Mal eine Frage, wir diskutieren hier gerade im Büro.
Folgender Sachverhalt:
Eine Kollegin hatte einen Unfall (obwohl eine Frau ist der andere Schuld)
Jetzt tritt die Haftpflichtversicherung des Gegners ein.
Zu dem Schaden wurde durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellt, inkl. der
ortsüblichen Stundenverrechnungssätze.
Jetzt hat die Versicherung gemeint (schriftlich) das sie einen
geminderten Stundenverrechnungssatz auszahlt, da meine
Kollegin ihren Wagen auch in einer Werkstatt in Bargteheide
zu kostengünstigeren Sätzen reparieren lassen könnte. Die
Vesicherung verweist hierzu auf ein Urteil des BGH DAR 2003,
Seite 373 374.
Die Kollegin wohnt in Hamburg und die Versicherung verweist
auf einen Lackierbetrieb in Bargteheide (in dem Fall keine Ford
Vertragswerkstatt).
Ist das so üblich/ zulässig?