K&N Fiilter bitte beachten

  • FÜR ALLE DIE ES MIR NOCH IMMER NICHT GLAUBEN WOLLTEN!


    Wichtige
    Kundeninformation


    Glinde, den 19.12.2005 http://www.racimex.de



    Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)


    Sehr geehrter Kunde!


    Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
    vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
    Teilegutachten zurückgezogen werden.


    Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
    gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.


    Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.


    Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:


    Alfa Romeo 156 Fiat alle
    MG alle
    Peugeot alle
    Subaru alle


    BMW alle
    Honda alle
    MINI alle
    Renault alle
    Suzuki alle


    Chrysler/Jeep alle
    Lancia alle
    Mitsubishi alle
    Rover alle
    Toyota alle


    Citroen alle
    Mercedes alle
    Nissan alle
    Smart alle
    Volvo alle



    Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
    bis zum 31.12.05 zu erbringen.


    Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.


    Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.


    Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
    erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.


    Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese
    Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.


    Mit freundlichen Grüssen
    Dirk von Appen


    Racimex Vertriebs GmbH
    Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg
    Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30

  • zum Glück sind vorerst die VW Gutachten nicht betroffen :)

  • wie gut das mein Filter seit Anfang letzten Jahres schon eingetragen ist :)

  • wie gut, dass ich so nen sch**ss teil ganet drinne hab :D

  • Zitat

    Original von kanneiniges
    wie gut, dass ich so nen sch**ss teil ganet drinne hab :D



    DITO!



    MfG Stefan

    MfG Stefan

  • Gut dass meine Eintragung immer noch im Schein steht, obwohl der schon längst wieder draußen ist :D

  • Wie ist das jetzt? Laut K&N darf ja der 57i nur mehr mit einer serienmäßigen Auspuffanlage betrieben werden.
    Also mein Filter ist eingetragen und es steht auch im Schein "ohne weiteren Auflagen". Dazu hab ich noch einen Bastuck ESD drunter, der ja Eintragungsfrei ist wegen EG-Genehmigung. Beides ist jetzt schon seit 3 Jahren am Auto verbaut. Kann mir jetzt die Polizei oder der TÜV noch komisch kommen, obwohl die Änderung von K&N erst letztes Jahr raus kam?

  • öhm.... 57 i ? ist das der normale Austauschluftfiler?

  • Zitat

    Original von Buddy
    öhm.... 57 i ? ist das der normale Austauschluftfiler?


    nein, der konisch geformte
    (der "Pilz")

    white rabbit 1999 - 2009

  • Zitat

    Original von Turbo-GTI


    nein, der konisch geformte
    (der "Pilz")


    ach der :P


    thx

  • Zitat

    Original von Buddy


    ach der :P


    thx


    nachdem das geklärt ist. Jemand ne Ahnung?

  • Ich möcht jetzt den 57i und einen Remus eintragen lassen.
    Und anscheinend geht das nicht! wegen der Orginalen Anlage


    Da wird der K&N woll rausfliegen

  • Zitat

    Original von Steko_gti
    Ich möcht jetzt den 57i und einen Remus eintragen lassen.
    Und anscheinend geht das nicht! wegen der Orginalen Anlage


    Da wird der K&N woll rausfliegen

    da du österreicher bist: vergiss es ;)


    fürs typisieren bau den k&n aus, sonst schicken sie dich wieder nach hause.

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