Leasing und Checkheft

  • Da ich vorhabe mir einen 5er zu leasen eine nicht unwesentliche Frage für mich.
    Der Servise muß doch nicht unbedingt von VW durchgeführt werden oder?
    Es gab doch mal nen Urteil, das auch freie Werkstätten Checkheftservise ausführen dürfen und die Garantie/Gewährleistung erhalten bleibt, auch bei Leasing?

  • Der Leasinggeber ist Eigentümer, du der Besitzer.


    Der Eigentümer bestimt die Spielregen. Also schau in deinen Leasingvertrag, da sind diese Sachen geregelt.


    Bernhard

  • Zitat

    Original von derTick
    Hab doch noch garkeinen...


    :D :D :D :D :D :D :D



    also mein cousin hat nen A6 der muss den immer bei VW/Audi abliefern für den Service

  • ist das grundgerüst den leasings denn klar?


    sonst erklär ich das mal eben:)

  • Hab gerade mit nem Bekannten gesprochen der ein A4 Cabrio least. Bei ihm steht drinn, der leasingnehmer muß blabla das Fahrzeug im Verkehrssicheren zustand halten und blabla die nötigen Servise bei einer anerkannten Fachwerkstatt durchführen lassen...?! Heißt das nun nur von Audi anerkannt oder als Fachwerkstatt allgemein anerkannt, wie Speedy, Quick usw.
    Was leasing betrifft, hab ich das noch nicht 100% verstanden was am Ende der Laufzeit passiert, man gibt den Wagen zurück und dann wird der Restwert was...??? ?(

  • ich versuchs mal zu erklären


    also leasing lohnt sich eigentlich nur für Unternehmen, da die die leasing raten in voller höhe als betriebsausgaben steuerlich absetzen können.


    die während der grundmietzeit zu zahlenden leasing raten sind so kalkuliert, dass dem leasing geber darin die anschaffungs, finanzierungs,- und verwaltungskosten sowie ein gewinn vergütet werden.


    pkw-leasing verträge haben i.d.R. eine laufzeit von 24-48monaten. widerrufsrecht hast du 2 wochen, danach ist der vertrag nicht kündbar. Risiko!


    die einmalige sonderzahlung i.d.R. 20%, sind die höher, sind die raten niedriger.


    jedoch niemals vergessen, es ist rechtlich nicht dein wagen!


    steuern, versicherung, vollkasko (pflicht) zahlst du!


    desweiteren ist zu unterscheiden, dass es leasing mit 1. restwertabrechnung und leasing mit 2. kilometerabrechnung gibt.


    ist wie äpfel und birnen vergleichen.


    zu 1. der leasingnehmer (LN) garantiert die erzielung des kalkulierten restwertes, wenn der tatsächliche restwert, den kalkulierten übersteigt, ist der LN mit 75% am mehrerlös beteiligt. ist der tatsächliche fahrzeugwert niedriger, hat der LN die differenz auszugeleichen. Riskio!


    nach ablauf der vertragszeit, hast du die möglichkeit, das fahrzeug zum vereinbarten restwert zu kaufen.


    bsp.:


    Sonderzahlung+laufzeit x rate p.m. + provision + restwert = dein auto


    zu 2. hier wird festgelegt wieviel km du fährst.
    deine km > als vereinbart = drauf zahlen
    deine lm < als vereinbart= evtl. vergütung


    desweiteren bist du beim leasing meist gezwungen eine vertragswerkstatt aufzusuchen, damit das geld in deren kreislauf fliesst, das könnte auch teuer werden.



    fazit: meist lohnt sich eher einen kredit bei der bank aufzunehmen, und das barzubezahlen, da der händler meistens einen rabatt gewährt.


    jedoch kann man das widerrum auch nicht pauschalisieren.


    zu vergleichen ist immer die effektivverzinsung, da diese ausschlaggebend ist, was wirklich gezahlt werden muss, wenn das auto dir gehört.


    der nominalzins, blendet nur und versteckt kosten.


    hoffe das war nicht zu kompliziert und nicht zu durcheinander.



    mfg

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