, da wird einem ja schlecht!


    Allerdings hast du beim Landratsamt ja unterschrieben, dass du die Papiere verloren hast. Von daher würde ich denken, dass du nicht zahlen musst.


    Da könnte ja echt jeder kommen, Papiere finden und sagen, ja der hat das als Pfand da gelassen... absolute Frechheit :rolleyes:


    Gruß


    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von golfIVtdi ()

  • Da ich heut abend sowieso vor gehabt habe in die Disse zu gehn werd ich mal mit der Chefin reden. Aber glaub nicht das die mit sich reden lässt. Muss noch hoffen das die mich nit gleich raus schmeißen lässt.

  • also mit der Verlustmeldung solltest Du aus der Haftung sein.
    Wenn die in der Disco Pfand nehmen, müssen die sich selbst absichern/versichern, daß es auch der richtige ist und machen das auf eigene Gefahr.
    Hätten lieber ne Rolex oder so nehmen sollen :D

  • Zitat

    Original von Simon25yGTI
    Da ich heut abend sowieso vor gehabt habe in die Disse zu gehn [...]


    Ganz ehrlich, in den Laden würde ich keinen Fuß mehr setzen. =)


    Gruß


    Marcus

  • Wenn die Verlustmeldung auf ein Datum vor der "Abgabe" in der Diskothek datiert ist, sollte es eigentlich kein Problem sein. Wenn der Diskobetreiber sich nicht versichert, daß ein Pfand auch wirklich der entsprechenden Person gehört, ist das denke ich sein Problem.

  • ganz einfache vorgehensweise, wenn die verlustmeldung VOR der sache mit der disko gemeldet ist:


    1. eine kopie der verlustmeldung deiner papiere besorgen, mit datum der verlustmeldung


    2. zur disko-cheffin oder wo auch immer hingehen und sich zeigen lassen welches datum der "schuldschein" hat.


    3. damit auftrumpfen, das dieser schuldschein nach deiner verlustmeldung ausgestellt worden ist und du somit das garnicht gewesen sein kannst.


    sollten die sich stur stellen, anwalt einschalten.


    denn, wie schon vorher erwähnt, ist es nicht dein problem, wenn die IQ-hohen diskoangestellten ein pfand nehmen, ohne zu prüfen ob auch der rechtmäßige eigentümer vor ihnen steht........

  • Zitat

    Original von Clixx
    .....ohne zu prüfen ob auch der rechtmäßige eigentümer vor ihnen steht........


    ein Blick auf den Perso und Führerschein sollte da normalerweise reichen.....

    Gruß Michael

  • Zitat

    Original von RSII
    und wer gibt bitte den Perso und den FZG-Schein ab??? :baby: :D


    Naja das macht jemand dem das einfach egal ist, weil es nicht sein Fahrzeugschein & Ausweis ist..... :]

  • Die können dir gar nix...


    Mit der Verlusterklärung hast sehr gute Karten...



    Michi

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