Versicherung kürzt den Stundenlohn bei einem Haftpflichtschaden

  • Mal eine Frage, wir diskutieren hier gerade im Büro.
    Folgender Sachverhalt:
    Eine Kollegin hatte einen Unfall (obwohl eine Frau ist der andere Schuld)
    Jetzt tritt die Haftpflichtversicherung des Gegners ein.
    Zu dem Schaden wurde durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellt, inkl. der
    ortsüblichen Stundenverrechnungssätze.


    Jetzt hat die Versicherung gemeint (schriftlich) das sie einen
    geminderten Stundenverrechnungssatz auszahlt, da meine
    Kollegin ihren Wagen auch in einer Werkstatt in Bargteheide
    zu kostengünstigeren Sätzen reparieren lassen könnte. Die
    Vesicherung verweist hierzu auf ein Urteil des BGH DAR 2003,
    Seite 373 374.


    Die Kollegin wohnt in Hamburg und die Versicherung verweist
    auf einen Lackierbetrieb in Bargteheide (in dem Fall keine Ford
    Vertragswerkstatt).


    Ist das so üblich/ zulässig?

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

  • Ab zum Anwalt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Eine Kürzung ist nicht zulässig.
    Ebenso die Kürzung des Lackmateriales und der Verbringungskosten.


    Der 1. Sachverständige hat aber auch schon Unsauber gearbeitet. Nicht der Ortsübliche Durchschittlohn zählt, sonder der Lohnfaktor der vom Geschädigten benannten Fachwerkstatt.


    Siehe auch BGH Urteil VIZR 393/02 vom 29.4.2003


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Super Danke schonmal Bernhard,


    bevor ich das jetzt so direkt weitergebe... nicht das ich jetzt irgendetwas falsch bzw. unwissendlich falsch wiedergegeben habe.


    Ich habe mal Spaßeshalber das Gutachten und auch das Schreiben der
    Versicherung eingescannt, falls Du oder auch gern noch jemand anderes drüber schauen mag.
    Gutachten Seite 1
    Gutachten Seite 2
    Gutchaten Seite 3
    Gutachten Seite 4
    Gutachten Seite 5
    Gutachten Seite 6
    Gutachten Seite 7


    Und hier die beiden Seiten der Versicherung
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    Macht es eigentlich einen Unterschied ob man den Wagen reparieren
    oder sich das Gutachten auszahlen läßt? Mal abgesehen davon
    die MwSt erstmal einbehalten wird und nur nach Nachweis von entsprechenden
    Rechnungen erstattet wird?

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

  • Ja ja die Sachverständigen!


    Manche arbeiten für die Versicherung (da bekommt der Kunde nicht alles) und manche für den Kunden (da wird dann wirklich alles richtig gemacht und nicht nach pseudo Durchnittsätzen)!


    Tja die Versicherungen komme da selbst her aber was man da alles erlebt ist schon verrückt! Wenn man das nicht gelernt hätte würde ich gar nicht durchblicken und wissen wo der Hammer hängt!


    Also einem Gutachten immer Wiedersprechen wenn darin der ortsübliche Durchschnittslohn auftaucht!----> Man geht ja auch nicht zum ortsüblichen Fachbetrieb sondern zu einem konkreten Betrieb! Dessen Kosten sind anzusetzen.


    Eine Kürzung bzw. Streichung von Arbeitsgängen ist und muss von einem gegen Gutachten wiederlegt werden. Anwalt kennt sich da prima aus! Giebt präzedens Fälle bei denen es machbar ist und manchmal ist es leider Gottes erlaubt!


    Bestes Beispiel sind wir Tuning-Jünger! Wenn jemand sein Auto mit einem bestimmten und sehr teuren Lack aufwertet (Flip-Flop) und dafür kein Gutachten erstellt wird was das Fahrzeug nun an Wet hat und was genau gemacht wird kann bei einem Unfall bei bestimmten Versicherungen in die RÖHRE schauen und würde nur das Geld für einen vergleichbaren Lack in Serie bekommen. Tja die Preisunterschied darf der Geschädigte ausbaden!


    Ich empfehle jedem der an seinem Auto einen Tuningbetrag von 4000€ überschreitet ein Gutachten zu machen ( das überschreiten ist schon recht schnell erreicht: 18 Zoll Felgen mit Reifen, ein gutes Fahrwerk, dann noch eine komplette Abgasanlage, gelochte Bremsscheiben und andere Beläge an allen Achsen, andere Schweller usw und dann noch lackiert damit das Auto super aussieht)


    So erspart man sich dann auch den Vergleich mit einem "normalo Auto" und Marktwert und es wird dann das Gutachten des Wagens als Grundlage genommen!


    Gruß


    Benni

    I LIKE BIG BOOST

    Einmal editiert, zuletzt von supergolf ()

  • Zitat

    Original von supergolf


    Also einem Gutachten immer Wiedersprechen wenn darin der ortsübliche Durchschnittslohn auftaucht!----> Man geht ja auch nicht zum ortsüblichen Fachbetrieb sondern zu einem konkreten Betrieb! Dessen Kosten sind anzusetzen.


    Eine Kürzung bzw. Streichung von Arbeitsgängen ist und muss von einem gegen Gutachten wiederlegt werden. Anwalt kennt sich da prima aus! Giebt präzedens Fälle bei denen es machbar ist und manchmal ist es leider Gottes erlaubt!


    Aber kann die Versicherung die im Gutachten festgehalten Lohnkosten einfach kürzen und auf eine x-beliebiege Werkstatt hinweisen, die denen irgendwie erreichbar erscheint und eben günstig ist???


    Zitat

    Original von Zwilling
    Der 1. Sachverständige hat aber auch schon Unsauber gearbeitet. Nicht der Ortsübliche Durchschittlohn zählt, sonder der Lohnfaktor der vom Geschädigten benannten Fachwerkstatt.


    Eine Fachwerkstatt wurde von ihr nicht genannt. Ford hätte das nur im Rahmen eines KOstenvoranschlages gemacht, welcher a) nicht kostenlos ist und b) nicht von der gegnerischen Versicherung gazahlt wird, da im Reparaturfall in dem Betrieb der KVA verrechnet wird !?

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

    3 Mal editiert, zuletzt von gitzu ()

  • So, hab mal eben das Gutachten vom Tüv überflogen:


    Grauselig !!


    Wie bitte, so die Werkstatt einen Reifen in 6 Minuten Prüfen??


    D.H. Abziehen, auf genormte Prüffelge Montieren, Druckprüfung über 12 Stunden, Reifenflanke mit Ultraschalll prüfen, L auffäche röntgen ????


    Wen bei den Ford der Stossfänger vorne verschoben ist, so ist i.R. der Halter im Stossfänger gebrochen.
    Ergo muss der Stossfänger erneuert werden. Aber, hier zunmüste ich genauerte Angaben haben (Bild)


    Das Fahrzeug ist unter 5 Jahre alt zum Schadenszeitpunkt) und hatte unter 120.000 KM Laufleistung, ähm.. was ist mit der Wertminderung ??


    Und waren wirklich alle Reifen neu (7mm) ???
    Istvein "Hobby" von mir, wen ich Gutachten für meinen Anwat zerlegen muss :D die Profieltifen.
    Profietifen sind ein Messtechnisch zu ermittelnder Wert, die Unfallschäden sind einen au Erfahrung berufende Einschätzung. Wenn ein Sachverständiger noch nicht mal Messen kann, wie sauber und fundiert will er dann einen Schadensumfang einschätzen ???


    Das von der VS angeührte BGH Urteil gibt es so nicht 8o
    Die Kostenpauschale ist 25 Euro
    Mit der nennung des Rep-Betriebes begeht die VS ein Eigentumsdilikt, da das Fahrzeug nicht der VS gehört sondern.....,Richtig dem Eigentümer. Und nur der Entscheidet wer und wo da Hand anlegt !!!


    Bitte die Reibungswärme die bei dem "über den Tisch gezogen werden" seitens der VS nicht als Nestwärem empfinden... 8)


    Bernhard


    Nachtrag:
    wer hat den das Gutachten in Autrag gegeben ??

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Also meine Kollegin sagt gerade die Reifen sind, waren ziemlich neu.
    Was mir jetzt auffällt, in dem GUtachten wird eine AUsfallzeit des PKW in keinsterweise berücksichtigt-> sprich Leihwagen bzw. Ausfallzeit!?
    Müsste das nicht auch erwähnung finden "Nutzungsausfall"


    Das Gutachten hat sie selbst in Auftrag gegeben, sie wollte ursprünglich einen KVA von haben, hätte diesen aber selber zahlen müssen-> deswegen überhaupt das Gutachten



    Spannend hingegen finde ich Deine Anm.

    Zitat

    Original von Zwilling
    Das von der VS angeührte BGH Urteil gibt es so nicht
    Die Kostenpauschale ist 25 Euro
    Mit der nennung des Rep-Betriebes begeht die VS ein Eigentumsdilikt, da das Fahrzeug nicht der VS gehört sondern.....,Richtig dem Eigentümer. Und nur der Entscheidet wer und wo da Hand anlegt !!!


    Es beruhigt mich.. ich konnte es über Google auch nicht finden.

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

    Einmal editiert, zuletzt von gitzu ()

  • Deine Kollegin sol sich an den SV vom Tüv wenden:
    er möge doch sein Gutachten hinsichtlich des von Ihr genannten Ford-Fachbetriebes, der keine eigene Lackierei unterhät konkretisieren, ebenso der wegen des guten Zustandes des Fahrzeuges gegebener Wertminderung (Vorgabe BVSK) und den Nutzungsausfall.


    Nutzungsausfall wird aber nur gegeben, wenn er auch anfällt, d,H, das Fahrzeug muss repariert werden (egal von wem =) =) =) )


    und dann ab zum Anwalt !!!!!!


    Bernhard

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